SBF See

SBF See Kapitel 1 – Gesetzliche Grundlagen

Gesetzestexte, Vorschriften und Definitionen

 

Verkehrsordnungen
Auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen gelten verschiedene Vorschriften nebeneinander.

Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) kann man auch als die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See bezeichnen. Sie haben internationalen Charakter, gelten auf der Hohen See und auf den zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrenen Gewässern.

Die Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) ist eine deutsche Verordnung, die im Wesentlichen daher auch nur auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen gilt.

Dazu gibt es noch eine Schifffahrtsstraßenordnung Emsmündung (EmsSchO). Sie ist mit der SeeSchStrO identisch und gilt statt dieser im deutsch-niederländischen Mündungsgebiet der Ems und auf der Leda. Neben diesen beiden Vorschriften sind in manchen Häfen noch örtliche Hafenvorschriften zu beachten.

Diese beiden Vorschriften wurden erlassen, weil Vorschriften der KVR nicht ausreichen, um den Verkehr auf den küstennahen dicht befahrenen Seeschifffahrtsstraßen sicher zu regeln. Sie stellen also eine ergänzende und auch manchmal abweichende Spezialregelung zur KVR dar.

Auch die speziellen örtlichen Hafenvorschriften ergänzen die SeeSchStrO und EmsSchO, weil sie besondere Gefahren und Gegebenheiten der Häfen berücksichtigen.

Steht eine Bestimmung der SeeSchStrO bzw. EmsSchO mit den KVR in Widerspruch, gilt die spezielle Vorschrift der SeeSchStrO bzw. EmsSchO.

Die deutschen Hoheitsgewässer haben eine Ausdehnung von 12 Seemeilen von der Basislinie (Niedrigwasserlinie) aus gemessen. Diese Gewässer nennt man auch Küstenmeer oder deutsche Küstengewässer.

Die Seeschifffahrtsstraßen umfassen nur einen Teil des Küstenmeeres und ihre Begrenzungen sind in §1 SeeSchStrO und § 1 der Verordnung zur Einführung der EmsSchO festgelegt. Diese Begrenzungen sind:

  • Die 3-Meilen-Zone mit den Wasserflächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzungen der Binnenwasserstraßen und einer Linie von drei Seemeilen Abstand seewärts der Basislinie (Niedrigwasserlinie).
  • Die durchgehend durch laterale Zeichen (siehe Kapitel 2) begrenzten Wasserflächen der Fahrwasser des Küstenmeeres, also auch außerhalb der 3-Meilen-Zone bis zur 12 Seemeilen-Grenze
  • Dazu Teile der angrenzenden Binnenwasserstraßen, die in der SeeSchStrO beschrieben und dargestellt sind.

Bekanntmachungen

Laut SeeSchStrO bzw. EmsSchO sind die Wassersportdirektionen (WSD) als Schifffahrtspolizeibehörde in bestimmten Fällen ermächtigt, örtliche und sachlich begrenzte Gebote und Verbote durch Bekanntmachungen zu erlassen. In der SeeSchStrO findet man dann z.B. den Text: Das Überholen, das Ankern oder das Wasserskilaufen ist verboten an Stellen, die nicht nach §60 Abs. 1 bekannt gemacht sind.

Die Bekanntmachungen müssen genauso befolgt werden die die Vorschriften der beiden Verordnungen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Das bedeutet kurz gesagt: Die Bekanntmachungen der WSD Nord und Nordwest zur SeeSchStrO und EmsSchO enthalten besondere örtliche Regelungen und geben Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen.

Die Bekanntmachungen der WSD dürfen nicht mit den Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) verwechselt werden.

Die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) sind ein Informationsdienst für die Seeschifffahrt. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter des Bundes (WSA) veröffentlichen dort kurzfristig Änderungen an Schifffahrtszeichen, Signalanlagen oder am Fahrwasserverlauf selbst.

Die Bekanntmachungen werden als PDF im Internet veröffentlicht.

Bekanntmachungen für Seefahrer sind in Hafenstädten unter diesem Titel seit dem 19. Jahrhundert belegt, entweder als selbstständige Veröffentlichungen oder als Rubriken in Zeitungen oder beides. Später erfolgte die Veröffentlichung an verschiedenen Aushangstellen (zum Beispiel in Schaukästen an Schleusen oder Sperrwerken). Seit dem 1. Dezember 2003 werden sie auch im Internet veröffentlicht unter „www.elwis.de“. Zum 1. Januar 2019 wurden die Aushangstellen eingestellt, seither sind die BfS nur noch im Internet verfügbar.

Die BfS dienen dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als eine Quelle zur Erstellung der wöchentlich erscheinenden „Nachrichten für Seefahrer“ (NfS). In den NfS werden wichtige langfristige Nachrichten für die Seeschifffahrt zur Korrektur der amtlichen Seekarten, Seebücher und Leuchtfeuerverzeichnisse veröffentlicht.

Die Nachrichten für Seefahrer (NfS) informieren also die Schiffsführer wöchentlich über wichtige Ereignisse im deutschen Küstenmeer und der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sowie in den angrenzenden Gebieten der Nachbarstaaten. Sie werden vom deutschen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als Schriftenreihe herausgegeben.

Hiermit können die nautischen Veröffentlichungen, wie etwa Seekarten und Seehandbücher auf dem laufenden Stand gehalten werden.

Die NfS erscheinen wöchentlich und zweisprachig in deutscher und englischer Sprache und bestehen aus den Teilen 1 bis 3.

Weniger wichtige Änderungen werden nicht durch die NfS veröffentlicht, sondern erst mit einer neuen Ausgabe z. B. einer Seekarte.

Das Seehandbuch ist ein praktisches Kompendium der Nautik mit Verzeichnissen der Ozeane, Schifffahrtsstraßen, Wetter- und Naturbeobachtungen, gesetzlichen Regelungen der einzelnen Länder sowie der Häfen mit ihren Einrichtungen und Ansteuerungen. Seehandbücher werden in Deutschland seit 1990 vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie herausgegeben. Seit geraumer Zeit werden vom BSH nur noch Seehandbücher für die deutsche Ostsee- und Nordseeküste herausgegeben.

Verantwortung des Schiffsführers

Für die Einhaltung und Befolgung der Verkehrsvorschriften ist der Fahrzeugführer oder sein Stellverstreter verantwortlich. Der Fahrzeugführer muss aber das Ruder nicht selbst bedienen, er kann eine geeignete Person als Rudergänger einsetzen, die gar keinen Sportbootführerschein See besitzt. Er muss allerdings sicherstellen, dass der Rudergänger seinen Anordnungen Folge leistet. Steht der Fahrzeugführer vor Antritt der Fahrt nicht fest oder sind mehrere Personen zur Führung berechtigt, muss vor Antritt der Fahrt der verantwortliche Fahrzeugführer bestimmt werden.

Seemännische Sorgfaltspflicht

Unter dem Begriff der seemännischen Sorgfaltspflicht versteht man, die Verpflichtung zur Beachtung von Vorsichtsmaßregeln über die Verkehrsvorschriften hinaus, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern.

Zur Erfüllung der seemännischen Sorgfaltspflicht gehört auch die Anwendung der 10 Sicherheitsregeln für Wassersportler.

Der Fahrzeugführer muss im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht auch als Sicherheitsmaßnahmen vor Fahrantritt zum Schutze und für die Sicherheit der Personen an Bord die Besatzungsmitglieder und Gäste

  • über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord unterrichten
  • in die Handhabung der Rettungs- und Feuerlöschmittel einweisen
  • auf geeignete Maßnahmen gegen Überbordfallen hinweisen

Grundregeln für das Verhalten im Verkehr

Die SeeSchStrO, die EmsSchO und die KVR enthalten Grundregeln für das Verhalten im Verkehr. So gilt zu beachten, dass

  • Jeder Verkehrsteilnehmer sich so verhalten muss, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist und kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Er muss insbesondere die Vorsichtsmaßregeln beachten, die Seemannsbrauch oder die besonderen Umstände des Falles erfordern.
  • Ein Fahrzeugführer, dessen Fahrzeug mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet ist, nach §3 der SeeSchStrO verpflichtet ist, die von den Verkehrszentralen gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und zu berücksichtigen.
  • Zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr, unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, auch dann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen muss, wenn diese ein Abweichen von den Vorschriften nötig machen
  • Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung des Fahrzeuges oder in der sicheren Ausführung anderer Tätigkeiten des Deckdienstes behindert ist, weder ein Fahrzeug führen noch als Mitglied der Besatzung eine Tätigkeit ausüben darf. Das gilt besonders für Personen mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr im Körper oder mit 0,25mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft. Ein Fahrzeugführer mit mehr als 0,5 Promille wird mit einem Bußgeld belegt und ausserdem wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Zehn Sicherheitsregeln für Wassersportler im Küsten- und Seebereich

Nach den Grundregeln für das Verhalten im Verkehr, die für alle Verkehrsteilnehmer gelten, hat auch der Wassersportler die Vorsichtsmaßregeln zu beachten, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern.
Jeder Wassersportler/jede Wassersportlerin ist daher gut beraten, wenn er insbesondere folgende Sorgfaltsregeln beachtet:

  1. Fahrzeugführer
    Schätzen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten richtig ein. Auch wenn Sie die Befähigung zum Führen eines Sportbootes in einer Prüfung nachgewiesen haben, sammeln Sie zunächst am Tage praktische Erfahrungen in geschützten Gewässern, die nur wenig von Fahrzeugen der Berufsschifffahrt befahren werden.
  2. Fahrzeug
    Ihr Fahrzeug muss für das vorgesehene Fahrtgebiet geeignet sein. Stellen Sie fest, ob Ihr Fahrzeug den Anforderungen für Fahrten in Küstennähe oder auf der Hohen See genügt. Fahrzeug und Einrichtung müssen sich in einem fahr- und funktionstüchtigen Zustand befinden.
  3. Sicherheitsausrüstung
    Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit geeigneten Rettungsmitteln aus. Zur Mindestsicherheitsausrüstung gehören eine Rettungsweste für jede Person an Bord, geeignete Mittel, um ein Feuer an Bord zu bekämpfen und Signalmittel, um einen Notfall anzuzeigen sowie eine Lenzvorrichtung (Pumpe, Eimer, Ösfaß) und Erste-Hilfe-Ausrüstung. Zur Orientierung empfehlen sich die Sicherheitsrichtlinien der Kreuzer-Abteilung des DSV. Die Sicherheitsausrüstung muss regelmäßig überprüft und gewartet werden.
  4. Reiseplanung
    Informieren Sie sich über das vorgesehene Fahrtgebiet Machen Sie sich mit den Schifffahrtsvorschriften und den Hilfen für die Navigation Ihres Fahrtgebietes vertraut. Für die Reiseplanung und Durchführung unerlässliche Hilfsmittel sind auf den neuesten Stand zu bringen: Seekarten und Seehandbücher sowie Tidenkalender, Erfahrungsberichte und die von der Kreuzer-Abteilung des DSV empfohlenen Hafenhandbücher.
  5. Wetter
    Unterrichten Sie sich über die herrschenden und vorhergesagten Wetter- und Seegangsverhältnisse Treten Sie im Küsten- und Seebereich nie eine Fahrt an, ohne vorher den Wetterbericht gehört zu haben und beobachten Sie stets die Wetterentwicklung im Vergleich mit den an Bord aufgenommenen Berichten. Der Seewetterbericht ist den allgemeinen Wettervorhersagen der Rundfunksendungen vorzuziehen. Der Deutsche Wetterdienst in Hamburg erstellt gegen geringe Gebühren spezielle Törnberatungen für Wassersportler über Telefon, Telefax oder Telex mit Wettervorhersagen bis zu fünf Tagen. Informieren Sie sich, ob im zu befahrenden Gewässer z. Zt. meteorologische Gefahren auftreten können.
  6. Einweisung
    Unterrichten Sie Ihre Besatzungsmitglieder und Gäste über Sicherheitsvorkehrungen an Bord Zeigen Sie den Aufbewahrungsort der Rettungsmittel und üben Sie das Anlegen von Rettungsweste und Sicherheitsgurt (“Lifebelt”). Erklären Sie den Umgang mit Seenot Signalmitteln. Erläutern Sie die für die Sicherheit wichtigen Einrichtungen des Fahrzeugs, wie Lenzeinrichtungen, Seeventile – vor allem am Pump-WC -, Feuerlöscheinrichtungen, Heiz- und Kocheinrichtungen. Achten Sie darauf, dass Ihre Besatzungsmitglieder und Gäste sich an Bord sicher bewegen, Arme und Beine nicht außenbords hängen lassen und auf Segelbooten den Gefahrenbereich des Großbaums meiden. Bestimmen und unterweisen Sie ein geeignetes Besatzungsmitglied als Vertreter, falls Sie als Fahrzeugführer ausfallen sollten.
  7. Mensch über Bord
    Treffen Sie Maßnahmen gegen das Überbordfallen und prüfen Sie Möglichkeiten, Überbordgefallene zu bergen Lassen Sie rechtzeitig Rettungswesen und Sicherheitsgurte anlegen. Weisen Sie auf geeignete Befestigungspunkte für Sicherheitsgurte hin. Üben Sie regelmäßig Mensch- über-Bord-Manöver. Prüfen Sie Möglichkeiten und üben Sie das Anbordholen insbesondere von geschwächten Personen.
  8. Nebel
    Verlassen Sie keinen sicheren Liegeplatz bei Nebel Werden Sie von Nebel oder schlechter Sicht überrascht, sollten Sie möglichst umgehend Fahrwasser und Schifffahrtswege verlassen, zum eigenen Schutz einen sicheren Ort aufsuchen und die Fahrt unterbrechen. In jedem Fall sind bei verminderter Sicht die vorgeschriebenen Schallsignale zu geben. Sportfahrzeuge, insbesondere solche aus Holz oder Kunststoff, können durch einen Radarreflektor erkannt werden. Fahrzeuge mit Metallmast können durch eine aufrechte Bootslage mittels Radar besser gesichtet werden.
  9. Berufsschifffahrt
    Halten Sie sich von der Berufsschifffahrt nach Möglichkeit fern Meiden Sie Schifffahrtswege und halten Sie sich im Fahrwasser so weit wie möglich rechts oder außerhalb des Fahrwassers, sofern dies ohne Gefahr möglich ist. Segelfahrzeuge dürfen beim Kreuzen im Fahrwasser die durchgehende Schifffahrt nicht behindern. Meiden Sie auch die Routen von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen.
  10. Ausguck
    Halten Sie stets einen gehörigen Ausguck Hiermit stellen Sie sicher, dass Sie frühzeitig Kollisionssituationen, treibende Gegenstände oder andere Gefahren für Ihr Fahrzeug erkennen können. Durch Ihre Aufmerksamkeit können Sie Notlagen anderer Sportfahrzeuge entdecken und Hilfe leisten.

 

 

 

Wissensüberprüfung Kapitel 1

 

Kapitel 2 Lichter und Sichtzeichen

Lichter und Sichtzeichen gem. KVR und SeeSchStrO
Lichter, Signalkörper, Flaggensignale und andere Sichtzeichen

Navigationslichter, Sichtzeichen und Schallsignalanlagen

Die Lichterführung definiert die Positionslichter von Wasserfahrzeugen, die diese in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang führen müssen. Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, muss diese Lichterführung auch in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gesetzt werden. Dabei werden von den Verkehrsteilnehmern Bordlichter in einer bestimmten Anordnung, Farbe und in speziellen Fällen auch Lichterscheinungen wie Funkellichter gezeigt.

In gewissen Fällen ist auch das Führen sogenannter Signalkörper am Tag vorgeschrieben. Da sie ähnlichen Zwecken dienen wie die Lichter, werden sie ebenfalls in diesem Kapitel aufgeführt.

Die Ausrüstung. Anordnung und Anbringung der Navigationslichter, Sichtzeichen, wie Lichter; Signalkörper, Flaggen und Tafeln, sowie Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen werden von der KVR. Der SeeSchStrO und der EmsSchO geregelt.

Navigationslichter sind Laternen, die von der KVR, der SeeSchStrO und der EmsSchO zur Lichterführung auf Fahrzeugen vorgeschrieben sind. Alle Navigationslichter müssen ständig und gebrauchsfertig an Bord mitgeführt werden. Nicht zulässig ist, sie nur zur Hand zu haben und zu zeigen (später mehr zu den Ausnahmen) Am Tag und bei normalen Sichtverhältnissen dürfen die Laternen aus ihrer mechanischen Halterung entfernt werden.

Es dürfen nur solche Navigationslichter, Sichtzeichen oder Schallsignalanlagen verwendet werden, deren Baumuster vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) oder von einer anderen von einem anderen EU-Mitgliedsland hierfür benannten Stelle zur Verwendung auf den Seeschifffahrtsstraßen zugelassen und mit einer Baumusternummer versehen sind. Zugelassene Navigationslichter entsprechen den vorgeschriebenen Mindesttragweiten, Farbwerten und Sichtwinkeln.

Schiffführer und Eigentümer sind dafür verantwortlich, dass die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Navigationslichter jederzeit gewährleistet sind. Ist die Wirksamkeit oder die Betriebssicherheit erkennbar beeinträchtigt, so haben sie unverzüglich für die sachgemäße Instandsetzung zu sorgen. Sie dürfen aber nur von einem vom BSH anerkannten Reparaturbetrieb repariert werden, der hierfür eine Bescheinigung ausstellt.

Wer sein Schiff mit nicht zugelassenen Navigationslichtern ausrüstet, sie falsch anbringt oder falsch abschirmt oder nicht für eine sofortige Instandsetzung sorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Ganz allgemein etwas zur Lichterführung und Erkennung

Die KVR und die SeeSchStrO enthalten einige Begriffe, die wir uns vorweg anschauen

  • Der Ausdruck Maschinenfahrzeug bezeichnet ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb
  • Der Ausdruck Segelfahrzeug bezeichnet ein Fahrzeug unter Segel, dessen Maschinenantrieb, falls vorhanden, nicht genutzt wird. Ein Fahrzeug unter Segel, dass seine Maschine (Motor oder Außenbordmotor) benutzt, wird als Maschinenfahrzeug betrachtet und muss dann alle Vorschriften, die für ein Maschinenfahrzeug gelten, beachten und befolgen. Ein Segelfahrzeug, dass gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt muss dann tagsüber einen schwarzen Kegel mit der Spitze nach unten auf dem Vorschiff führen. Nachts ein Topplicht, die Seitenlichter und ein Hecklicht, also genau so wie ein Maschinenfahrzeug.
  • Ein Fahrzeug befindet sich in Fahrt, wenn es weder vor Anker liegt noch an Land fest gemacht ist oder auf Grund sitzt.
  • Unter verminderter Sicht versteht man, dass die Sicht durch Nebel, dickes Wetter, Schneefall, heftige Regengüsse, Sandstürme oder ähnliche Ursachen eingeschränkt ist.
  • Zwei Fahrzeuge befinden sich in Sicht, wenn jedes vom anderen optisch wahrgenommen werden kann.
  • Am Tage bezeichnet den Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.
  • Bei Nacht bezeichnet den Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. In dieser Zeit müssen auch die vorgeschriebenen Lichter an Bord geführt, bzw. gezeigt werden.
    Diese Verpflichtung besteht auch bei verminderter Sicht.

Die Lichterführung dient dazu die Fahrtrichtung und Lage eines Fahrzeuges anzuzeigen. Dazu verwendet man ein Rundumlicht, das den ganzen Horizontbogen überstrahlt, also einen Vollkreis von 360°.

Ein Topplicht scheint über einen Horizontbogen von 225°, und zwar nach jeder Seite von recht voraus bis 22,5° achterlicher als querab. Ein Topplicht ist immer weiß.

Seitenlichter strahlen über einen Horizontbogen von jeweils 112,5° und zwar nach steuerbord und backbord. Von recht voraus aus gemessen bis 22,5° achterlicher als querab. Beide Seitenlichter überstrahlen also gemeinsam den gesamten Bereich des Topplichtes.

Das Steuerbord-Seitenlicht ist immer grün, das Backbord-Seitenlicht immer rot.

Das in Hecknähe angebrachte weiße Hecklicht scheint über einen Horizontbogen von 135° und zwar jeweils 67,5° von recht voraus nach jeder Seite. Topplicht und Hecklicht überstrahlen so gemeinsam einen Vollkreis von 360°

Ein Schlepplicht entspricht dem Hecklicht, ist dann jedoch gelb. Unter Funkellicht versteht man ein Licht mit einer Lichterscheinung mit 120 oder mehr regelmäßigen Lichterscheinungen in einer Minute, die über den ganzen Bereich (360°) sichtbar sind. Natürlich macht es Sinn, dass Lichter auch gesehen werden. Deshalb gibt es eine Mindesttragweite der vorgeschriebenen Lichter von 2 Seemeilen. Hiervon ausgenommen sind Fahrzeuge unter 12 m Länge. Hier müssen Seitenlichter 1 Seemeile sichtbar sein, bei Fahrzeugen von
12-20m Länge das Topplicht 3 Seemeilen und bei Fahrzeugen von 20-50m Länge 5 Seemeilen.

Schallsignale unterscheidet man für Fahrzeuge in Sicht und bei verminderter Sicht. Sie werden mit einer Pfeife gegeben. Ankerlieger und Grundsitzer verwenden Glocken- und Gongsignale. Fahrzeuge von 12 und mehr Meter Länge müssen mit einer Pfeife, Fahrzeuge von 20 Meter und mehr Länge mit einer Glocke ausgerüstet sein. Ist das Fahrzeug kürzer als 12 Meter Länge dürfen statt Pfeife und Glocke andere Geräte verwendet werden, die ein kräftiges Schallsignal geben können. Man unterscheidet bei den Schallsignalen zwischen kurzen und langen Tönen, wobei ein kurzer Ton eine Dauer von etwa 1 Sekunde dauert, ein langer Ton 4 – 6 Sekunden.
Es gibt einige verschiedene Schallsignale und deren Bedeutung. Hieraus kommen wir in einem der folgenden Kapitel gesondert zu sprechen.

Signalkörper sind schwarze Signale, die gesetzt werden und am Tag zu führen sind, da Lichter ja tagsüber nicht wirklich zu erkennen sind.

Man unterscheidet hierbei:

  • Ball
  • Kegel
  • Zylinder
  • Rhombus (Doppelkegel)
  • Stundenglas

Die Bedeutung der Signale schauen wir uns zu einem späteren Zeitpunkt noch genauer an. Durchmesser und Höhe dieser Signalkörper soll 60cm nicht unterschreiten und die Höhe des Zylinders, des Rhombus soll nicht unter 1,20 m sein. Fahrzeuge unter 20m Länge dürfen kleinere Signalkörper verwenden.

Lichterführung gem. KVR für ein Maschinenfahrzeug

Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt unter 50 m Länge führt ein Topplicht min. 6m über dem Schiffskörper oder min. in gleicher Höhe wie die Schiffsbreite, jedoch nicht höher angebracht als in 12m Höhe. Dazu ein Topplicht in weiß vorn, sowie die Seitenlichter und das Hecklicht.

Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt von 50m oder mehr Länge muss zusätzlich ein zweites Topplicht führen, etwas achterlicher und höher angebracht als das vordere. Der Abstand zwischen den beiden Topplichtern muss min. der halben Fahrzeuglänge entsprechen.

Auf einem Maschinenfahrzeug in Fahrt zwischen 12m und 20m Länge muss das Topplicht min. 2,50m über dem Schandeck – oberste und äußerste durchgehende Decksplanke – angebracht sein. Die Seitenlichter dürfen auch in einer Zweifarbenlaterne geführt werden.

Ist das Fahrzeug unter 12m lang, darf das vorgeschriebene Topplicht tiefer als vorgeschrieben, aber min. 1m höher als die Seitenlichter, angebracht sein. Außerdem darf es auch anstelle der vorgeschriebenen Lichter ein weißes Rundumlicht und die Seitenlichter in einer Zweifarbenlaterne führen.

Ist das Fahrzeug sogar unter 7m lang und die Höchstgeschwindigkeit übersteigt nicht 7 Knoten, darf dieses Fahrzeug ein weißes Rundumlicht führen und muss soweit möglich auch die Seitenlichter führen.

In der SeeSchStrO und EmsSchO gibt es hierzu noch eine Ergänzung. Demnach darf ein Maschinenfahrzeug unter 7m Länge und mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 7kn, welches diese weiße Rundumlicht nicht führen kann, nicht fahren.

Ausnahme ist ein Notstand. In diesem Fall kann eine elektrische Leuchte ständig mitgeführt werden und ist gebrauchsfertig zur Hand zu halten und rechtzeitig zu zeigen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.

Maschinenfahrzeuge müssen bei verminderter Sicht mindestens alle 2 Minuten mit Fahrt durchs Wasser einen langen Ton und ohne Fahrt durchs Wasser 2 lange Töne abgeben. Ist das Fahrzeug unter 12m lang und kann die vorgeschriebenen Schallsignale nicht geben, muss es min. alle 2 Minuten ein kräftiges Schallsignal mit anderen Mitteln geben.

Lichterführung gem. KVR für ein Segelfahrzeug

Segelfahrzeuge führen andere Lichter, damit sie auch von Maschinenfahrzeugen zu unterscheiden sind. Nochmals kurz der Hinweis, dass ein Segelfahrzeug wie ein Maschinenfahrzeug anzusehen ist, sobald es den Motor nutzt. Das erkennt man daran, dass das Segelfahrzeug zusätzlich den Kegel mit Spitze nach unten tagsüber anbringen muss.

Ein Segelfahrzeug in Fahrt muss nachts die Seitenlichter und das Hecklicht (grün/rot je 112,5° und Hecklicht weiß 135°) zeigen. Segler unter 20m Länge dürfen die Seitenlichter auch in einer Zweifarbenlaterne führen.

Segelfahrzeuge unter 20m Länge dürfen auch anstelle der Seitenlichter und des Hecklichtes eine Dreifarbenlaterne im Topp (nahe der Mastspitze) führen. Nutz ein Segler diese Laterne, darf es nicht wie sonst jedes Segelfahrzeug zusätzlich zwei Rundumlichter senkrecht übereinander führen, wobei das obere rot und das untere grün sein muss.

Segelfahrzeuge unter 7m Länge und auch Ruderboote sollen möglichst wie für Segelfahrzeuge vorgesehen, Lichter führen. Sofern das nicht möglich ist, müssen sie eine elektrische Lampe oder eine angezündete Laterne mit weißem Licht gebrauchsfertig zur Hand halten.

In der SeeSchStrO und EmsSchO gibt es auch hierzu noch eine Ergänzung. Demnach darf ein Segelfahrzeug unter 12m Länge, wenn es baubedingt die vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann, ein weißes Rundumlicht führen. Kann es dieses weiße Rundumlicht nicht führen, darf es nicht fahren. Ausnahme ist ein Notstand. In diesem Fall kann eine elektrische Leuchte ständig mitgeführt werden und ist gebrauchsfertig zur Hand zu halten und rechtzeitig zu zeigen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.

Segelfahrzeuge müssen bei verminderter Sicht mindestens alle 2 Minuten einen langen Ton und gefolgt von zwei kurzen Tönen abgeben. Ist das Fahrzeug unter 12m lang und kann die vorgeschriebenen Schallsignale nicht geben, muss es min. alle 2 Minuten ein kräftiges Schallsignal mit anderen Mitteln geben, welches nicht mit anderen Schallsignalen verwechselt werden kann.

Manövrierunfähiges Fahrzeug

Liegen aussergewöhnliche Umstände, wie z.B. Ruder- oder Maschinenschaden) vor, so spricht man von einem manövrierunfähigen Fahrzeug, denn es kann dann ja nicht wie vorgeschrieben manövrieren und ausweichen.

Maschinen- und auch segelfahrzeuge müssen diesem deshalb immer ausweichen, es sei denn, das manövrierunfähige Fahrzeug wäre ein überholendes Fahrzeug. Nur zur Klarstellung. ein in einer Flaute liegendes Segelfahrzeug ist in der Regel gem. KVR nicht manövrierunfähig.

Manövrierunfähige Fahrzeuge müssen etwas andere Lichter oder Signale zeigen, damit man sie von anderen Fahrzeugen unterscheiden kann. Sie führen nachts ohne Fahrt durchs Wasser zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander und mit Fahrt durchs Wasser zusätzlich das Hecklicht und die Seitenlichter. Am Tag zwei schwarze Bälle senkrecht übereinander. Fahrzeuge unter 12m Länge brauchen diese Rundumlichter oder Bälle nicht führen.

Bei verminderter Sicht müssen sie ausserdem alle 2 Minuten ein Schallsignal abgeben und zwar lang, kurz, kurz (- ..)

Manövrierbehindertes Fahrzeug

Von einem manövrierbehinderten Fahrzeug spricht man dann, wenn es durch die Art seines Einsatzes behindert ist und nicht wie vorgeschrieben manövrieren und ausweichen kann. Auch diesen Fahrzeugen müssen wir ausweichen, es sei denn es wäre ein überholendes Fahrzeug. Manövrierbehindert sind z.B. Kabelleger, Bagger, Vermessungs- und Seezeichenfahrzeuge oder Fahrzeuge die Unterwasserarbeiten durchführen.

Auch zu diesem Thema gibt es eine Ergänzung in der SeeSchStrO. Diese stellt das Wegerechtschiff dem manövrierbehinderten Fahrzeug gleich. Unter einem Wegerechtschiff versteht man ein Fahrzeug, dass wegen seines Tiefganges, seiner Länge oder anderer Eigenschaften gezwungen ist, den tiefsten Teil des Fahrwassers für sich in Anspruch zu nehmen.

Manövrierbehinderte Schiffe führen nachts ohne Fahrt durchs Wasser drei Rundumlichter senkrecht übereinander, das obere und untere ist rot, das mittlere weiß. Macht es Fahrt durchs Wasser, muss es zusätzlich die bekannten Fahrlichter (Topplicht(er) und Seitenlichter) führen. Bei Tag führt es drei Signalkörper senkrecht übereinander, das obere und untere Zeichen ist ein Ball, in der Mitte einen Rhombus.

Bei verminderter Sicht muss es zusätzlich alle 2 Minuten das Schallsignal lang-kurz-kurz geben.

Auch der Bagger oder das Schiff, welches Unterwasserarbeiten ausführt, ist wie soeben gelernt ein manövrierbehindertes Schiff und behindert die Schifffahrt. Nachts zeigen diese Fahrzeuge neben den drei Rundumlichtern (rot-weiß-rot senkrecht übereinander) zusätzlich zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander an der Seite, wo die Behinderung vorliegt und zwei grüne Rundumlichter senkrecht übereinander an der Seite, die passiert werden kann.

Macht es Fahrt durchs Wasser muss es natürlich auch Seitenlichter und Hecklicht zeigen. Behindert es die Schifffahrt nicht, führt es an beiden Seiten die zwei grünen senkrecht übereinander angeordneten Lichter. Man muss dann dieses Fahrzeug an der Seite passieren, die in der eigenen Fahrtrichtung rechts liegt.

Am Tag werden drei senkrecht übereinander angeordnete Signalkörper gezeigt (Ball-Rhombus-Ball), und die Seite, die nicht passiert werden kann, wird mit zwei senkrecht übereinander angeordneten Körpern markiert: Ball-Ball. An der Seite die passiert werden kann zeigt zwei Rhomben senkrecht übereinander.

Bei verminderter Sicht muss es zusätzlich alle 2 Minuten das Schallsignal lang-kurz-kurz geben.

Ein kleineres Fahrzeug das Taucherarbeiten ausführt und die Signalkörper nicht zeigen kann, führt tagsüber die Flagge „A“ des internationalen Flaggensignalbuches. Das bedeutet, dass Taucher unter Wasser sind und man mit langsamer Fahrt Abstand halten muss. Nachts zeigt es wie gelernt drei senkrecht übereinander angeordnete Rundumlichter: rot-weiß-rot.

Tiefgangbehindertes Fahrzeug

Solche Schiffe sind also Wegerechtschiffe und man darf die sichere Durchfahrt dieser Schiffe nicht behindern.

Ein tiefgangbehindertes Schiff ist durch seinen Tiefgang im Verhältnis zur vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert und kann nicht von seinem Kurs abweichen.

Neben den bekannten Fahrlichtern führt es nachts drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander und tagsüber einen Zylinder. Bei verminderter Sicht muss es zusätzlich alle 2 Minuten das Schallsignal lang-kurz-kurz geben.

Fischender Trawler

Fischende Trawler sind Fahrzeuge die mit einem Schleppnetz oder einem anderen geschleppten Fanggerät fischen. Ein fischendes Fahrzeug fischt mit Netzen, Leinen. Schleppnetzen oder anderen Fanggeräten, die seine Manövrierfähigkeit einschränken.

Nachts oder vor Anker führt ein solches Schiff zwei Rundumlichter senkrecht übereinander, das obere grün, das untere weiß.
Freiwillig kann es ein Topplicht (weiß, 225°) achterlicher und höher als das grüne Rundumlicht zeigen.

Ist das Fahrzeug 50 oder mehr Meter lang muss das Topplicht geführt werden. Bei Fahrt durchs Wasser natürlich auch die Fahrlichter. Tagsüber zeigt es in Fahrt oder vor Anker den Signalkörper „Stundenglas“.

Bei verminderter Sicht muss es zusätzlich alle 2 Minuten das Schallsignal lang-kurz-kurz geben.

Fischendes Fahrzeug das nicht trawlt

Ein fischendes Fahrzeug das nicht trawlt, fischt mit Treibnetzen oder Ringwaden (kreisförmig ausgebrachte Netze). Nachts zeigt es in Fahrt oder vor Anker zwei Rundumlichter senkrecht übereinander, oben rot unten weiß. Ist das Fanggerät weiter als 150m waagerecht ins Wasser ausgebracht, muss zusätzlich in Richtung dieses Gerätes ein weißes Rundumlicht gezeigt werden.

Bei Fahrt durchs Wasser gilt auch hier die Pflicht: Fahrlichter zeigen und tagsüber ein Stundenglas sowie, falls das Fanggerät weiter als 150m waagerecht ins Wasser ausgebracht, zusätzlich in Richtung dieses Gerätes einen Kegel mit Spitze nach oben.

Bei verminderter Sicht muss es zusätzlich alle 2 Minuten das Schallsignal lang-kurz-kurz geben.

Ankerlieger

Liegen wir vor Anker müssen wir nachts ein Ankerlicht setzen. Ist das Fahrzeug unter 50m lang, reicht ein weißes Rundumlicht an einer Stelle, wo es am besten gesehen werden kann.

Ist das Fahrzeug 50m oder mehr lang, sind es zwei Ankerlichter. Im vorderen Bereich ein weißes Rundumlicht und am oder nahe am Heck ein zweites weißes Rundumlicht, allerdings niedriger angebracht als der vordere Ankerlicht.

Ist der Ankerlieger über 100m lang muss er ausserdem zusätzlich die Deckslichter einschalten.

Tagsüber zeigt der Ankerlieger einen schwarzen Ball im vorderen Bereich und bei verminderter Sicht muss mindestens bei Annäherung als Warnsignal alle 5 Sekunden ein Schallsignal mit der Glocke gegeben werden, ist der Ankerlieger länger als 100m zusätzlich einen Gong.

Grundsitzer

Mehr oder weniger freiwillig liegt man auch ohne Anker fest, wen man auf Grund sitzt. Dann muss man neben den zuvor gelernten Ankerlichter (Längen identisch) nachts zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander zeigen. Tagsüber zeigt der Grundsitzer drei schwarze Bälle senkrecht übereinander.


Grundsitzer unter 50m bei Nacht


Grundsitzer bei Tag


Grundsitzer über 50m Länge bei Nacht

Schleppverband

Schleppende Fahrzeuge führen zusätzlich zu den normalen Positionslichtern zwei Topplichter senkrecht übereinander und ein Schlepplicht über dem Hecklicht. Wenn der Schleppverband vom Heck des Schleppers bis zum Ende des Anhangs länger als 200 m ist, werden drei Topplichter senkrecht übereinander geführt.

Wenn der Schleppzug länger als 200 m ist, muss ein rhombusförmiger Signalkörper dort geführt werden, wo er am besten zu sehen ist.

Schiffe, die üblicherweise nicht zum Schleppen eingesetzt werden, brauchen keine Schlepplichter zu führen, wenn ihnen das nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Dies gilt auch für Fälle, in denen Schiffe aus einer Notlage heraus geschleppt werden müssen. In solchen Fällen sollte versucht werden, das geschleppte Fahrzeug oder die Schleppleine möglichst gut zu beleuchten.

Das geschleppte Fahrzeug oder Gerät führt Seiten- und Hecklichter, aber kein Topplicht.


Geschlepptes Fahrzeug bei Nacht /bei Tag

Bei verminderter Sicht muss der Schlepper zusätzlich alle 2 Minuten das Schallsignal lang-kurz-kurz geben, das geschleppte Fahrzeug lang-kurz-kurz-kurz

Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes

Unter diesen Fahrzeugen versteht man Fahrzeuge, die von den Vorschriften der SeeSchStrO befreit sind, wenn sie im Dienst sind. Hierzu gehören die Erfüllung polizeilicher Aufgaben, hoheitlicher Aufgaben und auch Maßnahmen des Such- und Rettungsdienstes.

Solche Fahrzeuge zeigen neben den vorgeschriebenen Lichtern ein dauerhaftes blaues Funkellicht über dem Topplicht. Zusätzlich führen sie eine Dienstflagge. Polizeifahrzeuge sind meist mit „Polizei“ oder „WSP“ (Wasserschutzpolizei) beschriftet.

Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes können ein anderes Fahrzeug anhalten oder zum Anlegen auffordern. In diesem Fall dürfen die Beamten in ihrer Tätigkeit nicht behindert werden und es muss ggf. das Betreten des eigenen Fahrzeugs ermöglicht werden.

Die Aufforderung zum Anhalten erfolgt entweder durch Licht oder Schallsignal des Morsebuchstabens „L“ (kurz-lang-kurz-kurz) oder tagsüber durch Zeigen der Flagge „L“ des Flaggensignalbuches.

Fahrzeuge der Bundeswehr und Bundespolizei bei Manövern

Zu diesem Thema gäbe es eine ganze Menge zu schreiben, wir möchten aber lediglich auf die einzige zu diesem Thema gestellte Frage kurz eingehen. Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei, sowie Fahrzeuge die Schießscheiben schleppen, denen sich bei Nacht Fahrzeuge in gefahrdrohender Weise nähern und von denen ein ausreichender Sicherheitsabstand zu halten ist, schießen Leuchtkugeln mit weißen Sternen.

Fahrzeug mit gefährlichen Gütern

Auch zu diesem Thema gibt es im Fragenkatalog nur eine einzige Frage. Daher auch hierzu nur kurz und knapp. Fahrzeuge, sowie Schub- und Schleppverbände, die bestimmte gefährliche Güter transportieren und leere Tankschiffe die nicht gereinigt und entgast sind, führen nachts neben den bekannten Fahrlichtern ein rotes Rundumlicht und tags einen roten Doppelstander (Flagge „B“ des Internationalen Flaggenbuches.

Von diesen Schiffen muss man Abstand halten. Rauchen und offenes Feuer in der Nähe ist verboten.

Wissensüberprüfung Kapitel 2

 

Kapitel 3 Schifffahrtszeichen – Betonnungssystem

Schifffahrtszeichen – Betonnungssystem
Lateralsystem – Kardinalsystem – Schifffahrtsbehinderungen

Schifffahrtszeichen

Schifffahrtszeichen (im Küstenbereich und im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen auch Seezeichen genannt) sind hör- oder sichtbare Markierungen, die als Navigationshilfen in der Schifffahrt dienen. Zusammen mit den Seekarten im Küstenbereich sowie den elektronischen Navigationskarten für Binnenschifffahrtsstraßen (IENC) im Binnenbereich ermöglichen sie sicheres Navigieren. Typische Schifffahrtszeichen sind Tonnen, Baken und Leuchttürme.

Für Deutschland sind die Zeichen in den internationalen Kollisionsverhütungsregeln, der Seeschifffahrtsstraßen- sowie in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, in der Schweiz in der Binnenschifffahrtsverordnung geregelt.

Seezeichen dienen der Navigation nach Sicht und sind zur Orientierung der Seefahrer häufig an Gefahrenstellen sowie in Flüssen und schiffbaren Binnenseen positioniert.

Sie sind durch Form und Farbe sowie teilweise durch Lichtsignale (Befeuerung) eindeutig unterscheidbar und haben international festgelegte Bedeutungen. Seezeichen mit Radarantwortbaken (Racon) identifizieren sich auf einem Radarschirm mit besonderen Zeichen (meist Morsecodes), die in Seekarten eingetragen sind.

Schwimmende Seezeichen sind Feuerschiffe und Tonnen. Der häufig in diesem Zusammenhang verwendete Begriff Boje ist für Seezeichen unüblich.

In der allgemeinen Lehre der Zeichen (Semiotik) ist ein Seezeichen ein Signal.

Es wird unterschieden zwischen schwimmenden, mittels Ankerkette mit dem Grund verbundenen und festen, starr mit dem Grund verbundenen Seezeichen. Im Einzelnen kann man alle Seezeichen nach ihrer Form und Farbe unterscheiden, oft auch nach Form und Farbe der Toppzeichen.

Schwimmende oder feste Seezeichen

Feuerschiffe
Ein Feuerschiff ist ein bemanntes oder unbemanntes, an einer bestimmten Position vor Anker liegendes und mit einem Leuchtfeuer ähnlich einem Leuchtturm ausgestattetes Wasserfahrzeug, das als Schifffahrtszeichen der Navigation der Seeschifffahrt dient.

Leuchttürme
Als Leuchtturm wird ein Turm bezeichnet, der eine Befeuerung trägt.
Leuchttürme sind insbesondere nachts weithin sichtbare Schifffahrtszeichen und dienen der Positionsbestimmung, der Warnung vor Untiefen oder der Fahrwassermarkierung.
Leuchtturm „Alte Weser“

Beleuchtung – Befeuerung
Viele Schifffahrtszeichen, sowohl schwimmende wie auch feste, können zudem mit einem periodischen oder dauerhaften Licht ausgerüstet sein.
Die Farbe des Lichtes ist dabei rot oder grün bei lateralen Zeichen, ansonsten meist weiß.
Man kann bei Seezeichen nach der Art ihrer Wahrnehmbarkeit zum Beispiel Tag-, Nacht-, Schall- und Funkzeichen unterscheiden: Tagzeichen sind unbeleuchtet, Nachtzeichen haben eine Befeuerung, Schall- oder Nebelsignale sind akustisch wahrzunehmen, und Funksignale können durch Funkpeilung geortet werden.
Dabei sind die letzten beiden Gruppen zunehmend seltener anzutreffen.
Nach ihrer Positionierung kann man Schifffahrtszeichen auch in feste (z. B. Baken und Leuchttürme) und schwimmende untergliedern. Neben Feuerschiffen gehören Tonnen zu den schwimmenden Seezeichen. Sie sind am Grund fest verankert und heute meist aus Stahl oder Kunststoff gefertigt.

Schallzeichen
Manche Sichtzeichen sind zusätzlich mit Schallsignalgebern bestückt:

  • Nebelhorn – Akustisches Signal, entweder an einer Tonne, an Bord eines Feuerschiffs oder stationär an Land, um ein Hindernis zu markieren
  • Heultonne
  • Gongtonne

Glockentonne – davon gibt es nur noch sechs in Deutschland. Eine der letzten (Kieler Förde 6) warnt in der Kieler Förde vor der Untiefe bei Laboe (54° 24′ 48″ N, 10° 12′ 55″ O).

Bei Wellengang schlagen vier Klöppel unregelmäßig gegen eine kleine Glocke.

Lateralsystem

Das Lateralsystem (von lateral (lat.) = seitlich) ist wie das Kardinalsystem eins der beiden Kennzeichnungssysteme für Fahrwasser in der internationalen Seeschifffahrt. Das Lateralsystem legt eine seitliche Markierung der Fahrwasser fest, die mittels Seezeichen erfolgt. Die Seezeichen der Backbordseite und der Steuerbordseite unterscheiden sich voneinander durch ihre Form (oder die Form ihrer Toppzeichen), durch Farbgebung und durch Nummerierung; Führer von Wasserfahrzeugen (zum Beispiel Schiffe) können so erkennen, ob sie ein Seezeichen rechts oder links passieren müssen, um im Fahrwasser zu fahren.

Das Gremium, welches die Kennzeichnung von Fahrwassern international festlegt und damit auch das Lateralsystem, ist die IALA. Sie hat für das Lateralsystem weltweit die Regionen A und B festgelegt, deren Seezeichen sich in Farbgebung und Nummerierung, nicht aber in ihrer Form unterscheiden.

Im Lateralsystem werden Farbe, Form (oder Form des Toppzeichens) und Nummerierung zur Unterscheidung von Steuerbord- und Backbordseite genutzt. Sehr verbreitet ist die farbliche Unterscheidung. Die Nummerierung wird vor allem bei längeren Fahrwassern (zum Beispiel Zufahrten zu Häfen oder Kanälen) eingesetzt.

Die Form des gesamten Seezeichens oder des Toppzeichens (Zeichen oben am Seezeichen) ist stumpf oder spitz, meist als Zylinder oder Kegel ausgeführt. Die Zuordnung der Form zu den Fahrwasserseiten ist international einheitlich:

  • für von See kommende Schiffe rechts (Steuerbord) spitz und links (Backbord) stumpf. Insbesondere im Watt werden Stangen durch Besen mit der Spitze nach oben (Steuerbord) oder unten (Backbord) markiert. Spierentonnen und Pricken finden sich an der Backbordseite des Fahrwassers.
  • Farbe: roter oder grüner Anstrich des Seezeichens oder von Teilen des Seezeichens; bei Leuchtfeuern (beleuchteten Seezeichen) außerdem rote oder grüne Beleuchtung (grüne Feuer wirken auf große Entfernung allerdings aus physikalischen Gründen oft weiß und werden ggf. erst beim Näherkommen als grün erkennbar); Zuordnung zu Steuer- und Backbord unterschiedlich in Region A und B
  • Nummerierung: gerade Zahlen oder ungerade Zahlen (das heißt, falls verwendet, sind die ersten Seezeichen des Fahrwassers in der Regel „1“ und „2“, dann wird weitergezählt); Zuordnung zu Steuer- und Backbord unterschiedlich in Region A und BEin laterales Seezeichen kann alle diese Merkmale tragen, beispielsweise eine grüne, spitze Tonne mit ungerader Zahl (System A). Ein nur grünes oder nur spitzes Seezeichen erfüllt aber den gleichen Zweck. Die Kombination der Merkmale dient der leichteren Unterscheidung bei verschiedenen Sichtverhältnissen oder aus der Ferne, aber auch der leichteren Kommunikation an Bord (Nummerierung) usw.

Die Unterscheidung von Region A und B

Region A umfasst Europa, Australien, Neuseeland, Afrika und weite Teile Asiens (das heißt, Asien außer den Philippinen, Japan und Korea).


an Steuerbord grün,
mit spitzen (kegelförmigen) Toppzeichen,
mit ungeraden Ziffern durchnummeriert


an Backbord rot,
mit stumpfen (zylinderförmigen) Toppzeichen,
mit geraden Ziffern durchnummeriert

In Region B ist es genau andersherum. Region B umfasst Nordamerika, Südamerika sowie die Philippinen, Japan und Korea.

Mitte-Fahrwasser-Zeichen oder Ansteuerungstonne

Die Mitte eines Fahrwassers wird durch ein Mitte-Fahrwasser-Zeichen (engl.: safe water mark) markiert.


Dieses ist weiß-rot vertikal gestreift und kann einen roten Ball als Toppzeichen haben.
Es ist als Kugel-, Baken- oder Spierentonne oder als Stange gebaut.

Es kann auch als seewärtige Begrenzung eines durch rote und grüne Tonnen markierten Fahrwassers dienen. Dann wird es auch „Ansteuerungstonne“ genannt.

Abzweigende Fahrwasser

Zweigt von einem durchgehenden Fahrwasser ein anderes Fahrwasser ab oder mündet in dieses ein, so muss eines der ausgelegten Seezeichen auf der Backbordseite des durchgehenden, aber auf der Steuerbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers liegen oder umgekehrt.

Hierzu werden Tonnen verwendet, die die Charakteristika der übrigen Tonnen dieser Seite des durchgehenden Fahrwassers aufweisen, aber mit einem horizontalen Farbring der anderen Farbe versehen sind, also (im Betonnungssystem A):


auf der Backbordseite des durchgehenden Fahr-wassers rote Stumpf-, Leucht- oder Spieren-tonnen oder Stangen mit einem waagerechten grünen Band und einem roten Zylinder als Toppzeichen (Stangen auch mit Besen aufwärts)


auf der Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers grüne Spitz- oder Leuchttonnen oder Stangen mit einem waagerechten roten Band und einem grünen Kegel (Spitze oben) als Toppzeichen (Stangen auch mit Besen abwärts)

Kardinalsystem

Mit Kardinalsystem (von cardinalis (lat.) = „wichtig, vorzüglich“) bezeichnet man in der Schifffahrt ein System zur Kennzeichnung von Hindernissen oder Untiefen mittels richtungsbezeichnender Seezeichen. Dabei werden Tonnen (auch Untiefentonnen, Kardinaltonnen, Wracktonnen oder Gefahrentonnen genannt), Baken oder einfache Stangen verwendet.

Die Kennzeichnung von Fahrwassern mit einer seitlichen Betonnung erfolgt nach dem Lateralsystem.

Der Bereich um das Hindernis wird in vier Quadranten aufgeteilt, die jeweils einer Himmelsrichtung entsprechen. Der jeweilige Quadrant wird durch eine Kardinaltonne markiert, deren Kennzeichnung angibt, wo sie relativ zum Hindernis liegt und an welcher Seite sie also zu umfahren ist. In der Praxis ist zu beachten, dass nicht alle vier Quadranten bezeichnet sein müssen. Meist ist nur einer der Quadranten bezeichnet. Beispielsweise wird eine der Küste vorgelagerte und mit der Küste verbundene Untiefe nur außen mit einem Kardinalzeichen bezeichnet.

Gestaltung und Befeuerung

Kardinale Seezeichen haben als Toppzeichen zwei Kegel und sind waagerecht in den Farben Schwarz und Gelb gestreift. Als Befeuerung können Kardinaltonnen ein weißes Funkelfeuer mit 60 Blitzen pro Minute (Abkürzung: Q „quick“) oder schnelles Funkelfeuer mit 120 Blitzen pro Minute (Abkürzung: VQ „very quick“) tragen. Die Lichtintervalle geben ebenfalls den Quadranten an. Die Kennung der Tonne im Nordquadranten ist ein nicht unterbrochenes Funkelfeuer; die Lichtzeichen der Tonnen der übrigen Quadranten entsprechen den Ziffern auf einer Uhr. Der Kennung für den Südquadranten wird zur Hervorhebung ein zusätzlicher Blink beigefügt. Zur besseren Unterscheidung werden nahe beieinander liegende Hindernisse abwechselnd mit Q oder VQ befeuert.

Die Spitzen der Toppzeichen der Tonne und der Körper der Tonne mit schwarz-gelbem Anstrich markiert geben an, wo sich die Tonne bezogen auf die Gefahrenstelle befindet.

Befeuerung der Kardinalzeichen

Norden: schwarz-gelb; beide Kegel zeigen nach oben (quasi nach Norden), ununterbrochenes Funkellicht

Osten: schwarz-gelb-schwarz; beide Kegel stehen mit der Basis zueinander
(optisch wie der Buchstabe „O“ für Osten), Gruppen von 3 Blitzen

Süden: gelb-schwarz; beide Kegel zeigen nach unten (quasi nach Süden),
Gruppen von 6 Blitzen und ein Blink

Westen: gelb-schwarz-gelb; beide Kegel stehen mit der Spitze zueinander
(optisch wie der um 90° rotierte Buchstabe „W“ für Westen), Gruppen von 9 Blitzen.

Kegel und Farben korrespondieren so, dass die Kegel in Richtung
des „Schwarz“ zeigen (nach oben, außen, unten oder innen).

Bei neuen Gefahrenstellen kann laut Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung „wegen besonderer Umstände mindestens ein Sichtzeichen doppelt und ggf. mit einer Radarantwortbake der Kennung ‚D‘ versehen sein.

Einzelgefahrenstelle

Ein Einzelgefahrzeichen kann als Leucht-, Baken- oder Spierentonne oder als Stange ausgeführt sein.

Es ist schwarz mit einem roten Querstreifen (im Geltungsbereich der deutschen Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung oder auch mehreren (im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, außerdem auch zulässig nach dem International Buoyage System) und hat zwei schwarze Bälle als Toppzeichen.

Sofern das Seezeichen befeuert ist, ist die Kennung eine Blitzgruppe von 2 weißen Blitzen. Die charakteristische Form mit zwei Toppzeichen und die Befeuerung mit weißen Blitzen soll dabei an die ebenfalls zur Markierung von Gefahrenstellen dienenden Kardinalzeichen erinnern.

Schifffahrtsbehinderung

Schifffahrtbehinderungen werden besonders gekennzeichnet. Solche Gebiete können z.B. Warngebiete und Fischereigründe sein. Diese werden durch gelbe Schifffahrtszeichen, gegebenenfalls mit einem gelben liegenden Kreuz als Toppzeichen gekennzeichnet.

Ihre genaue Bedeutung kann der Seekarte entnommen und aus der Beschriftung der Zeichen erkannt werden.

Liegt eine aussergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung vor, so kann sie nachts durch drei übereinanderliegende Lichter – Rot über Rot über Grün – gekennzeichnet sein. Tagsüber durch zwei schwarze Bälle übereinander und darunter einen schwarzen Kegel mit der Spitze nach unten.

Sperrung der Seeschifffahrtsstraße
Ist eine Seeschifffahrtsstraße dauerhaft gesperrt wird dies natürlich besonders angezeigt.

Nachts durch drei feste Lichter übereinander – Rot über Grün über Weiß und tagsüber durch drei Körperzeichen übereinander – oben ein schwarzer Ball, darunter zwei schwarze Kegel mit den Spitzen nach unten.

Ist nur eine Teilstrecke gesperrt, wie z.B. eine Brückenöffnung, findet man hier eine rote Tafel mit waagerechtem weißem Streifen.

Die vorübergehende Sperrung wird durch Schwenken eines roten Lichtes oder einer roten Flagge gekennzeichnet. Ist die Sperrung vorüber wird eine grüne Flagge bzw. ein grünes Licht geschwenkt.

Gesperrte Wasserflächen
Bereiche, die für den Badebetrieb genutzt werden, sind in der Regel für Wasserfahrzeuge gesperrt und besonders gekennzeichnet. Zu den Wasserfahrzeugen gehören alle Maschinenfahrzeuge, Wassermotorräder und auch Surfbretter.

Sind Wasserflächen gesperrt und verboten zu befahren, sind diese mit weißen Tonnen mit einem rechtwinkligen gelben Kreuz oder weiße Stangen mit breitem gelbem Band begrenzt

Sperrgebiete für militärische Zwecke oder zivile Zwecke wie Forschungsarbeiten, hydrografische Untersuchungen usw. dürfen von der allgemeinen Schifffahrt auch nicht befahren werden.

Diese sind durch gelbe Fasstonnen oder Leuchttonnen mit einem rechtwinkligen roten Kreuz oder gelbe Spierentonnen oder Stangen mit einem roten Band gekennzeichnet. Sie weisen zudem eine Beschriftung, wie Sperrgebiet oder Sperr-G. auf.

Haben Sie ein Toppzeichen ist dieses ein liegendes gelbes Kreuz, nachts wenn vorhanden ein gelbes Feuer.

Durch gelbe Sonderzeichen begrenzte Warngebiete sind für die allgemeine Schifffahrt frei, können aber z.B. für Schießübungen zeitweise für die gesamte Schifffahrt gesperrt werden. Die Sperrung ist an bestimmten Tag- und Nachsignalen erkennbar, die nach der Schifffahrtspolizeiverordnung der WSD Nord für militärische Sperr- und Warngebiete an entsprechenden Signalstellen und auf Sicherungsfahrzeugen zeigt werden.

Fahrgeschwindigkeit
In der SeeSchStrO und EmsSchO ist klar festgehalten, dass jedes Fahrzeug, Wassermotorrad und Segelsurfbrett jederzeit mit einer sicheren Geschwindigkeit fahren muss, damit es

  • geeignete und wirksame Maßnahmen treffen kann, um einen Zusammenstoß zu vermeiden
  • innerhalb einer Entfernung zum Stehen gebracht werden kann, die den gegebenen Umständen und Bedingungen entsprichtWird der Verkehr durch Sichtzeichen und bei verminderter Sicht zusätzlich durch Schallsignale geregelt, so ist die Geschwindigkeit so einzurichten, dass bei einer kurzfristigen Änderung der gezeigten Sichtzeichen oder des gegebenen Schallsignals das Fahrzeug gestoppt werden kann.

Geschwindigkeitsminderung

Die Fahrgeschwindigkeit ist rechtzeitig so weit zu verringern, dass eine Gefährdung durch Sog und Wellenschlag vermieden wird. Dies gilt besonders beim Vorbeifahren von:

  • Häfen, Schleusen und Sperrwerken
  • Festliegenden Fähren
  • Manövrierunfähigen und festgekommenden Fahrzeugen, sowie an manövrierbehinderten Fahrzeugen gem. KVR
  • Schwimmenden Geräten und Anlagen
  • Außergewöhnlichen Schwimmkörpern, die geschleppt werden
  • An Stellen, die durch Sichtzeichen Geschwindigkeitsbegrenzung oder der Flagge A des internationalen Signalbuches (ich habe Taucher unten) gekennzeichnet sind.

Geschwindigkeitsbeschränkung

Grundsätzlich darf eine bestimmte Geschwindigkeit nicht überschritten werden, wenn Tafeln mit der max. Geschwindigkeit aufgestellt sind.

Die erkennbare Zahl stellt die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch das Wasser in km/h dar, auf dem Nord-Ostseekanal über Grund in km/h.

An gekennzeichneten Badebetriebsstellen gilt eine Höchstgeschwindigkeit durch das Wasser von 8km/h (4,3kn) außerhalb des Fahrwassers in einem Abstand von 500m oder weniger von der Wasserlinie des Ufers.

An diesen Stellen finden wir oft das Zeichen: Geschwindigkeitsbegrenzung vor Stellen mit Badebetrieb.

Wasserskilaufen, Schleppen von Anhängen, Jetski, Surfen

Im Fahrwasser ist das Wasserskilaufen und das Schleppen von Wassersportanhängen sowie das Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Kite- und Segelsurfbrett mit Ausnahme auf den bekannt gemachten oder durch Sichtzeichen freigegebenen Wasserflächen verboten.

Gebotsschilder – erlaubt:

Außerhalb des Fahrwassers ist das Wasserskilaufen und das Schleppen von Wassersportanhängen sowie das Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Kite- und Segelsurfbrett vorbehaltlich erlaubt, es sei denn es sind Verbotsschilder aufgestellt.

Die Führer von Zugbooten der Wasserskiläufer und von Wassersportanhängen sowie die Wassermotorradfahrer und Kite- und Segelsurfer haben allen Fahrzeugen auszuweichen; untereinander haben sie entsprechend den Kollisionsverhütungsregeln auszuweichen.

Bei der Begegnung mit Fahrzeugen, Wassermotorrädern und Kite- und Segelsurfern haben die Wasserskiläufer sich im Kielwasser ihrer Zugboote zu halten. Die Führer von Zugbooten, die Wassersportanhänge schleppen, haben diese bei der Begegnung mit Fahrzeugen, Wassermotorrädern und Kite- und Segelsurfern in ihrem Kielwasser zu halten.

Bei Nacht, bei verminderter Sicht und während bekannt gemachten Zeiten darf nicht Wasserski gelaufen, Wassersportanhänge geschleppt oder mit einem Wassermotorrad oder einem Kite- und Segelsurfbrett gefahren werden.

Wissensüberprüfung Kapitel 3

 

Kapitel 4 Schifffahrtszeichen – Tafeln und Schilder

Schifffahrtszeichen – Tafeln, Leuchtfeuer und andere Schifffahrtszeichen

Tafeln – Verkehrszeichen

Gibt es auf dem Wasser auch Verkehrszeichen?

Ein klares JA! Jeder schiffbare Wasserweg, ob Fluss, Kanal oder Seeschifffahrts-Straße hat Gebots- und Verbotszeichen, genau wie auf der Straße.

Vorweg ein paar wichtige „Spielregeln“

Verhalten auf dem Wasser
Die Grundregel für das Verhalten auf dem Wasser lautet: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist und dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert und belästigt wird.

Verkehrsvorschriften
Nicht nur in Deutschland gelten im Übrigen klare Verkehrsvorschriften. Schaue dir bei einem Törn ausserhalb der deutschen Gewässer deshalb vor Antritt der Tour an, was wo gilt. Das schützt vor unliebsamen Erlebnissen und letztendlich vor Strafen.

Auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen gelten folgende Verkehrsvorschriften:

  • Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln – KVR) sowie die Verordnung zu den Kollisionsverhütungsregeln,
  • die Schifffahrtsordnung Emsmündung (ausschließlich für Ems und Leda),
  • die besonderen Befahrensregelungen für Nationalparke Wattenmeer und Naturschutzgebiete sowie für Schieß- und Warngebiete.

Die internationalen Kollisionsverhütungsregeln gelten auf der Hohen See und im nationalen Bereich uneingeschränkt außerhalb der Fahrwasser der SeeSchStrO.
Innerhalb der Fahrwasser gelten sie, wenn nichts anderes bestimmt ist. Informiere dich in der SeeSchStrO oder der Schifffahrtsordnung Emsmündung genau, welche Regeln in deinem Fahrtgebiet gelten.

Die Verkehrsvorschriften werden durch die Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstellen Nord und Nordwest zur SeeSchStrO und zu der Schifffahrtsordnung Emsmündung ergänzt. Beides findest du als Veröffentlichung des BSH.

Verhalten im Fahrwasser – Das Rechtsfahrgebot
Im Fahrwasser der Seeschifffahrtsstraßen gilt faktisch ein Rechtsfahrgebot. Denn die Fahrwasser im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen sind „Enge Fahrwasser“ im Sinne der Regel 9 der KVR. Und ein Fahrzeug, das einem engen Fahrwasser oder einer Fahrrinne folgt, muss sich so weit wie möglich am äußersten Rand und auf seiner Steuerbordseite halten (Regel 9 (a) der KVR) – also möglichst weit rechts.

Bei einem Segelfahrzeug können hierbei die Windverhältnisse berücksichtigt werden. Ist der Segler wegen der Windverhältnisse nicht in der Lage, dem Fahrwasserverlauf zu folgen, darf der Segler das Fahrwasser auf möglichst kurzem Weg queren, wenn dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährdet oder behindert werden, die dem Fahrwasserverlauf folgen. Für Segelfahrzeuge untereinander sind die Ausweichregeln nach den KVR maßgebend.

Wenn du außerhalb des Fahrwassers fähst, muss klar erkennbar sein, dass das Fahrwasser nicht benutzt wird.

Die Bedeutung ist sicher selbsterklärend, bei Fragen wende dich im Workshop an unseren Skipper, der beantwortet dir alle Fragen gerne.

An dieser Stelle sind nur die Tafeln aufgeführt, die dir in deiner Prüfung begegnen können.

Überholverbot
Ein überholendes Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das sich einem anderen aus einer Richtung von mehr als 22,5 Grad achterlicher als querab nähert.

Begegnungsverbot an einer Engstelle
Engstellen, in denen das Begegnen verboten und die Vorfahrt gemäß Artikel 18 Absatz 3 zu beachten ist.

Geschwindigkeitsbeschränkung
Verbot, die angegebene Geschwindigkeit in der nachfolgenden Strecke zu überschreiten.
(Beispiel: 5 km/h)

Vermeidung einer Gefährdung durch Sog oder Wellenschlag
Verbot, in der nachfolgenden Strecke oder an der Stelle so schnell zu fahren, dass Gefährdungen durch Sog oder Wellenschlag eintreten.

Ankerverbot
Verbot, in einem Abstand von weniger als 300 m beiderseits der Linie zu ankern, die die Tafeln verbindet, und Anker, Trossen oder Ketten schleifen zu lassen.

Ankern verboten für alle Fahrzeuge

Festmacheverbot
Verbot, in der nachfolgenden Strecke an dem Ufer festzumachen, an dem die Tafel aufgestellt ist.

Liegeverbot
Verbot, in der nachfolgenden Strecke auf der Seite der Wasserstraße liegen zu bleiben (Ankern oder Festmachen), auf der das Zeichen steht.

Einhalten eines Fahrabstandes
Gebot, in der nachfolgenden Strecke einen Mindestabstand von dem Aufstellungsort des Zeichens einzuhalten, auf dem die Tafel aufgestellt ist. (Beispiel: 40 m)

Einhalten einer Fahrtrichtung
Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen.

Abgabe von Schallsignalen
Gebot, Beispiel: Abgabe eines langen Tons

Haltegebot vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und Schleusen

Gebot

Durchfahren beweglicher Brücken und Sperrwerke sowie Einfahren in Schleusen und Ausfahren sowie der Zufahrten von ihnen

Durchfahren/Einfahren verboten
(Brücken/Sperrwerk/Schleuse geschlossen)
ohne Einschränkungen:
zwei feste rote Lichter nebeneinander

Durchfahren/Einfahren
(Brücke/Sperrwerk/Schleuse geöffnet. Hubbrücken dürfen jedoch nur von Fahrzeugen durchfahren werden, für die die Durchfahrtshöhe der letzten Hubstufe mit Sicherheit ausreicht.) Gegenverkehr gesperrt: zwei feste grüne Lichter nebeneinander

Die Anlage ist für die Schifffahrt gesperrt
zwei feste rote Lichter übereinander

Weitere Schifffahrtszeichen

Schutzbedürftige Anlage, Sog und Wellenschlag vermeiden

Dauernde Sperrung der Seeschiffahrtsstraße. Weiterfahrt verboten.

Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung

Leuchtfeuer und Wiederkehr

Leuchtfeuer können optisch sehr unterschiedlich wirken, weil die zugrundeliegende Technik sehr unterschiedlich sein kann. Diese hängt von der Art des Einsatzes und vom Einsatzort ab, also ob das Leuchtfeuer sehr weit tragen muss, ob es energieautark sein muss, ob es nur in einer Richtung hell sein muss usw. Ein wenig Hintergrundwissen über die Technik ist deshalb wichtig, weil es einem bei der Entscheidung helfen kann, was man denn nun sieht da draußen, vor dieser schwarzen Kulisse mit vielen oder wenigen blinkenden Erscheinungen. Wenn nur ein oder zwei Leuchtfeuer da sind, ist das leicht, wer aber mal vor einer friesischen Insel oder einer anderen gut befeuerten Ecke der Welt stand, der weiß, dass die Kennung alleine noch nicht alles ist.

Große, weittragende Leuchttürme arbeiten meist mit permanent leuchtenden, sehr starken elektrischen Lampen. Der „Blitz-Effekt“ wird nicht durch Ein- und Ausschalten bewirkt, das würde das Leuchtmittel nicht lange mitmachen, auch der Übergang zwischen Hell und Dunkel wäre zu langsam.

Es wird aber auch keine schwarze Blende benutzt, die das Feuer abdeckt, sondern noch viel pfiffiger: Eine riesige Linse läuft auf einem Schlitten immer rund um die Lampe. Sie bündelt das Licht in einer Richtung und lässt somit einen relativ konzentrierten Lichtstrahl rund um den Horizont wandern.

Die „Farbgebung“ bei Leuchttürmen mit farbigen Sektoren wird stets mit Farbfiltern erreicht, meist Glasplatten, die rings um die Lichtquelle aufgereiht sind. Weil das die Lichtleistung reduziert (wie jeder Filter), tragen die farbigen Sektoren immer weniger weit als der weiße Sektor.

Leuchttonnen arbeiten elektrisch oder (vor allem Offshore) klassisch mit Gas. Dann dient ein Teil des Auftriebskörpers als Gastank, die Automatik wird elektrisch gesteuert. Wenn man also an einer Leuchttonne Solarzellen sieht, so sind diese meist für die Akkus der Steuerung.

Leuchttonnen erkennt man gut daran, dass sie „kleine“ Leuchterscheinungen darstellen, „Lichtpunkte“ sozusagen, gerade ausreichend, um wahrgenommen zu werden. Mit einem großen Leuchtturm sind sie unmöglich zu verwechseln.

Bei einem Leuchtfeuer unterscheidet man Kennung und Wiederkehr, wobei manchmal im Sprachgebrauch die Wiederkehr mit zur „Gesamtkennung“ gepackt wird. Kennung und Wiederkehr sind entweder so gestaltet, dass das Leuchtfeuer in seiner Umgebung eindeutig identifizierbar ist und nicht mit einem anderen verwechselt werden kann, oder die Kennung enthält als solche eine bestimmte Information über die Art des Feuers (z. B. bei Kardinalzeichen). Im letzteren Fall sind Verwechslungen nicht ausgeschlossen, weil dann oft nur noch wenige Variationen möglich sind.

Kennung (engl. character)
Damit ist die grundsätzliche Art der „Lichtgestaltung“ innerhalb der Wiederkehr gemeint, also: Wie viele Lichterscheinungen gibt es, wie lang sind sie im einzelnen, welche Farbe haben sie, wie lange dauern die Pausen dazwischen, ist möglicherweise die eigentliche Information in den Dunkelphasen codiert (unterbrochenes Feuer, anschaulich auch mit „Schwarze Blitze“ beschrieben)?

Wiederkehr (engl. period)
Die Zeitdauer, nach der sich die Kennung identisch wiederholt.

Für die Betonnung wurde in den 1970er Jahren das IALA Maritime Buoyage System eingeführt, welches Schluss machte mit dem bunten Tonnen-Durcheinander auf der Welt. Für Leuchtfeuer existiert kein vergleichbares verbindliches Schema, dennoch werden seitdem auch bei Leuchtfeuern bis heute „alte Kennungen“ ausgemustert (Morsefeuer, Wechselfeuer, exotische Feuerfarben, krumme Wiederkehren) und durch neue Kennungen aus einem relativ kleinen, übersichtlichen Katalog ersetzt.

Dieser Standard-Katalog umfasst:

  • Fixed (Festfeuer)
  • Isophase (Gleichtaktfeuer, ab 2 s aufwärts in geraden Sekundenschritten)
  • Long Flash (Blink, 2s oder länger, einzeln)
  • Flash (Blitz, 1s oder kürzer, einzeln oder gruppiert)
  • Quick (Funkelfeuer, 50 oder 60/min, nie einzeln, sondern gruppiert oder kontinuierlich)
  • Very Quick (Schnelles Funkelfeuer, 100 oder 120/min, nie einzeln, sondern gruppiert oder kontinuierlich)
  • Occulting (Unterbrochenes Feuer, „Schwarze Blitze“, einzeln oder gruppiert)
  • Interrupted Quick (Unterbrochenes Funkelfeuer)
  • Interrupted Very Quick (Unterbrochenes Schnelles Funkelfeuer)

Was begegnet uns im Fragenkatalog? Hier eine Zusammenfassung:


Leuchtfeuer SBF/ SEE

Befeuerung
Damit beleuchtete Tonnen oder andere Leuchtfeuer bei Nacht zu unterscheiden sind haben sie unterschiedliche Kennungen. Die Kennung unterscheidet man nach:

Farbe des Lichts
Die Farbe des Signals orientiert sich in der Regel an der Farbgebung der Fahrwasserseite. So werden grüne Tonnen auch grün befeuert.
Mögliche Farben sind Weiß, Rot, Grün und Gelb. Nur Sonderzeichen werden gelb befeuert.

Art des Signales
Kommt ein Signal (Lichterscheinung oder unterbrechen der Lichterscheinung) mehrfach vor, dann sprechen wir davon das sie in Gruppen vorkommen. Anschließend wird die Anzahl dieser Erscheinung genannt. z.b. „Blinkfeuer in Gruppen 2“.

Leuchtfeuer Tragweite
Wie weit sind Leuchttürme sichtbar und was ist der Unterschied zwischen Tragweite und Sichtweite?

Tragweite ist der Abstand, in dem ein Leuchtfeuer mit bloßem Auge bei Dunkelheit gerade noch wahrnehmbar ist, vorausgesetzt der Beobachter steht hoch genug, damit er es theoretisch direkt sehen könnte, weil es nicht zum Beispiel durch den Horizont abgeschattet wird.

Die Tragweite ist abhängig von der Lichtstärke der Lichtquelle gemessen in Candela einerseits, und der Sichtigkeit oder Trübung der Atmosphäre andererseits (Absorption und Streuung durch Regen, Schnee, Nebel oder anderes). Die Lichtstärke der Lichtquelle ergibt sich dabei aus ihrem Lichtstrom und der Strahlenbündelung (Linse, Scheinwerfer).

Die Nenntragweite, englisch: Range, ist der im Leuchtfeuerverzeichnis angegebene Wert. Die Nenntragweite ist von der Witterung unabhängig. Es ist die Tragweite bei festgelegten Normbedingungen der Atmosphäre. Die Nenntragweite gilt für einen Sichtwert von 0,74 und bei einer atmosphärischen Sichtweite von 10 Seemeilen bei Tageslicht, gemessen bei einem Kontrastschwellenwert des Auges von 0,05 beziehungsweise 5 %.

Beispielsweise ist ein Leuchtfeuer mit einer Nenntragweite von 25 Seemeilen bei leichtem Nebel nur noch 1,2 bis 2,2 Seemeilen sichtbar. Rotfärbung verringert die Tragweite auf etwa 80 %, Grünfärbung auf 90 % gegenüber dem weißen Licht.

Die nautische Sichtweite bezeichnet die Entfernung, bei der ein Leuchtfeuer sichtbar wird, das möglicherweise zunächst noch hinter dem Horizont liegt. Sie ist außer der Tragweite zusätzlich abhängig von der Augenhöhe (h) des Beobachters und der Feuerhöhe (H) des beobachteten Objektes. Sie setzt sich zusammen aus der Distanz vom Leuchtfeuer bis zum Horizont, und der Distanz vom Beobachter zum Horizont (Kimmabstand). Dabei berührt die Gerade zwischen Leuchtfeuer und Beobachter als Tangente genau den Horizont:

oder

Entscheidend für die Sichtbarkeit eines Leuchtfeuers ist der kleinere Wert von Tragweite beziehungsweise Sichtweite, gemindert durch schlechte Sicht (Nebel, Regen), Helligkeit an Bord, an Land oder am Himmel (Mond), oder durch Verdeckung durch Küste oder hohe Dünung. Die Sichtweite ist bei guter atmosphärischer Sichtweite und passender Nenntragweite oft dadurch noch größer, dass zwar nicht das Leuchtfeuer selbst, aber dessen Streulicht über dem Horizont oder dessen Reflexion an tiefhängenden Wolken zu sehen ist.

Leitfeuer

Das Deutsche Hydrographische Institut in Hamburg hat Leitfeuer einmal folgendermaßen definiert:

»Leitfeuer sind Einzelfeuer, die durch Sektoren verschiedener Kennung (Leit- und Warnsektoren) ein Fahrwasser, eine Hafeneinfahrt oder einen freien Seeraum zwischen Untiefen bezeichnen.«

Im Klartext heißt das: Ein Leitfeuer dient im Gegensatz zu den Seefeuern und Orientierungsfeuern) nicht der Positionsbestimmung eines Wasserfahrzeugs, sondern markiert an schwierigen Stellen ein Fahrwasser, z.B. eine Fahrrinne in der Ansteuerung einer Hafeneinfahrt. Diese Markierung erfolgt durch verschiedenfarbene Sektoren: In bestimmten Bereichen erscheint das Leuchtfeuer nicht weiß, sondern (meist) rot oder grün. Erreicht wird das mit Hilfe von transparenten, gefärbten Glas- oder Plexiglasscheiben. Befindet man sich in der richtigen Ansteuerungsposition, erscheint das Leuchtfeuer weiß. Wenn man aus dem Fahrwasser herauskommt, verändert sich das Feuer und weist auf die Gefahr hin.

Die Warnsektoren eines Leitfeuers können aber auch anders als durch rote oder grüne Bereiche dargestellt werden. Manche Feuer befeuern das Fahrwasser mit einem Festfeuer, während die Warnsektoren durch eine Blitzkennung gekennzeichnet werden (z.B. Leuchtturm Mellumplate). Die Anzahl der Blitze (gerade oder ungerade) gibt dann an, auf welcher Seite des Fahrwassers man sich befindet. Hier können auch Morsezeichen verwendet werden. Die jeweiligen Einzelfalldaten sind dabei selbstverständlich in den Seekarten genau verzeichnet.

Generell gilt für Sektorenfeuer (und damit auch für Quermarkenfeuer): Da das farbige Licht eine geringere Tragweite als weißes Licht hat, werden die Angaben in den Leuchtfeuerverzeichnissen für jeden einzelnen Sektor aufgeführt. Hier ist dann zu lesen, dass das weiße Licht z. B. 16 sm weit zu sehen ist, das rote oder grüne aber nur z. B. 12 sm.

Richtfeuer

Richtfeuer haben eine ähnliche Funktion wie Leitfeuer: Innerhalb eines festgelegten Bereiches muss sich ein Wasserfahrzeug auf das Feuer zubewegen, um im sicheren Fahrwasser zu verbleiben. Allerdings arbeitet ein Richtfeuer nicht mit Sektoren, sondern besteht aus zwei Feuern, die ein Schiffsführer auf dem Wasser in einer Linie halten muss (Deckpeilung). Ein Schiff befindet sich also dann genau im Fahrwasser, wenn beide Feuer eine gerade Linie mit dem Schiff bilden (Richtfeuerlinie). Für den Betrachter auf dem Schiff sieht es dann so aus, als würden beide Lichter übereinander stehen. Das gilt dabei für Schiffe in beide Richtungen. Damit es zu keinen Kollisionen kommt, sind die auf die Lichter zufahrenden Schiffe gehalten, sich etwas rechts von der Linie zu bewegen, in der Gegenrichtung ist es umgekehrt.

Das heißt, dass für ein Richtfeuer grundsätzlich zwei Leuchtbaken oder sogar Leuchttürme notwendig sind: In vorderer Linie steht meist ein Feuer mit geringer Höhe, das Unterfeuer genannt wird. In etwas größerem Abstand und mit größerer Höhe befindet sich das Oberfeuer. In einigen sehr seltenen Fällen wird sogar noch ein drittes Feuer verwendet, das so genannte Mittelfeuer. Das bedeutet, dass Richtfeuer grundsätzlich einen höheren Bau- und Unterhaltungsaufwand verursachen als Leitfeuer, bei denen nur eine Lichtquelle und ein Feuerträger zu warten sind. Gleichzeitig besitzen Richtfeuer aber den Vorteil einer höheren Navigationsgenauigkeit, denn bei Leitfeuern kann es in der Praxis durch Lichtüberstrahlungen etc. leichter vorkommen, dass die Sektorengrenzen verschwimmen und sich nicht klar voneinander abheben.

Es ist vor allem bei neueren Leuchtbaken gängige Praxis, das die Zugehörigkeit eines Ober- und Unterfeuers zueinander auch durch markante Toppzeichen deutlich gemacht wird – auch in diesem Bereich bestätigen allerdings zahlreiche Ausnahmen die Regel. Bei Nebenfahrwassern werden oft kostengünstige Gittermasten als Feuerträger verwendet, die zur besseren Kennzeichnung auffällige Dreiecke als Toppzeichen tragen, deren Spitzen aufeinander deuten. Die Schifffahrtsbehörden sind bemüht, die Zusammengehörigkeit von Ober- und Unterfeuer auch durch eine gemeinsame Lichtkennung zu unterstreichen.

Richtfeueranlagen findet man überall dort, wo Schiffen nur eine kleine Fahrrinne zur Verfügung steht, so z. B. in Deutschland auf den auch für die Seeschifffahrt zugelassenen Abschnitten von Strömen wie der Weser (im Abschnitt Lemwerder bis zur Mündung) oder der Elbe (im Abschnitt Süderelbe / Hamburger Hafen bis Cuxhaven), wo jede bedeutende Richtungsänderung des Fahrwassers durch entsprechende Richtfeuer markiert wird. Aber auch an der Jade, Ems, dem Peene-Strom und zahlreichen weiteren Fahrwassern an Nord- und Ostsee sind Richtfeuer unterschiedlicher Größe und Bedeutung zu finden.

Quermarkenfeuer

Über Sektorenfeuer wurde an dieser Stelle bereits bei den Leitfeuern berichtet; doch auch Quermarkenfeuer gehören zu den Sektorenfeuern, die über farbige Lichtsignale (oder entsprechend andere Kennungen) bestimmte Bereiche des Wassers markieren. Die amtliche Definition lautet etwa so:

»Quermarkenfeuer sind Feuer, die querab zur Fahrtrichtung durch Übergang von einer Farbe oder Kennung in eine andere Kursänderungsbereiche oder auch die Grenzen des nutzbaren Bereichs von Richt- und Leitfeuern bezeichnet.«

Alles klar?! Etwas anschaulicher macht diese Definition möglicherweise die Grafik, die ein Quermarkenfeuer mit den angedeuteten Sektoren im Verbund mit zwei Richtfeuerlinien (gelbe Linien) zeigt.

Quermarkenfeuer arbeiten grundsätzlich im Verbund mit anderen Seezeichen; sie tauchen oft gemeinsam mit Richtfeueranlagen oder Leitfeuern auf und geben an, ab welcher Position ein Kurswechsel stattfinden muss bzw. ab wann das Schiff von einer Richtfeuerlinie auf eine andere übergehen sollte, um im sicheren Fahrwasser zu bleiben. Hierzu besitzen Quermarkenfeuer mindestens drei Sektoren. Einem Schiff im Fahrwasser kündigt das seitlich stehende Quermarkenfeuer durch Ankündigungssektoren den kommenden Kurswechsel an und zeigt in seinem mittleren Sektor (meist ein roter Sektor) den genauen Punkt an, an dem auf den neuen Kurs gewechselt werden muss. Die genauen Kennungen der Sektoren legen die Seekarten – genau wie die weiteren Bezugspunkte (Leuchtfeuer, Tonnen) – jeweils für den Einzelfall fest.

Diese Feuer sind in erster Linie eine zusätzliche Ergänzung zu den Fahrwassermarkierungen, die durch Tonnen, Leit- oder Richtfeuer markiert werden. Da aber auch die Unterhaltung von Quermarkenfeuern keineswegs billig ist, werden diese Leuchtfeuer zunehmend deaktiviert. Dies wird dadurch erleichtert, dass Richtfeuer meist die Kursänderung selbst erklären: Das Licht der neuen Richtfeueranlage mit den beiden aufeinander zuwandernden Lichtern kündigt einem im Fahrwasser fahrenden Schiff ebenfalls frühzeitig den Kurswechsel an.

Wissensüberprüfung Kapitel 4

 

Kapitel 5 Schallsignale

Schallsignale – Schallsignale von Fahrzeugen und ortsfesten Anlagen

Schallsignale in der Schifffahrt sind zu unterscheiden zwischen Seeschifffahrt und Binnenschifffahrt. Die Schallsignale der Seeschifffahrt sind international in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR, COLREGS) als Gefahrensignale, Warnsignale und Manövriersignale festgelegt, in deutschen Gewässern darüber hinaus durch die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) bzw. der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.

Signalgeber
Signale werden mit einer „Pfeife“ (histor.: Dampfpfeife auch Nebelhorn) abgegeben; heute handelt es sich hier meist um ein Typhon. Als weitere Schallgeber im Nebel sind z. B. für Ankerlieger und Grundsitzer Glocke und Gong vorgeschrieben.
Deutschem Recht unterliegende Schiffe sind mit Schallgebern auszurüsten, die durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) geprüft sind und eine Zulassungsnummer tragen.
Bei Schiffen und Booten unter 12 m Länge sind auch Autohupen und ähnliches zulässig. Schiffe ab 20 m Länge sind zusätzlich mit einer Glocke, ab 100 m Länge mit einem Gong am Heck auszurüsten.

Dauer eines Tones
Ein kurzer Ton ● dauert etwa eine Sekunde. Ein langer Ton ▇  dauert etwa vier bis sechs Sekunden.

Signale bei verminderter Sicht

  • „Verminderte Sicht“ bedeutet Sichteinschränkung durch Nebel, Regen, und so weiter; bei Nacht herrscht nicht notwendigerweise verminderte Sicht.
  • „Schiffe in Fahrt“ sind alle Schiffe, die nicht ankern, nicht festgemacht sind und nicht auf Grund liegen; sie können aber durchaus ohne Nutzung der Maschine treiben.
  • „Manövrierunfähig“ ist ein Fahrzeug, wenn es wegen eines Schadens nicht wie sonst vorgeschrieben navigieren kann.
  • „Manövrierbehindert“ ist ein Fahrzeug, wenn es wegen der Art seines Einsatzes nicht frei navigieren kann (z. B. ein Baggerschiff).

 

Schiffe in Fahrt müssen bei Verminderter Sicht mindestens alle zwei Minuten folgende Signale abgeben:

  • lang ▇
    Maschinenfahrzeug in Fahrt mit Fahrt durchs Wasser, mind. alle 2 Minuten
  • lang, lang ▇ ▇
    Maschinenfahrzeug in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser (d. h. treibend), mind. alle 2 Minuten
  • lang, kurz, kurz ▇  ● ●
    segelnde, schleppende, schiebende, manövrierunfähige und tiefgangbehinderte Fahrzeuge in Fahrt; manövrierbehinderte und fischende Fahrzeuge in Fahrt oder vor Anker, mind. alle 2 Minuten
  • lang, kurz, kurz, kurz ▇ ● ● ●
    geschleppte/geschobene Fahrzeuge im Anschluss an das Signal des schleppenden/schiebenden Fahrzeugs
  • kurz, lang, lang ● ▇ ▇
    frei fahrende Fähre (fortlaufend während der gesamten Fahrt)
  • Glocken-Einzelschläge 🔔 🔔 🔔 🔔 …
    nicht frei fahrende Fähre (fortlaufend während der gesamten Fahrt)
  • unverwechselbares Signal …
    Fahrzeuge unter 12 m Länge, die die vorgeschriebenen Schallsignale nicht geben können, geben mind. alle 2 Minuten ein kräftiges Schallsignal ab, das nicht mit anderen verwechselt werden kann

Ankerlieger

  • lang (mind. 5 sec) 🔔…🔔
    Ankerlieger ab 20 m bis 100 m Länge einmal pro Minute ein mind. 5 s dauerndes Glockensignal
  • lang (mind. 5 sec) 🔔…🔔 + Gong
    Ankerlieger ab 100 m Länge einmal pro Minute ein mind. 5 s dauerndes Glockensignal, direkt im Anschluss mind. 5 s lang Gongschlagen am Heck
  • Pfeife: kurz, lang, kurz ● ▇ ●
    Jeder Ankerlieger darf zusätzlich mit der Pfeife das Warnsignal kurz, lang, kurz geben, um ein sich näherndes Fahrzeug auf sich aufmerksam zu machen.
  • unverwechselbares Signal …
    Fahrzeuge mit weniger als 20 m Länge, die die vorgeschriebenen Schallsignale nicht geben können, geben mind. alle 2 Minuten ein kräftiges Schallsignal ab, das nicht verwechselt werden kann

Grundsitzer

  • 🔔 🔔 🔔 + 🔔…🔔 + 🔔 🔔 🔔
    Grundsitzer bis 100 m Länge einmal pro Minute 3 Glockenschläge, 5 s rasches Glockenläuten gefolgt von 3 Glockenschlägen
  • 🔔 🔔 🔔 + 🔔…🔔 + 🔔 🔔 🔔 + Gong
    Grundsitzer ab 100 m Länge einmal pro Minute 3 Glockenschläge, 5 s rasches Glockenläuten, 3 Glockenschläge gefolgt von 5 s raschem Gongschlagen am Heck
  • unverwechselbares Signal
    Grundsitzer mit weniger als 20 m Länge, die die vorgeschriebenen Schallsignale nicht geben können, geben mind. alle 2 Minuten ein kräftiges Schallsignal ab, das mit anderen nicht verwechselt werden kann

Manöversignale

  • kurz ●
    Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord
  • kurz, kurz ● ●
    Ich ändere meinen Kurs nach Backbord
  • kurz, kurz, kurz ● ● ●
    Meine Maschine geht rückwärts
  • 5 × kurz oder mehr ● ● ● ● ● …
    Gefahr eines Zusammenstoßes, Sie sind ausweichpflichtig! (sehr kurze Töne)
  • lang ▇
    Achtung! (z. B. an unübersichtlichen Engstellen, Biegungen) –
    Fahrzeuge hinter der Engstelle antworten mit „lang“
  • lang, lang, kurz ▇ ▇ ●
    Ich will auf Ihrer Steuerbordseite überholen
  • lang, lang, kurz, kurz ▇ ▇ ● ●
    Ich will auf Ihrer Backbordseite überholen
  • lang, kurz, lang, kurz ▇● ▇ ●
    Antwort vom zu Überholenden: Einverstanden

Gefahren- und Warnsignale

  • 3× kurz, 3× lang, 3× kurz ● ● ● ▇ ▇ ▇  ● ● ●
    Seenotfall (Morsecode „SOS“)
  • Dauerton ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ …
    Seenotfall
  • lang, 4× kurz, lang, 4× kurz  ▇ ● ● ● ● ▇ ● ● ● ●
    Allgemeines Warn- und Gefahrensignal
    (wenn ein Fahrzeug ein anderes gefährdet oder von ihm gefährdet wird)
  • kurz, lang, kurz, lang … ● ▇● ▇ ● ▇ …
    Bleib-weg-Signal (min. 15 Min.)

Sonstige Signale

  • 3× lang, Pause, 3× lang ▇ ▇ ▇  Pause ▇ ▇ ▇  Seeschifffahrtsstraße gesperrt
  • kurz, kurz, kurz, kurz ● ● ● ●
  • Brücke, Sperrwerk, Schleuse kann vorübergehend nicht geöffnet werden,
    Fahrt unterbrechen, Freigabe abwarten

  • kurz, lang, kurz, kurz ● ▇ ● ●
    Sofort anhalten/aufstoppen!
  • (Aufforderung durch ein Behördenfahrzeug, z. B. Polizei)

Wissensüberprüfung Kapitel 5

 

Kapitel 6 Befahren von Seeschifffahrtsstraßen

Nicht alles ist neu – aber wiederholen schadet ja nicht

Verkehrsvorschriften

Auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen gelten folgende Verkehrsvorschriften:

  • Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln – KVR) sowie die Verordnung zu den Kollisionsverhütungsregeln,
  • die nationale Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO),
  • die Schifffahrtsordnung Emsmündung (ausschließlich für Ems und Leda),
  • die besonderen Befahrensregelungen für Nationalparke Wattenmeer und Naturschutzgebiete sowie für Schießund Warngebiete.

Die internationalen Kollisionsverhütungsregeln gelten auf der Hohen See und im nationalen Bereich uneingeschränkt außerhalb der Fahrwasser der SeeSchStrO.

Innerhalb der Fahrwasser gelten sie, wenn nichts anderes bestimmt ist. Informieren dich in der SeeSchStrO oder der Schifffahrtsordnung Emsmündung genau, welche Regeln in deinem Fahrtgebiet gelten.

Die Verkehrsvorschriften werden durch die Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstellen Nord und Nordwest zur SeeSchStrO und zu der Schifffahrtsordnung Emsmündung ergänzt.

Kennzeichnung von Schifffahrtsstraßen im Seebereich

Das Betonnungssystem der „International Association of Marine Aids to Navigation and Lighthouse Authorities“ (IALA) für Europa, den Mittelmeerraum und den Westpazifik (Region A) ist Basis für die Kennzeichnung der deutschen Seeschifffahrtsstraßen. Es gilt für alle festen und schwimmenden Schifffahrtszeichen. Ausgenommen sind lediglich Leuchttürme, Leitfeuer, Richtfeuer, Feuerschiffe und Großtonnen.

Nach dem IALA-System gibt es fünf verschiedene Arten von Zeichen. Die Bedeutung ergibt sich aus ihrer Form und Farbe, zusätzlich aus Form und Farbe der Toppzeichen sowie Farbe und Kennung des Feuers.

Laterale Zeichen bezeichnen die seitliche Begrenzung eines Fahrwassers. Die Bezeichnungsrichtung ist im Allgemeinen die Hauptrichtung einer Meerenge, Hafenzufahrt, eines Flusses oder eines Wasserweges von See kommend oder von West nach Ost fahrend. Sie ist aus der Seekarte zu ersehen.

Sind die Schifffahrtszeichen nummeriert, tragen sie von See kommend an der Steuerbordseite eines Fahrwassers ungerade Nummern. An Backbord finden sich die geraden Nummern.

Die Seezeichen, die ein abzweigendes oder einmündendes Fahrwasser bezeichnen, tragen unter der Nummer der Lateralbezeichnung des durchgehenden Fahrwassers den Namen und die erste Nummer des abzweigenden oder die letzte Nummer des einmündenden Fahrwassers. Name und Nummer sind durch einen waagerechten Strich von der Lateralbezeichnung des durchgehenden Fahrwassers getrennt.

Als Fahrwasser bezeichnet man die Teile der Wasserflächen, die durch entsprechende Sichtzeichen (Anlage 1, Sichtzeichen B.11 und B.13 der SeeSchStrO) begrenzt oder gekennzeichnet sind oder die, soweit dies nicht der Fall ist, auf den Binnenwasserstraßen für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind.

Lichterführung auf Seeschifffahrtsstraßen

Auf den Seeschifffahrtsstraßen sind Lichter bei jedem Wetter von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang zu führen. Bei verminderter Sicht gilt diese Regelung auch am Tage.
Es dürfen nur vom BSH baumustergeprüfte Positionslaternen verwendet werden. Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den deutschen technischen Anforderungen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerland durchgeführten Prüfungen, Zulassungen und Überwachungen als gleichwertig anerkannt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen erreicht wird.

Als Fahrzeugführer bist du für die ständige Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Positionslaternen verantwortlich.

Folgende Lichter sind bei Booten und Schiffen in Fahrt vorgeschrieben:

  • Segel- und Ruderboote: Seitenlichter und ein Hecklicht. Bei weniger als 20 m Länge dürfen die Boote anstelle der Seitenlichter und des Hecklichtes eine Dreifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze führen. Wenn Segelboote unter 12 m Länge und Ruderboote die Lichter nicht führen können, muss mindestens ein weißes Rundumlicht geführt werden.
  • Motorboote: Topplicht, Seitenlichter, Hecklicht. Motorboote von weniger als 7 m Länge und nicht mehr als 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit tragen mindestens ein weißes Rundumlicht. Motorboote von weniger als 12 m Länge müssen ein weißes Rundumlicht und Seitenlichter haben oder ein weißes Rundumlicht und eine doppelfarbige Laterne.
  • Segel- und Ruderboote von weniger als 12 m Länge, die mit Maschinenantrieb ausgerüstet sind, müssen dieselben Lichter wie Segel- und Ruderboote von weniger als 12 m Länge tragen, solange der Maschinenantrieb nicht benutzt wird. Wird dagegen der Motor eingesetzt, so müssen sie die entsprechenden Lichter für Motorboote führen, auch wenn sie gleichzeitig unter Segel fahren.
  • Motorboote von weniger als 7 m Länge, Segelboote unter 12 m Länge sowie Ruderboote, die wegen der Bauart des Fahrzeuges auch kein weißes Rundumlicht führen können, dürfen von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht nicht fahren. Ausnahme ist der Notstand. Für diesen Fall muss der Bootsführer immer eine elektrische Leuchte (Taschenlampe) oder Laterne mit einem weißen Licht gebrauchsfertig mitführen und rechtzeitig zeigen, um einen Zusammenstoß zu verhüten. Topp-und Hecklichter sind weiße Lichter, Seitenlicht Steuerbord ist ein grünes Licht, Seitenlicht Backbord ist ein rotes Licht

Kollisionsverhütungsregeln für Boote und Schiffe

Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) heißen offiziell „Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See“ und sollen Havarien verhüten.
Hier finden sich auch die Regeln, nach denen Boote und Schiffe einander ausweichen. Sie müssen von allen am Seeverkehr teilnehmenden Fahrzeugen beachtet werden, sobald sie einander in Sicht haben. Dabei ist die Lage der Fahrzeuge beim ersten in Sicht kommen maßgebend.

Jedes Manöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes muss entschlossen, rechtzeitig und so ausgeführt werden, wie Gute Seemannschaft es erfordert.

Ziel des Manövers ist es, einen sicheren Passierabstand zu erreichen.

Das Manöver muss außerdem deutlich sein. Änderungen des Kurses oder der Geschwindigkeit bei Ausweichmanövern müssen so reichlich bemessen werden, dass ein anderes Fahrzeug sie schnell und eindeutig erkennen kann.

Mehrere aufeinander folgende kleine Änderungen von Kurs und/oder Geschwindigkeit sind zu vermeiden.

Ausweichregeln für Maschinenfahrzeuge untereinander

Entgegengesetzte Kurse

Nähern sich zwei Maschinenfahrzeuge auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen einander so, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, müssen beide Fahrzeuge nach Steuerbord ausweichen, damit sie einander an der Backbordseite passieren

Kreuzende Kurse

Kreuzen sich die Kurse zweier Maschinenfahrzeuge so, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muss dasjenige, welches das andere Fahrzeug an seiner Steuerbordseite hat, ausweichen

Ausweichregeln für Segelfahrzeuge untereinander

Nähern sich zwei Segelfahrzeuge einander so, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, so muss, wenn beide den Wind von derselben Seite haben, das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen ausweichen. Hinweis: Surfbretter sind keine Fahrzeuge, sondern Wassersportgeräte im Sinne der SeeSchStrO und haben nach § 31 SeeSchStrO allen Fahrzeugen auszuweichen.

Haben zwei Segelfahrzeuge den Wind nicht von derselben Seite, so muss dasjenige ausweichen, das den Wind von Backbord hat

Lee und Luv

Luv und Lee benennen die Seiten eines Objekts in Bezug zum Wind. Dabei ist Luv die dem Wind zugewandte und Lee die vom Wind abgewandte Seite. Die Begriffe stammen aus der Seemannssprache.

Die Begriffe Luv und Lee setzten sich ab dem 17. Jahrhundert auch in anderen Gebieten durch, wie beispielsweise der Meteorologie oder der Geographie.
Die Regel Nr. 12 der Internationalen Kollisionsverhütungsregeln beschreibt die Ausweichregeln zwischen zwei Segelfahrzeugen. Segelfahrzeuge, die ihren Antriebsmotor benutzen, gelten hierbei nicht als Segelfahrzeuge, sondern als Maschinenfahrzeuge. Maschinenfahrzeuge, die weder manövrierunfähig oder manövrierbehindert sind, noch fischen, müssen Segelfahrzeugen ausweichen.

Wenn beide Segelfahrzeuge den Wind von verschiedenen Seiten haben, muss das Fahrzeug mit Wind von Backbord (in Fahrtrichtung links) ausweichen. Steht der Großbaum an Backbord, hat das Fahrzeug im Sinne der KVR den Wind von Steuerbord, steht der Baum auf Steuerbord, hat es den Wind von Backbord und muss ausweichen.
Wenn zwei Segelfahrzeuge den Wind von derselben Seite haben, muss das luvwärtige Fahrzeug ausweichen.

Ein Segelfahrzeug mit Wind von Backbord muss einem von Luv kommenden Segelfahrzeug ausweichen, wenn die Segelstellung des luvwärtigen Fahrzeugs nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.
„Lee vor Luv“

Aber auch:
Wenn ein Segelfahrzeug mit Wind von Backbord ein Segelfahrzeug in Luv sichtet und nicht mit Sicherheit erkennen kann, von welcher Seite dieses den Wind hat – das kann etwa nachts der Fall sein – so muss es ausweichen

Ausweichregeln für Maschinenfahrzeug und Segelfahrzeug

Wenn ein Maschinenfahrzeug und ein Segelfahrzeug sich so nähern, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muss das Maschinenfahrzeug dem Segelfahrzeug ausweichen, es sei denn, dass das Maschinenfahrzeug auf das Fahrwasser angewiesen ist.

Abweichend davon gilt in Verkehrstrennungsgebieten ein Behinderungsverbot von Maschinenfahrzeugen kleiner 20 Meter und allen Segelfahrzeugen, unabhängig von ihrer Länge.

Ausweichregeln für Segelfahrzeug und fischendes Fahrzeug

Segler müssen fischenden Fahrzeugen, die als solche gekennzeichnet sind, ausweichen.

Ausweichregeln für Fahrzeug und manövrierbehindertes Schiff
Alle Fahrzeuge, und zwar sowohl Maschinen- als auch Segelfahrzeuge, müssen einem manövrierbehinderten Schiff ausweichen.

Ausweichregeln für Überholer

Ungeachtet der vorstehenden Ausweichregeln muss jedes Fahrzeug beim Überholen dem anderen ausweichen.

Verkehrstrennungsgebiete

In vielen Gewässern sind Verkehrstrennungsgebiete, gewissermaßen „Autobahnen“ auf See, von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) eingerichtet worden. Die Lage dieser Gebiete mit den vorgeschriebenen Fahrtrichtungen kann den Seekarten entnommen werden. Verkehrstrennungsgebiete sind in ihrem Aufbau international einheitlich und werden international als „Traffic Separation Scheme“ (TSS) bezeichnet.

Die entgegengesetzt gerichteten Verkehrsströme werden durch eine Trennzone oder Trennlinie auseinander gehalten. Ein Verkehrstrennungsgebiet dient meist dem Durchgangsverkehr. Die Küstenverkehrszone ist Fahrzeugen im „Nahverkehr“ und kleinen Fahrzeugen vorbehalten.

Beachte, dass betonnte Schifffahrtswege und Verkehrstrennungsgebiete seewärts der Seeschifffahrtsstraßen keine Fahrwasser im Sinne der SeeSchStrO mit einem generellen Vorfahrtsrecht der im Fahrwasser fahrenden Schiffe sind. Es gelten die Ausweichregeln der KVR. Ausnahmen bilden die „Engen Fahrwasser“ im Sinne der KVR.
Das Verhalten in Verkehrstrennungsgebieten ist in der KVR verbindlich vorgeschrieben.

Die wichtigsten Vorschriften lauten:

Ein Fahrzeug, das ein Verkehrstrennungsgebiet benutzt,

  • muss auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung dieses Weges fahren, sich, soweit möglich, von der Trennlinie oder der Trennzone klar fern halten, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen. Wenn es dennoch von der Seite ein- oder ausläuft, muss dies in einem möglichst kleinen Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung erfolgen,
  • muss im Bereich des Zu- und Abgangs eines Verkehrstrennungsgebiets besonders vorsichtig fahren.

Das Queren von Einbahnwegen ist möglichst zu vermeiden; ist es unumgänglich, so muss dies möglichst mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung erfolgen.

Die Bewegungsrichtung des Fahrzeugs über Grund ist dabei unerheblich, vielmehr kommt es auf die Kielrichtung des Fahrzeugs an. Sinn dieser Regelung ist es, dass andere Fahrzeuge, die dem Verlauf der allgemeinen Verkehrsrichtung folgen, vor allem bei Nacht und verminderter Sicht eindeutig erkennen können, ob das Fahrzeug den Einbahnweg queren oder der allgemeinen Verkehrsrichtung folgen will

Außer beim Queren oder beim seitlichen Einlaufen in einen Einbahnweg oder beim seitlichen Verlassen eines Einbahnweges darf ein Fahrzeug nicht in eine Trennzone einlaufen oder sie überfahren.

Ausgenommen sind Notfälle zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr und das Fischen innerhalb der Trennzone.

Ein Fahrzeug von weniger als 20 m Länge oder ein Segelfahrzeug darf die sichere Durchfahrt eines Maschinenfahrzeugs auf dem Einbahnweg nicht behindern.

Ein Fahrzeug, das ein Verkehrstrennungsgebiet nicht benutzt, muss von diesem einen möglichst großen Abstand halten, um so den Richtungsverkehr nicht zu behindern.

Küstenverkehrszonen (Inshore Traffic Zone) dürfen vom Durchgangsverkehr, der den entsprechenden Einbahnweg des angrenzenden Verkehrstrennungsgebiets sicher befahren kann, in der Regel nicht benutzt werden. Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge, Segelfahrzeuge und fischende Fahrzeuge dürfen Küstenverkehrszonen jedoch benutzen.

Von einem größeren Schiff darf die Küstenverkehrszone benutzt werden, wenn es sich auf dem Weg zu oder von einem Hafen, einer Einrichtung oder einem Bauwerk vor der Küste, einer Lotsenstation oder einem sonstigen innerhalb der Küstenverkehrszone gelegenen Ort befindet. Außerdem zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr.

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmündung

Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und die Schifffahrtsordnung Emsmündung haben vergleichbare Inhalte. Das Verkehrsrecht auf der Ems wurde nur wegen des ungeklärten Grenzverlaufes zwischen Deutschland und den Niederlanden separat geregelt. Diese Broschüre bezieht sich auf die SeeSchStrO.

Geltung

Die Ordnung gilt auf den Seeschifffahrtsstraßen. Das sind

  • die Wasserflächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und einer Linie von drei Seemeilen Abstand seewärts der Basislinie
  • die durchgehend durch Sichtzeichen B.11 der Anlage I zur SeeSchStrO bezeichneten Wasserflächen der seewärtigen Teile der Fahrwasser sowie
  • die Wasserflächen zwischen den Ufern der angrenzenden Binnenwasserstraßen.

Im Bereich zwischen der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres und seewärts der vorstehend genannten Abgrenzung der Seeschifffahrtsstraßen sind lediglich einige Vorschriften der SeeSchStrO gültig.

Erläuterungen wichtiger Begriffe der SeeSchStrO

  • Fahrwasser sind die Flächen einer Seeschifffahrtsstraße, die entweder durch Tonnen, Baken, Dalben, Pricken oder Stangen gekennzeichnet sind oder die auf den Binnenwasserstraßen für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind. Die Fahrwasser gelten als enge Fahrwasser im Sinne der KVR.
  • Durchgehende Schifffahrt umfasst alle dem Fahrwasserverlauf folgenden Fahrzeuge, unabhängig davon, ob es sich um solche der Berufs- oder Sportschifffahrt handelt.
  • Vorfahrt haben gilt nur für ein im Fahrwasser fahrendes oder dem Fahrwasserverlauf folgendes Fahrzeug. Das bedeutet, dass andere Fahrzeuge, die in das Fahrwasser einlaufen, dort drehen, an- oder ablegen wollen, warten müssen, bis das vorfahrtberechtigte Fahrzeug vorüber ist.
  • Warten bedeutet: Geschwindigkeit mindern, stoppen, rückwärts gehen oder frühzeitig und durchgreifend den Kurs ändern (rechtlich gilt dies nicht als Ausweichen).
  • Vorfahrt beachten begründet eine Wartepflicht. Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten erkennen lassen, dass er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, dass die Schifffahrt im Fahrwasser nicht beeinträchtigt wird. Gegebenenfalls hat der Wartepflichtige seinen Kurs oder seine Geschwindigkeit zu ändern (rechtlich gilt dies nicht als Ausweichen).
  • Queren des Fahrwassers bedeutet: deutliches Abweichen von der gewählten Fahrtrichtung über Grund vom Fahrwasserverlauf.
  • Überholendes Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das sich einem anderen aus einer Richtung von mehr als 22,5 Grad achterlicher als querab nähert.
  • In das Fahrwasser einlaufendes Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das aus einem einmündenden Fahrwasser oder von außerhalb des Fahrwassers kommend die Fahrwassergrenze überfährt.
  • Querendes Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das in seiner Fahrtrichtung über Grund deutlich vom Fahrwasserverlauf abweicht.
  • Drehendes Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das im Fahrwasser seine Fahrtrichtung über Grund um 180 Grad oder mehr ändert

Fahrregeln auf den Seeschifffahrtsstraßen

Grundsätze

Die Fahrregeln auf den Seeschifffahrtsstraßen gelten unabhängig von den Sichtverhältnissen. Die KVR des Abschnittes II gelten vor allem für das Fahren auf Sicht. Im Fahrwasser gelten sie für das Überholen und für entgegengesetzte Kurse auch dann, wenn die Fahrzeuge sich mit Radar geortet haben. Sie gelten unabhängig davon, ob die Bootsführer das andere Schiff sehen können.

Auf den Seeschifffahrtsstraßen gelten – mit Ausnahme für Segelfahrzeuge untereinander – keine besonderen Fahrregeln für Sportfahrzeuge. Sie haben die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten wie die Berufsschifffahrt.

Verhalten im Fahrwasser: Das Rechtsfahrgebot

Im Fahrwasser der Seeschifffahrtsstraßen gilt faktisch ein Rechtsfahrgebot. Denn die Fahrwasser im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen sind „Enge Fahrwasser“ im Sinne der KVR. Und ein Fahrzeug, das einem engen Fahrwasser oder einer Fahrrinne folgt, muss sich so weit wie möglich am äußersten Rand und auf seiner Steuerbordseite halten – also möglichst weit rechts.

Bei einem Segelfahrzeug können hierbei die Windverhältnisse berücksichtigt werden.

Ist der Segler wegen der Windverhältnisse nicht in der Lage, dem Fahrwasserverlauf zu folgen, darf der Segler das Fahrwasser auf möglichst kurzem Weg queren, wenn dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährdet oder behindert werden, die dem Fahrwasserverlauf folgen.

Für Segelfahrzeuge untereinander sind die Ausweichregeln nach den KVR maßgebend.

Wenn Sie außerhalb des Fahrwassers fahren, muss klar erkennbar sein, dass das Fahrwasser nicht benutzt wird.

Vorfahrtregeln

Im Fahrwasser haben dem Fahrwasserverlauf folgende Fahrzeuge Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die

  • in das Fahrwasser einlaufen,
  • das Fahrwasser queren,
  • im Fahrwasser drehen,
  • ihre Anker- oder Liegeplätze verlassen.

Das gilt unabhängig davon, ob Fahrzeuge im Fahrwasser auch außerhalb des Fahrwassers sicher fahren könnten.

Fahrzeuge im Fahrwasser haben Vorfahrt vor Fahrzeugen, die in dieses Fahrwasser aus einem abzweigenden oder einmündenden Fahrwasser einlaufen. Das gilt unabhängig davon, ob sie dem Fahrwasserverlauf folgen oder nicht.

Achtung! Sonderregelung für Segelfahrzeuge:

Sofern Segelfahrzeuge nicht deutlich der Richtung eines Fahrwassers folgen, haben sie sich beim Queren des Fahrwassers untereinander nach den KVR zu verhalten, wenn sie dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.

Ein Fahrzeug, das die Vorfahrt zu gewähren hat, muss rechtzeitig durch das eigene Fahrverhalten zu erkennen geben, dass es warten wird.

Vorfahrtregelung an Engstellen

An Brücken und Sperrwerken wird besonders häufig das Signal „ein weißes über zwei grünen Lichtern“ gezeigt. Solche Bauwerke können dann unter Beachtung der Vorfahrtsregeln für Engstellen passiert werden.
Wenn sich einer Engstelle von beiden Seiten Fahrzeuge nähern, hat folgendes Fahrzeug Vorfahrt:

  • In Tidegewässern und in tidefreien Gewässern mit Strömung das mit dem Strom fahrende Fahrzeug,
  • bei Stromstillstand das Fahrzeug, das vorher gegen den Strom gefahren ist,
  • in tidefreien Gewässern ohne Strömung das Fahrzeug, das grundsätzlich die Steuerbordseite des Fahrwassers zu benutzen hat.

Das wartepflichtige Fahrzeug muss außerhalb der Engstelle so lange warten, bis das andere Fahrzeug vorbeigefahren ist.

Durchfahren von Brücken

Das Fahrwasser kann durch Brücken und Brückenpfeiler erheblich eingeschränkt werden. Daher regeln Verkehrszeichen das Durchfahren von Brückenöffnungen wie folgt:

Ist eine Brückenöffnung durch ein oder zwei gelbe oder weiß-grüne Karos gekennzeichnet, wird empfohlen, diese Öffnung zu durchfahren. Die anderen Öffnungen dürfen nur auf eigene Gefahr benutzt werden.

Ist eine Brückenöffnung durch rot-weiße Karos gekennzeichnet, müssen Sie zwischen diesen Karos durchfahren. Die Schifffahrt außerhalb des durch die Tafeln begrenzten Raumes ist verboten.

Sind Brückenöffnungen durch eine rot-weiß-rote Tafel (nachts durch ein oder zwei rote Lichter) gekennzeichnet, ist das Durchfahren dieser Brückenöffnung ausnahmslos verboten.

Ist eine Brücke nicht durch eines der genannten Zeichen gekennzeichnet, darf jeder Bogen ohne Einschränkung durchfahren werden. Der Tiefgang des Fahrzeugs ist dabei jedoch zu berücksichtigen. Die Durchfahrt nicht gekennzeichneter Brückenöffnungen geschieht auf eigene Gefahr

Verhalten bei verminderter Sicht durch Nebel, starken Regen oder Schneefall

Bei verminderter Sicht stellt das Fahren im Fahrwasser und auf Hoher See besondere Anforderungen an das Verhalten gegenüber anderen Fahrzeugen und an die fortlaufende Positionsbestimmung. Fahrzeuge ohne entsprechende nautische Ausrüstung – insbesondere zur Ortung anderer Fahrzeuge mit Radar und zur Positionsbestimmung – sollten deshalb das Fahrwasser bei verminderter Sicht verlassen.

Sportfahrzeuge, insbesondere solche aus Holz oder Kunststoff, sollten ihre Radarerkennbarkeit durch einen Radarreflektor verbessern. Fahrzeuge mit Metallmast können ihre Radarerkennbarkeit durch eine aufrechte Bootslage erhöhen.

Damit Nebel und verminderte Sicht nicht zu einer Havarie führen, solltest du einige Regeln beachten:

  • Verlasse deinen sicheren Liegeplatz bei Nebel nicht.
  • Wirst du von Nebel oder schlechter Sicht überrascht, dann verlasse möglichst umgehend das Fahrwasser und Schifffahrtswege. Unterbreche die Fahrt und
    suche zum eigenen Schutz einen sicheren Ort auf.
  • In jedem Fall sind bei verminderter Sicht zusätzlich folgende Maßnahmen zu treffen:
  • Positionslaternen einschalten,
  • sorgfältig Ausguck halten,
  • Nebelsignale geben,
  • Geschwindigkeit verringern,
  • das Fahrwasser meiden,
  • versuchen, einen sicheren Hafen anzulaufen oder auf Reede zu ankern,
  • äußerst vorsichtig manövrieren,
  • Rettungswesten anlegen,
  • alle Mann klar zu Manövern bereithalten,
  • Radarreflektor setzen

Ruhender Verkehr

Ankern
Das Ankern ist in folgenden Bereichen nicht erlaubt:

  • Im Fahrwasser,
  • an engen und unübersichtlichen Stellen,
  • im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen und Leitungstrassen sowie von Warnstellen, Kabeln und Rohrleitungen,
  • im Abstand von 300 m von Hochspannungsleitungen bei verminderter Sicht,
  • 100 m vor und hinter Sperrwerken
  • vor Hafeneinfahrten, Anlegestellen, Schleusen und Sielen,
  • innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken,
  • in den Zufahrten zum Nord-Ostsee-Kanal.

Bei verminderter Sicht muss ein Fahrzeug vor Anker mindestens jede Minute etwa 5 Sekunden lang die Glocke rasch läuten. Ein Fahrzeug von weniger als 12 m Länge braucht dieses Signal nicht zu geben, muss dann aber mindestens alle 2 Minuten ein anderes kräftiges Schallsignal geben, verwechselt werden kann. Fahrzeuge mit einer Länge von 12 m und mehr müssen mit baumustergeprüften und vom BSH zugelassenen Pfeifen oder Glocken ausgerüstet sein.

Anlegen und Festmachen
Das Anlegen und Festmachen ist in folgenden Bereichen nicht erlaubt:

  • An Sperrwerken, Strombauwerken, Leitwerken, Pegeln,
  • an festen und schwimmenden Schifffahrtszeichen,
  • an engen und unübersichtlichen Stellen,
  • innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken.

Befahrensverbote

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann für bestimmte Wasserflächen außerhalb des Fahrwassers Befahrensverbote erlassen.

Zusätzlich besteht für Motor-, Segel- und Ruderboote ein absolutes Fahrverbot bei Nacht und verminderter Sicht, wenn sie die nach den Verkehrsvorschriften vorgeschriebenen Lichter nicht führen können. Davon abgewichen werden darf nur in einem Notfall.

Die Befahrensverbote für Bundeswasserstraßen in den Nationalparks im Bereich der Nord- und Ostsee sowie in den Naturschutzgebieten sind zu beachten. Auskunft geben die zuständigen Standorte der Generaldirektionen Wasserstraßen und Schifffahrt.

Offshore-Windparks
In großen Bereichen der Nord- und Ostsee entstehen umfangreiche Gebiete für Offshore-Windparks. Um die Windparks herum erstreckt sich in einem Abstand bis 500 Meter eine Sicherheitszone, die während der Errichtungsarbeiten nicht befahren werden darf.

Die Baugebiete werden in den amtlichen Veröffentlichungen (BfS, NfS) bekannt gemacht.

Den Anweisungen der in den Baugebieten tätigen Verkehrssicherungsfahrzeugen ist Folge zu leisten.

Bei in Betrieb befindlichen Windparks werden die Voraussetzungen für das Befahren der Sicherheitszonen für Fahrzeuge unter 24 Meter Länge durch eine Allgemeinverfügung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt geregelt.

Sperr- und Warngebiete

Vor der Nord- und Ostseeküste wurden für militärische Übungen und Erprobungen Sperr- und Warngebiete eingerichtet. Ihre Grenzen sind aus den Seekarten zu ersehen und werden wie folgt gekennzeichnet:

  • Sperrgebiete durch gelbe Tonnen mit einem von oben gesehen rechtwinkligen roten Kreuz und der Aufschrift „Sperr-G.“ sowie einem gelben liegenden Kreuz als Toppzeichen,
  • Warngebiete durch gelbe Tonnen, zum Teil Leuchttonnen, und der Aufschrift „Warn-G.“ und einem gelben liegenden Kreuz als Toppzeichen. Warngebiete können vorübergehend zu Sperrgebieten werden.

An den Stellen, an denen die Grenzen auf die Küste treffen, stehen gelbe Stangen mit einem gelben liegenden Kreuz als Toppzeichen, wobei die Stangen in Sperrgebieten mit einem breiten roten Band versehen sind.

Verhalten in Sperr- und Warngebieten
Der Aufenthalt in den Sperrgebieten ist verboten. In den Warngebieten ist der Aufenthalt ebenfalls verboten, wenn sie für militärische Übungs- und Erprobungszwecke zur Verfügung stehen müssen. Fahrzeuge, die sich bei Beginn der Übung oder Erprobung in einem Warngebiet aufhalten, müssen es umgehend verlassen. Über die Übungs- und Erprobungszeiten wird die Schifffahrt unterrichtet.

Für die Warngebiete Todendorf und Putlos etwa werden die Schießzeiten wöchentlich in den „Nachrichten für Seefahrer“ bekannt gegeben. Kurzfristige Änderungen der Schießzeiten aufgrund der Wetterlage oder infolge technischer Störungen sind möglich. Maßgeblich sind jedoch immer die Signale auf den Signalstellen und auf den Sicherungsfahrzeugen, welche die Sperrung anzeigen.

Weitere Verbotszonen
Neben den genannten Sperr- und Warngebieten gibt es noch Schutzbereiche und so genannte Messstellen in der Ostsee und im Nord-Ostsee-Kanal. In ihnen ist ebenfalls ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben. Einzelheiten hierfür, aber auch über die Übungs- und Erprobungszeiten und die besondere Signalgebung in den anderen genannten Sperr- und Warngebieten, können Sie der Schifffahrtspolizeiverordnung über Sicherungsmaßnahmen für militärische Sperr- und Warngebiete an der schleswig-holsteinischen Ost- und Westküste und im Nord-Ostsee-Kanal entnehmen.

Sportschifffahrt auf dem Nord-Ostsee-Kanal

Der Nord-Ostsee-Kanal wird jährlich von etwa 60.000 Fahrzeugen befahren, darunter auch etwa 19.000 Sportfahrzeuge. Berufs- und Sportfahrzeuge verkehren insbesondere in den Vorhäfen und im Schleusenbereich auf engstem Raum.

Im Gegensatz zu anderen Seeschifffahrtsstraßen wird der Verkehr auf dem Nord-Ostsee-Kanal darum gelenkt. Deshalb ist es bereits vor dem Auslaufen wichtig, die UKW-Kanäle der Schleusen sowie der zwei Kanalabschnitte (Kiel Kanal I und Kiel Kanal II) ständig abzuhören.

Hier die wichtigsten Vorschriften für Sportfahrzeuge:

  • Die Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h über Grund darf nicht überschritten werden.
  • Das Einlaufen für Sportfahrzeuge in die Zufahrten sowie in die Vorhäfen und Schleusen wird jeweils durch ein unterbrochenes weißes Licht angezeigt.
  • In den Schleusen ist beim Vorbeifahren an festgemachten Fahrzeugen auf Schraubenstrom und Strom durch Bugstrahlruder zu achten. Auf Lautsprecherdurchsagen des Schleusenmeisters ist ebenfalls zu achten.
  • Sportfahrzeuge dürfen den Nord-Ostsee-Kanal lediglich zur Durchfahrt während der Tagfahrzeiten benutzen, jedoch nicht bei verminderter Sicht.
  • Liegestellen sind im Yachthafen Brunsbüttel, Ausweichstelle Brunsbüttel (Nordseite), Wendestelle in der Weiche Dückerswisch (Nordseite), vor der Gieselau-Schleuse, im Obereidersee mit Enge, im Borgstedter See, im Flemhuder See sowie im Yachthafen Kiel-Holtenau.
  • Im Fahrwasser muss so weit wie möglich rechts gefahren werden. Sichtzeichen, die das Einhalten eines Fahrabstandes vom Ufer gebieten, sind zu beachten.
  • Das Segeln auf dem Nord-Ostsee-Kanal ist verboten.
    Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb dürfen zusätzlich Segel setzen. Sie müssen dann an gut sichtbarer Stelle einen schwarzen Kegel – Spitze unten – führen.
  • Bei plötzlich auftretender verminderter Sicht dürfen Sportfahrzeuge an geeigneter Stelle auf der Kanalstrecke festmachen, wenn die Sicherheit des Verkehrs durch die Weiterfahrt bis zum nächsten Weichengebiet gefährdet wird. Außerdem dürfen Sportfahrzeuge bei schlechter Sicht in den Weichengebieten hinter den Dalben festmachen.
  • Sportfahrzeuge dürfen in ein Weichengebiet nicht einlaufen, wenn am Vorsignal ein rotes FunkeIIicht gezeigt wird. Sie dürfen aus den Weichen nicht ausfahren, wenn drei unterbrochene rote Lichter senkrecht übereinander an den Weichensignalmasten gezeigt werden.
  • Sportfahrzeuge, die eine Geschwindigkeit von 15 km/h über Grund nicht laufen können, dürfen ebenfalls ein Weichengebiet nicht verlassen, wenn zwei weiße Gleichtaktlichter senkrecht übereinander gezeigt werden.

Segel- und Kitesurfen, Wasserski, Wassermotorräder, Drachen- und Fallschirmfliegen (Parasailing)

Zum Führen von Wassermotorrädern mit mehr als 11,03 kW (15 PS) ist je nach Fahrtbereich der Sportbootführerschein erforderlich. Der Rhein ist hiervon ausgenommen.
Internationale Vorgaben für den Rhein lassen keine Ausnahmen der Fahrerlaubnispflicht bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) zu. Wassermotorräder müssen ein amtliches Kennzeichen führen.

Wissensüberprüfung Kapitel 6

 

Kapitel 7 Wetter und Gezeiten

Wetter – Hoch und Tief

Was ist ein Hochdruckgebiet?

Wettervorhersagen im Radio und Fernsehen kündigen schönes Wetter meist auf diese Art an: „Ein Hoch über Skandinavien bringt viel Sonne“. Meteorologen sprechen von einem Hochdruckgebiet, wenn eine großräumige Luftmasse am Boden im Vergleich zur Umgebung durch höheren Luftdruck gekennzeichnet ist. Im Zentrum dieses Gebiets herrscht der höchste Druckwert. Ein Beispiel: Hoch YOANN weist über Deutschland einen Druckwert von 1020 Hektopascal auf, Tief SABINE über dem Nordmeer hat in seinem Kern einen Druck von 1000 Hektopascal.

In ein Hochdruckgebiet fließt in der Höhe mehr Luft hinein, als am Erdboden ausströmt. Daher lastet auf dem Erdboden mehr Luft als normalerweise. Die absinkende Luft wird durch den nach unten zunehmendem Luftdruck komprimiert. Dabei erwärmt sich die Luft und dehnt sich in Bodennähe aus, sie breitet sich also nach außen aus. Aus diesem Grund strömt weitere Luft aus den höher gelegenen Luftschichten in das Hoch hinein, um die entweichenden Luftmassen zu ersetzen.

Da die Luft von den oberen Luftschichten absinkt, erwärmt sie sich. Dabei wird sie trockener und die Wolken lösen sich auf. Ein Hoch baut sich jedoch relativ langsam auf.
Je weiter man sich von der Erdoberfläche entfernt, desto geringer wird der Luftdruck. Flugpassagiere können das feststellen, wenn die Maschine auf- und absteigt, dann „drückt“ das auf den Ohren.

Warum bringt ein Hoch gutes Wetter?

Da in einem Hoch die Luft absinkt, wird diese immer wärmer. Wärmere Luft kann wiederum mehr Feuchtigkeit aufnehmen. Die Luft wird trockener und Wolken entstehen kaum noch. Deswegen ist das Wetter bei Hochdrucklagen meist sonnig. Weil im Sommer die Sonneneinstrahlung kräftig ist, entstehen häufiger stabile Hochdruckgebiete, die sich sogar flächendeckend über großen Landmassen etablieren können.

Dauert eine Hochdrucklage im Sommer länger an, erwärmt sich die Luft immer weiter und es kann zu einer Hitzewelle kommen.

Im Winter sieht das jedoch anders aus, denn innerhalb des Hochs kann sich eine Inversion ausbilden. Unter dieser halten sich zähe flache Stratuswolken oder Hochnebel. Darunter lagert feucht-kalte Luft. Bei längeren winterlichen Hochdruckwetterlagen ist starker Frost nicht selten.

Was ist ein Tiefdruckgebiet?

Wettervorhersagen kündigen regenreiches und windiges Wetter meist auf diese Art an: „Ein Islandtief schickt viele Wolken und Regen zu uns“ oder „Durchzug eines Tiefs, das Wetter wird ungemütlich“. Meteorologen sprechen von einem Tiefdruckgebiet, wenn eine großräumige Luftmasse am Boden im Vergleich zur Umgebung durch tieferen Luftdruck gekennzeichnet ist. Im Zentrum dieses Gebiets herrscht der tiefste Druckwert.

Wie entsteht ein Tief?

Luft ist ständig in Bewegung. Das liegt an den Temperatur- und sich daraus ergebenden Druckunterschieden in der Atmosphäre. Wenn die Luft an verschiedenen Orten der Erde in einem größeren Gebiet unterschiedlich erwärmt wird, entstehen Regionen mit niedrigem oder hohem Luftdruck: die Tief- oder Hochdruckgebiete.

Orkane – starke Tiefdruckgebiete
Je stärker die Druckgegensätze zwischen einem Tief und einem Hoch sind, desto stärker weht der Wind. Tiefdruckgebiete mit besonders tiefem Luftdruck und starkem Sturm zeitweise in Orkanstärke nennt man Orkane. Sie fegen besonders im Herbst und Winter über unser Land.

Isobaren

Eine Isobare ist eine Isolinie jeweils gleichen Druckes.

Insbesondere in der Meteorologie kennzeichnen die Isobaren auf meteorologischen Boden-Wetterkarten Orte mit gleichem Luftdruck. Messwerte benachbarter Orte dienen zur Bestimmung der Orte mit diesem Luftdruck. Alle so bestimmten Orte ergeben eine geschlossene Linie (Kurve). Die Maßzahl an den Isolinien wird in hPa angegeben. Eine Boden-Wetterkarte zeigt für ein Gebiet mehrere Isobaren, also neben der Isobare für 980 hPa auch die für 985 hPa usw. Die Abstände zwischen den Isobaren sind somit umgekehrt ein Maß für das Druckgefälle.

Aus dem Verlauf der Isobaren lässt sich quer dazu die Windrichtung, und aus ihrem Abstand die Windstärke abschätzen (Abschätzung der Windgeschwindigkeit): Liegen die Isobaren enger beieinander, so ist der Druckgradient größer und damit der Wind stärker.

Die Angaben zum Luftdruck in Wetterkarten beziehen sich immer auf Meereshöhe. Die Werte der Messstationen müssen mit Hilfe der Reduktion auf Meereshöhe korrigiert werden. Wenn nicht anders angegeben, werden Isobaren allgemein für den Luftdruck von 1000 hPa und Werte im Abstand von 5 hPa eingezeichnet.

Luftdruckänderungen

In der Beurteilung der Wettersituation und deren Entwicklung ist der Luftdruck eine entscheidende und messbare Größe. Er beschreibt kurz gesagt das Gewicht der Luft. Je höher wir aufsteigen, desto geringer wird dieses Gewicht und somit der Luftdruck. Messen können wir den Luftdruck mit einem Barometer in hPA (hektoPascal), welches in einigen Armbanduhren als Höhenmesser integriert ist. Die Werte bewegen sich immer um den mittleren Luftdruck der Atmosphäre von 1013,25 hPa, was ungefähr 1 bar entspricht.

In den meisten Fällen herrscht bei schönem Wetter steigender Luftdruck und bei schlechtem Wetter fallender Luftdruck. Dabei ist aber auch die Geschwindigkeit des Anstiegs bzw. Abfalls zu beachten. Aber dazu nachher mehr. In Wetterkarten wird der Luftdruck als Isobaren (= Linien gleichen Drucks) dargestellt und ist eines der wichtigsten Elemente dieser Karten.

Wind

Hauptursache für Wind sind räumliche Unterschiede der Luftdruckverteilung. Dabei bewegen sich Luftteilchen aus dem Gebiet mit einem höheren Luftdruck – dem Hochdruckgebiet – solange in das Gebiet mit dem niedrigeren Luftdruck – dem Tiefdruckgebiet –, bis der Luftdruck ausgeglichen ist.

Je größer der Unterschied zwischen den Luftdrücken ist, umso heftiger strömen die Luftmassen in das Gebiet mit dem niedrigeren Luftdruck und umso stärker ist der aus der Luftbewegung resultierende Wind.

Windrichtung

Die Windrichtung wird meist in Form einer Himmelsrichtung angegeben, aus der der Wind kommt. Man misst sie mit Wetterfahnen (Windsäcken). Auch die Windrichtung können wir am Isobarenverlauf ablesen. Der Wind weht nicht auf dem kürzesten Weg vom Hoch zum Tief. Sondern wird durch die Erddrehung und Bodenhaftung abgelenkt (Corioliskraft). Seine Richtung weicht um etwa 10° bis 20° vom Isobarenverlauf ab.

Auf der Nordhalbkugel weht der Wind in einem Winkel von etwa 10° bis „0° zu den Isobaren rechtsherum aus dem Hoch heraus und linksherum in das Tief hinein.
Umgekehrt können wir aus der Windrichtung auf die Lage vom hohen und tiefen Druck schließen: Laufen wir mit unserem Boot vor dem Wind, so liegt der tiefe Druck immer etwas vorlicher als Bb querab und der hohe Druck etwas achterlicher als Sb querab.

Seewind und Landwind

Gerade im Frühling und im Frühsommer ist es an vielen Küsten deutlich kühler als im Binnenland. An allen Küsten? Nein, dies gilt für Küsten mit auflandigem Wind, an denen also der Wind vom Wasser auf das Land weht. Selbst bei windschwachen Hochdrucklagen kann sich die „Land-Seewind-Zirkulation“ einstellen. Tagsüber kann dabei plötzlich frischer Seewind aufkommen und es wird an der betroffenen Küste deutlich kühler. Aber wie kommt es dazu?

Land erwärmt sich viel schneller als Wasser und damit auch die Luft direkt über dem Land. Bei starker Erwärmung, zum Beispiel bei einem sonnigen Tag im Frühsommer, erwärmt sich das Land rasch, während das Wasser und die Luft direkt darüber noch kühl sind. Über Land steigt die Luft auf und mit fallendem Luftdruck über Land baut sich ein großer Luftdruckunterschied auf. Dieser wird durch Wind ausgeglichen, der vom Wasser auf das Land weht, dem Seewind. Über dem kalten Wasser bewirkt die absinkende Luftbewegung Wolkenauflösung. Inseln und Küsten an Nord- und Ostsee sind im Frühjahr und im Frühsommer oft sonniger als das Binnenland.

In der Nacht kann sich das Bild umkehren: Kühlt sich in klaren Nächten die Luft über Land stark ab, während sich die Temperaturen über dem Wärme speichernden Wasser kaum verändern, kann sich eine umgekehrte Luftdruckdifferenz aufbauen und ein Wind erzeugt werden, der vom Land auf das Meer weht – der Landwind. Es ist allerdings längst nicht so ausgeprägt wie der Seewind und wird eher selten beobachtet.


Gewitter

Ein Gewitter ist eine Naturerscheinung, die aus Blitz und Donner besteht. Häufig werden Gewitter von kurzen und heftigen Regen- oder Hagelschauern begleitet. Markant sind dabei Blitze mit starken elektrischen Strömen. Diese wiederum werden durch unterschiedliche elektrische Ladungen zwischen Wolken bzw. Wolken und Erde ausgeglichen.

Antriebsmotor eines jeden Gewitters ist die Sonne. Sie erwärmt die Erdoberfläche, welche ihrerseits die bodennahen Luftschichten aufheizt. Bei diesem Vorgang dehnt sich die Luft aus und wird leichter. Wie ein Heißluftballon beginnt die leichtere Warmluftblase aufzusteigen, wobei sie sich abkühlt. Der überschüssige Wasserdampf kondensiert schließlich zu feinsten Wassertröpfchen aus und das aufsteigende Luftpaket wird als Quellwolke sichtbar. Die Quellwolke schießt immer weiter in die Höhe und bildet bald einen oft über zehn Kilometer hohen Wolkenturm, in welchem der Aufwind über 150 Kilometer pro Stunde erreicht.

Wärmegewitter entstehen vornehmlich im Sommer, es beschränkt sich aber auf einen kleinen Raum. Dabei muss die Luftfeuchtigkeit ausreichend hoch und die Luftdruckverteilung schwach sein. Es bildet sich dann, wenn sich die Luft in Bodennähe durch starke Sonneneinstrahlung aufheizt, nach oben steigt und die untere Atmosphäre vor Ort durcheinanderwirbelt. Wärmegewitter weisen einen ausgeprägten Tagesgang auf und entwickeln sich häufig am späten Nachmittag oder am frühen Abend. In der Nacht lösen sich die Gewitter in den meisten Fällen rasch wieder auf.

Wie gefährlich Blitze sind, offenbart sich an ihren Eigenschaften: So beträgt das Spannungspotenzial eines Erdblitzes mehrere 10 Millionen Volt und er kann bis zu 30.000 Grad heiß sein. Obwohl der Hitzestoß nur Bruchteile von Sekunden dauert, kann er Gebäude in Brand setzen oder Bäume geradezu sprengen, weil das Wasser im Stamm explosionsartig verdampft.

Sturzflutartige Regengüsse, schwere Sturm- und Orkanböen sowie großer Hagel hinterlassen in ihrer Summe große Schäden. Große Hagelkörner werden zu lebensgefährlichen Geschossen. Ein Hagelkorn mit drei Zentimeter Durchmesser hat am Boden bereits eine Aufprallgeschwindigkeit von über 70, die größten Eisklumpen schlagen sogar mit über 150 Kilometer pro Stunde auf.
Wo sich starke Gewitter bilden, sind Fallböen nicht weit. Wie ein nasser „Sack“ kann kalte Luft aus den Höhen einer Gewitterwolke zur Erde stürzen, mitgerissen vom Starkniederschlag. Treffen solche Abwinde am Boden auf, werden sie seitwärts umgelenkt und breiten sich als Sturmböen in alle Himmelsrichtungen aus. Im Extremfall erreichen solche auch als Downburst bezeichneten Fallböen Orkanstärke. Sie treten nur kleinräumig auf und werden wegen ihrer verheerenden Zerstörungskraft oft mit den weit selteneren Tornados verwechselt.

Beaufort-Skala

Die Stärke eines Windes wird – nach der sehr verbreiteten Beaufortskala – in der Einheit Beaufort (Bft) ausgedrückt.

  • Winde zwischen 2 und 5 Bft werden als Brise bezeichnet.
  • Winde mit Windstärken zwischen 6 und 8 Bft bezeichnet man als Wind mit den Abstufungen starker, steifer und stürmischer Wind.
  • Bei Windstärken ab 9 Bft spricht man von einem Sturm.
  • Winde mit der Windstärke 12 bezeichnet man als Orkan.

Die Beaufort-Skala ist ein Hilfsmittel, mit deren Hilfe die Windstärke anhand der Auswirkungen des Windes geschätzt werden kann. Sie reicht von Stärke 0 (Windstille) bis Stärke 12 (Orkan).

Seewetterbericht und Sturmwarndienst

Der Seewetterdienst ist ein in Hamburg ansässiger Dienst des Deutschen Wetterdienstes, der für die Seeschifffahrt betreffenden Wetterdaten zuständig ist.
Der Seewetterdienst wurde 1868 als Teil der Norddeutschen Seewarte mit Sitz in Hamburg gegründet und war von 1875 bis 1945 Ressort der Deutschen Seewarte. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1952 der Seewetterdienst im Zuge der Gründung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in diesen eingegliedert. Betrieben und bereitgestellt wird er seitdem vom damals gegründeten Seewetteramt in Hamburg, einer Außenstelle des DWD, die heute dessen „Geschäftsbereich Wettervorhersage“ untersteht.

Die Seewetterberichte werden unter anderem auf Grundlage von Messdaten erstellt, die in den jeweiligen Seegebieten direkt (beispielsweise an Bord unbemannter Feuerschiffe) erhoben werden. Sie enthalten alle wichtigen Wetterinformationen für die Seeschifffahrt in Nord- und Ostsee sowie weiteren Vorhersagegebieten, wie Mittelmeer und Ostatlantik.

Die Wetterberichte, Wettervorhersagen und Stationsmeldungen werden mehrmals täglich aktualisiert und als Funkfernschreiben und in gesprochener Form auf verschiedenen Kurzwellenfrequenzen für die Seeschifffahrt ausgestrahlt. Aktuelle Informationen zu Warnmeldungen für Seegebiete der Nord- und Ostsee werden vom Seewetterdienst im Internet auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes veröffentlicht und ebenfalls mehrmals täglich aktualisiert. Darüber hinaus werden gegen Entgelt individuelle weltweite Seewettervorhersagen und -beratungen erstellt.

Der Seewetterdienst des DWD wird auch über Rundfunksender, wie die Sonderkanäle Dokumente und Debatten (Deutschlandradio) und NDR Info Spezial verbreitet. Auch im Ausland ist die Verbreitung von Seewetterdiensten über Rundfunksender üblich. Bekannt geworden ist insbesondere der Shipping forecast des Met Office, der mehrmals täglich über die Langwellenfrequenzen von BBC Radio 4 ausgestrahlt wird.

  • Starkwindwarnung wird für Windstärken 6 und 7 Bft herausgegeben
  • Sturmwarnung wird für Windstärken 8 und mehr herausgegeben.

Gezeiten

Entstehung der Gezeiten
Die Gezeiten, auch Tiden genannt, sind das Zusammenspiel von Ebbe und Flut, das man am Meer beobachten kann. Flut ist dabei der Zeitraum des ansteigenden, also auflaufenden Wassers, Ebbe der Zeitraum des sinkenden, also ablaufenden Wassers.

Um die Entstehung der Gezeiten auf unserer Erde verstehen zu können, muss man zunächst einen Blick auf die Himmelskörper werfen. Denn die Gezeiten werden von Erde, Mond und der Sonne bestimmt.

Dabei spielen zwei physikalische Kräfte eine wesentliche Rolle: Die Anziehungskraft, auch Gravitationskraft genannt, und die Fliehkraft.

  • Durch die Anziehungskraft der Erde werden nicht nur wir Menschen auf dem Boden gehalten, auch der Mond wird von der Erde angezogen. Der Mond wiederum hat eine eigene Anziehungskraft, allerdings nicht so stark wie die der Erde. Denn er ist deutlich kleiner, und die Anziehungskraft eines Körpers wächst mit seiner Masse. Und: Tatsächlich dreht sich nicht nur der Mond um die Erde, sondern Mond und Erde drehen sich um ihren gemeinsamen Masseschwerpunkt.
  • Das Wasser der Weltmeere wird von der Kraft des Mondes angezogen. Auf der mondzugewandten Seite der Erde entsteht daher ein so genannter Flutberg, also eine Stelle, an der die Flut am höchsten ist. Da sich die Erde einmal am Tag um sich selbst dreht, wandert dieser Flutberg. So kommt es am gleichen Ort der Erde täglich zum Wechsel von Ebbe und Flut. Jetzt wird es interessant: Denn wie man am Meer gut beobachten kann, wechseln Ebbe und Flut zwei Mal am Tag, also ca. alle 12 Stunden. Wie kommt das?
  • Auf der anderen, mondabgewandten Seite der Erde gibt es noch einen zweiten Flutberg, der durch die Fliehkraft der Erde entsteht: Die Erdrotation, also die Drehung der Erde um ihre eigene Achse, führt dazu, dass alles um diese Achse herum quasi nach außen geschleudert wird – ähnlich wie bei einem Kettenkarussell. Diese nach außen wirkende Kraft nennt man Fliehkraft. Sie bewirkt den etwas größeren Flutberg auf der mondabgewandten Erdseite.

Beachte dabei: Die Anziehungskraft des Mondes wirkt auch noch auf der mondabgewandten Erdseite, es müsste dort also Ebbe sein –die Fliehkraft der Erde ist hier aber stärker.

Hochwasser und Niedrigwasser

Als Niedrigwasser bezeichnet man den unteren Wasserstand von Gewässern. Es wird zwischen Niedrigwasser im Tidebereich und Niedrigwasser in Gewässern, die nicht von der Tide beeinflusst werden, unterschieden:

Tideunabhängige Gewässer sind Gewässer, auf die sich Flut und Ebbe nicht oder fast nicht auswirken.

Als Niedrigwasser bezeichnet man dann den Wasserstand von Gewässern, der deutlich unter einem als normal definierten Zustand liegt. Dieses Niedrigwasser ist grundsätzlich wetter- oder jahreszeitlich bedingt

Tideabhängige Gewässer

Niedrigwasser tritt als Normalzustand periodisch alle 12 bis 12½ Stunden auf. Dies gilt in Europa vor allem für vom Atlantischen Ozean abhängigen Gewässer, darunter die Nordsee sowie die in sie mündenden Flüsse bis zur gezeitensperrenden Schleuse.

Im Gezeiten-Zyklus der Meere ist Niedrigwasser der tiefste Wasserstand beim Übergang von der Ebbe zur Flut. Umgangssprachlich wird Niedrigwasser häufig mit der Ebbe verwechselt.
Hochwasser ist demnach der Eintritt des höchsten Wasserstandes einer Gezeit beim Übergang vom Steigen zum Fallen.

Tide und Tidenhub

Eine Tide ist ein Teil der Gezeit – und zwar genau eine Flut und eine anschließende Ebbe. Die Tide dauert von einem Niedrigwasser bis zum nächsten Niedrigwasser. Bei halbtägigen Gezeiten treten zwei Tiden pro Mondtag auf; die Tide dauert dann (durchschnittlich) 12 h 24 min. Es wird zwischen Springtiden (Tiden mit besonders großem Tidenhub) und Nipptiden (Tiden mit besonders kleinem Tidenhub) unterschieden.

Tidenhub ist der Höhenunterschied zwischen Niedrig- und Hochwasser; Mittelwert von Tidenstieg und Tidenfall einer Tide.

Seekartennull (Wassertiefe und Kartentiefe)

Bezugsebene für die Tiefenangaben in einer Seekarte. Das Kartennull wird so gewählt, dass der Wasserstand nur selten darunter sinkt. In gezeitenfreien Revieren wie der Ostsee ist das Kartennull der mittlere Wasserstand. In Gezeitenrevieren wie der Nordsee ist LAT das Kartennull. Das Kartennull ist in jeder Seekarte angegeben. Der tatsächliche Wasserstand kann vom Kartennull abweichen. Tagelanger Starkwind aus westlicher Richtung drückt das Wasser nach Osten und kann den Wasserstand in der westlichen Ostsee um einen Meter sinken lassen, während in der Nordsee dann der Wasserstand steigt. Auf einem Gezeitenrevier ergibt sich die Wassertiefe als Summe der Kartentiefe und der Höhe der Gezeit.

LAT

Abkürzung für Lowest Astronomical Tide, das neue Kartennull in deutschen Seekarten für die Nordsee. Früher wurde mittleres Springniedrigwasser als Kartennull verwendet, also ein durchschnittlicher Wert. Früher konnte daher durchaus eine geringere Wassertiefe vorhanden sein, als in der Seekarte angegeben war. Mit der Umstellung auf LAT ist dies normalerweise nicht mehr möglich, weil LAT die Höhe des niedrigstmöglichen Niedrigwassers bezeichnet. Lediglich anhaltend starker ablandiger Wind kann das Wasser aus der deutschen Bucht herausdrücken, sodass die in den Seekarten angegebene Wassertiefe nicht vorhanden ist

Springtide und Nipptide

Trotz ihrer relativ geringen Gezeitenkraft kann die Anziehungskraft der Sonne die Höhe der Tiden beeinflussen. Je nach aktueller Mondphase steht der Mond, im Bezug zur Erde, in einem unterschiedlichen Winkel zur Sonne, sodass sich ihre Gravitationskräfte an manchen Tagen gegenseitig verstärken oder aufheben.

Bei Neumond befindet sich der Mond auf derselben Erdseite wie die Sonne. Beide Himmelskörper ziehen also in dieselbe Richtung und bewirken bei Flut einen besonders hohen Wasserstand. Ähnliches passiert bei Vollmond, wenn der Mond im Vergleich zur Sonne auf der gegenüberliegenden Erdseite steht. Beide Phänomene bezeichnet man als Springtide oder Springflut.
Im Gegensatz dazu steht der Mond während der beiden Halbmondphasen – zunehmend und abnehmend – von der Erde aus betrachtet im rechten Winkel zur Sonne. Dann wirken die Gravitationskräfte von Sonne und Mond in unterschiedliche Richtungen und verkleinern so die beiden Flutberge. Die daraus resultierende, merklich kleinere Flut heißt Nipptide.

Gezeitenkalender

Im Tidenkalender oder auch Gezeitenkalender findet man Hoch- und Niedrigwasserwerte für bestimmte Orte und Zeitpunkte. Die Hoch- und Niedrigwasserwerte sind veränderlich in Höhe und Zeitpunkt, so dass die Tidenkalender nur für einen bestimmten Zeitraum gelten. Die Tidenkalender oder Gezeitenkalender werden über diverse Vertriebskanäle veröffentlicht (u. a. Buchhandel, Fachverlage für nautische Literatur).

Die Angaben erfolgen häufig in Tabellenform, in der nur die Niedrig- und Hochwasserwerte sowie deren Zeitpunkte angegeben werden. Dies ist z. B. für Freizeitskipper oft ausreichend genau. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) stellt für bestimmte Orte auch online aktuelle Informationen bereit.

In Publikationen eher professioneller Art werden auch Kurven wiedergegeben, um Zwischenwerte bestimmen zu können, da der Verlauf der Gezeiten weder linear noch sinusförmig ist, was eine Berechnung einfach machen würde, sondern ortsabhängig sehr unterschiedlich verlaufend ausfallen kann.

Wissensüberprüfung Kapitel 7
Fragen

Kapitel 8 Praktische Schiffsführung

Gleiter und Verdränger

Unter einem Verdränger versteht man im Schiffbau ein Boot, das sich zu jeder Zeit mit dem kompletten Unterwasserschiff im Wasser befindet und dieses verdrängt. Das Gegenteil von Verdrängern sind Gleiter, die sich mit zunehmender Geschwindigkeit aus dem Wasser heben und anfangen, darauf zu gleiten. Für das Gleiten sind eine geeignete Rumpfform, ein mäßiges Gewicht und eine starke Antriebsleistung nötig. Halbgleiter befinden sich bezüglich Konstruktion und Antriebsleistung zwischen Verdrängern und Gleitern.

Ein Rumpf mit Verdrängerform kann auch durch eine beliebige Erhöhung der Antriebsleistung nicht zum Gleiter werden.
Ein langsames Wasserfahrzeug fährt in der Regel in Verdrängerfahrt. Dabei wird durch den Rumpf genauso viel Wasser verdrängt, wie es seiner Masse entspricht. Bei steigender Geschwindigkeit steigt der Widerstand durch die eigene Bugwelle. Dadurch ist diese Art der Fortbewegung nur bis zur sogenannten Rumpfgeschwindigkeit möglich.

Gleiter sind durch ihre Rumpfkonstruktion dazu geeignet, sich mittels eines starken Antriebes gegen den Wasserwiderstand aus dem Wasser zu erheben und auf dem Wasser zu gleiten. Es befindet sich also der überwiegende Teil der Fahrzeugmasse oberhalb der Wasserlinie. Da sich der Rumpf aus dem Wasser hebt, reduziert sich der Widerstand durch die Bugwelle. Schließlich beginnt bei weiterer Erhöhung der Geschwindigkeit auch das Heck auf der Welle zu gleiten. Durch den dabei viel geringeren Wasserwiderstand werden im Vergleich zur Verdrängerfahrt deutlich höhere Geschwindigkeiten erreicht.

Motoren

(es gibt nur eine Frage hierzu)

Der Bootsmotor ist der Antriebsmotor eines Bootes. Auf Segelbooten kann ein zusätzlicher Motor als Hilfsmotor für Hafenmanöver und zur Überbrückung von Flauten dienen.
Boote können mit einem oder mehreren Außenbormotoren oder mit Innenbordmotoren ausgestattet sein. Bei innenliegenden Motoren wird das Drehmoment entweder direkt über eine gerade Propellerwelle (starre Welle), eine Propellerwelle mit Umlenkung (Y-Trieb) oder einen Außenbord-Unterwasserteil (Z-Trieb) an den Propeller übertragen. Als Kraftstoffe werden Ottokraftstoff oder Dieselkraftstoff verwendet. Vereinzelt kommen auch Gasmotoren sowie Elektromotoren zum Einsatz.

Zweitakt- oder Viertaktmotor bei einem Boot
Benzinmotoren gibt es als Zweitakter oder Viertakter. Der Zweitakter arbeitet mit einem Benzin-Öl-Gemisch, das auch für die notwendige Schmierung sorgt. Der Viertakter arbeitet mit Benzin, die Schmierung wird über einen Ölkreislauf wahrgenommen. Deshalb müssen regelmäßig der Ölstand kontrolliert und das Öl gewechselt werden.

Der Zweitaktmotor ist kleiner und leichter und bei vergleichbarem Hubraum leistungsstärker als ein Viertakter, der wiederum ruhiger läuft und weniger Benzin verbraucht.
Folgende Einstellungen führen bei Bootsmotoren zu einem besonderes hohem Schadstoffausstoß und sollten unbedingt vermieden werden:

  • zu geringer Luftanteil beim Luftkraftstoff-Gemisch
  • zu hoher Ölanteil beim Mischverhältnis von Zweitaktmotoren

Motorkühlung

Die meisten Dieselmotoren für Boote und Yachten werden heute mit Wärmetauscherkühlung geliefert. Dieses Kühlsystem mit einem inneren und einem äußeren Kühlkreislauf hat die veraltete Einkreiskühlung, bei der Seewasser von außenbords durch den Kühlkreislauf des Motors geleitet wurde, weitestgehend abgelöst. Bei dieser Zweikreiskühlung wird Seewasser von außenbords durch einen Wärmetauscher gepumpt, kühlt dort einen zweiten, inneren Kühlkreislauf, der wiederum den Motorblock kühlt. Zum Schluss wird das Wasser des äußeren Kreislaufs mit den Motorabgasen gemischt und dann über das Abgassystem abgeleitet.

Der innere Kreislauf ist somit in sich abgeschlossen und kann mit frostsicherem, antikorrosiv wirkendem Kühlmittel gefüllt werden. Damit wird im Winter ein Auffrieren des Motorblocks verhindert und der Motor kann mit höherer Kühlmitteltemperatur gefahren werden. Er kommt so auf eine optimale und damit umweltschonende Betriebstemperatur. Würde der Motor mit einer Einkreiskühlung ohne Wärmetauscher gefahren, müsste der Motor mit niedrigeren Temperaturen gefahren werden (unter 55° C), da sonst bei einem Einsatz in Meerwasser das Salz auskristallisiert und den Kühlkreislauf verstopft.

Die Kiel- oder Außenhautkühlung bietet die Vorteile der Zweikreiskühlung, hat aber nur einen Kühlkreislauf. Die Funktion des Wärmetauschers wird von um den Rumpf gelegten Rohren oder durch einen Plattenkühler – quasi einer geschlossenen z. T. doppelwandig gebauten Außenhaut – unter der Wasserlinie nahe dem tiefsten Punkt am Kiels übernommen.

Das die Rohre oder Taschen umspülende Außenwasser fungiert hier quasi als äußerer Kühlkreislauf wie bei der Zweikreiskühlung. Das Wasser des Kühlkreislaufs, das sich auf dem Weg durch den Motor erwärmt hat, wird durch die Rohre oder Kieltaschen geleitet und von dem umspülenden Außenwasser wieder soweit heruntergekühlt, das es auf seinem Weg durch den Motor erneut seine kühlende Funktion übernehmen kann. Außenkühler können auch nachgerüstet werden, ihr Volumen und die Fläche muss aber exakt berechnet werden, damit es zu einer ausreichenden Kühlleistung kommt.

Propeller

Verstellpropeller existierten mindestens schon seit der Zeit um 1850. Ihre komplexe mechanische Bauausführung stand ihrem Erfolg aber lange im Weg. Das Prinzip des modernen Verstellpropellers ging auf den Wasserturbinenbau mit Verstellschaufeln in Kaplan-Bauweise zurück. Das schweizerische Unternehmen Escher-Wyss brachte 1934 den ersten Schiffsverstellpropeller moderner Bauart heraus – die auf dem Zürichsee verkehrende Etzel war das erste damit ausgerüstete Schiff. Der Ingenieur Elov Englesson der schwedischen Firma KaMeWa arbeitete Mitte der 1930er Jahre ebenfalls an den Grundlagen zur technischen Umsetzung hydraulisch regelbarer Verstellpropeller und rüstete 1937 testweise den Motorsegler Rane mit einem Prototyp aus. Nach weiteren Einzelbauten im Tanker Dalanäs (1939) und dem Schlepper Herkules (1940) folgte Anfang der 1940er Jahre eine Serie von 20 Minensuchern für die schwedische Marine. 1944 ging das erste seegehende Schiff mit Verstellpropeller, der Stückgutfrachter Suecia der schwedischen Reederei Nordstjernan, mit einer Verstellpropelleranlage von KaMeWa in Fahrt.

Vorteile

Der Antrieb kann bei laufendem Schiffsmotor von „voraus“ auf „zurück“ umgesteuert werden, was mit erheblicher Zeitersparnis verbunden ist, da die Maschine nicht mehr gestoppt, und auch nicht auf Mindestdrehzahl heruntergefahren werden muss. Damit ist die Manövrierbarkeit wesentlich verbessert.

Die Maschine wird bei Nullschub angelassen und auf Marschdrehzahl hochgefahren, sie wird beim Starten nicht noch zusätzlich durch das Antriebs-Drehmoment belastet. Das Fahrzeug nimmt nicht unmittelbar Fahrt auf, wenn die Maschine gestartet wird. Ein Durchdrehen der Welle und damit der Maschine durch Strömung (z. B. vorbeifahrende Schiffe im Hafen) wird durch den auf Nullschub stehenden Propeller verhindert. Schiffe mit Verstellpropeller besitzen kein Wendegetriebe, allenfalls ein Reduziergetriebe bei schnelldrehenden Motoren. Somit entfällt ein wesentlicher Schwachpunkt im Antriebssystem. Die Effizienz ist bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten günstiger als im Falle eines Festpropellers

Nachteile

Ein Verstellpropeller ist mechanisch wesentlich aufwändiger und teurer in der Herstellung und dabei weniger robust als ein Propeller mit fester Anordnung der Propellerflügel. Der Verstellmechanismus erfordert einen gewissen Wartungsaufwand und ist ein zusätzliches System, das ausfallen kann. Die Kraftübertragung ist in gewissem Maße geschwächt durch die Mehrteiligkeit von Propellerflügeln und separater Nabe. Die energetische Effizienz des Vortriebes ist zwar über weite Teile des Verstellbereiches gut, aber nicht so optimal wie die Effizienz eines Festpropellers, der in seinem Nenndrehmoment arbeitet.

Radeffekt

Der Radeffekt bezeichnet das seitliche Versetzen des Hecks bei Schiffen mit Maschinenantrieb.
In welche Richtung das Heck durch den Radeffekt versetzt wird, hängt ab von der Propellerdrehrichtung. Es hilft deshalb beim Manövrieren, die Propellerdrehrichtung zu kennen.

Rechtsdrehender Propeller

Von hinten gesehen in Vorwärtsfahrt:

Bei Rückwärtsgas versetzt der Radeffekt das Heck nach Backbord

Von achtern (=hinten) gesehen, dreht sich ein rechtsdrehender Propeller in Vorausfahrt im Uhrzeigersinn.

Beim Rückwärtsfahren wird das Heck bei einem rechtsdrehenden Propeller (der bei der Rückwärtsfahrt nach links dreht) durch den Radeffekt nach Backbord versetzt.

Die Backbordseite ist bei rechtsdrehendem Propeller als Anlegeseite empfehlenswert, weil der Radeffekt das Fahrzeug an die Pier zieht.

Linksdrehender Propeller

Von hinten gesehen in Vorwärtsfahrt:

Bei Rückwärtsgas versetzt der Radeffekt das Heck nach Steuerbord

Von achtern (=hinten) gesehen, dreht sich ein linksdrehender Propeller in Vorausfahrt im Gegenuhrzeigersinn.

Beim Rückwärtsfahren wird das Heck bei einem linksdrehenden Propeller (der bei der Rückwärtsfahrt nach rechts dreht) durch den Radeffekt nach Steuerbord versetzt.

Die Steuerbordseite ist bei linksdrehendem Propeller als Anlegeseite empfehlenswert, weil der Radeffekt das Fahrzeug an die Pier zieht.

Außenbordmotoren

Ein Außenbordmotor (umgangssprachlich Außenborder) ist ein Schiffsmotor, bei dem Motor, Kraftübertragung, Getriebe und Propeller in einer konstruktiven Einheit verbunden sind. Im Gegensatz zum Innenbordmotor kann diese Einheit mit relativ geringem Montageaufwand vom Boot an- und abgebaut werden.

Die meisten Motoren sind Verbrennungsmotoren. Aus Umweltschutzgründen sind in einigen Wassersportrevieren Verbrennungsmotoren verboten, dort bieten Außenborder mit Elektromotor eine Alternative.

Außenbordmotoren sind im Gegensatz zu Innenbordmotoren häufig auf kleinen Motorbooten und Dingis anzutreffen und werden auch als Hilfsantrieb von Segelbooten bzw. -yachten eingesetzt. Für den Rennsport werden leistungsstärkere Außenbordmotoren angeboten, die auch im Freizeitbereich verwendet werden. Kleinere Boote haben zumeist nur einen Außenbordmotor. Bei zwei Außenbordmotoren wird oft ein Motor mit links- und einer mit rechtslaufendem Propeller eingesetzt; durch den gegenläufigen Drehsinn hat das Fahrzeug aufgrund des dadurch neutralisierten Radeffekts einen besseren Geradeauslauf. Mehr als zwei Außenbordmotoren findet man im Rennsport.

Außenborder werden meistens am Heck des Bootes („Motorspiegel“) oder in einem als Bünn bezeichneten Motorschacht innerhalb des Bootes in der Nähe des Hecks angebracht; selten sind seitlich angebrachte Seitenborder oder am Bug montierte Motoren, die das Boot ziehen. Der Motor kann häufig hochgezogen oder schräg nach oben hochgekippt werden, damit der Unterwasserteil des Motors beim Transport oder beim Anlanden nicht beschädigt wird oder beim Segeln unnötigen Strömungswiderstand verursacht. Wenn Außenbordmotoren seitlich schwenkbar angebracht sind, kann das Boot durch das Schwenken wirkungsvoller als allein mit einem Ruder gesteuert werden. Daher besitzen die meisten Boote mit Außenborder kein gesondertes Ruder; allerdings sind solche Boote bei stehendem Propeller nur sehr eingeschränkt steuerbar.

Kleinere Außenborder sind meist mit einem Seilzughandstarter und einer Pinnen-Steuerung ausgestattet, mit der der Motor in seiner Halterung um seine Hochachse nach Back- oder Steuerbord geschwenkt wird. Falls kein Getriebe mit schaltbarem Rückwärtsgang vorhanden ist, muss der Motor um 180 Grad geschwenkt und ggf. die Pinne umgelegt werden, wenn rückwärts manövriert werden soll. Der Tank befindet sich bei kleineren Motoren meistens im Motorgehäuse, kann sich aber auch außerhalb im Boot befinden.

Quickstop

Zieht man kräftig genug am Quickstop-Kabel, wird der Zündkontakt, bzw. die Kraftstoffzufuhr, gestoppt, das Boot hält an.
Während des Fahrens auf offenen Booten sollte ein Ende des Quickstop-Kabels am Handgelenk oder Bein getragen werden, damit das Boot sofort stoppt (und nicht einfach weiter fährt), wenn der Fahrer über Bord geht.

Tanken – Kurz und knapp
Welche Sicherheitsmaßnahmen sind für das Tanken zu treffen?

  • Motor abstellen
  • Alle offenen Feuer aus, nicht rauchen.
  • Keine elektrischen Schalter betätigen.
  • Alle Räume verschließen und nach dem Tanken wieder gut lüften.
  • Zur Vermeidung elektrostatischer Ladung ist die Zapfanlage zu erden.

Flüssiggasanlage – Sicherheit und Betrieb

Sicherheit

Gasbehälter sollten möglichst an Deck und geschützt vor Sonneneinstrahlung gelagert werden. Falls sie nicht an Deck gelagert werden, müssen sie in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter aufbewahrt werden, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach Außenbords besitzt, durch die austretendes Gas, das oft schwerer ist als Luft, aus dem Schiff entweichen kann.
Die beiden Flüssiggase Propan und Butan sind deshalb besonders gefährlich, weil sie schwerer sind als Luft, und mit Luft ein explosives Gemisch bilden.
Falls Flüssiggas ins Innere des Bootes gelangt: Gaszufuhr absperren und Boot durchlüften. Keine elektrischen Schalter betätigen, kein Funk und keine Mobiltelefone benutzen.

Inbetriebnahme

Die Anlage muss abgenommen sein, Leitungen und Anschlüsse müssen dicht sein. Haupthahn und andere Absperrventile müssen für den Betrieb geöffnet werden.

Außerbetriebnahme

Haupthahn und Absperrventile schließen.

Feuerlöscher an Bord

Die richtige Ausrüstung ist wichtig

Das Boot muss sicher und fahrtüchtig sowie nach Fahrtgebiet und Länge der Reise gut ausgerüstet sein. Davon kann dein Leben abhängen. Die Verkehrs- und Ausrüstungsvorschriften für die Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen und die hohe See geben u. a. an, welche Positionslaternen, Sprechfunkanlagen, Rettungsmittel, Signalkörper und Schallsignalgeräte zur Ausrüstung gehören.
Diese Gegenstände müssen zugelassen bzw. mit einer CEKennzeichnung versehen sein. Im Seebereich findet man neben einer sechsstelligen Prüfzahl (bestehend aus der vierstelligen Kennnummer der benannten Stelle, einem Trennstrich und den letzten beiden Ziffern des Jahres in dem das Gerät gekennzeichnet wurde), das Steuerrad-Symbol, im Binnenbereich meist ein Ankersymbol. Zusätzlich zum CE-Kennzeichen kann die Ausrüstung auch eine GS Prüfnummer tragen.

Wenngleich die nachstehend beschriebene Mindestausrüstung vornehmlich für den Seebereich gilt, sollten viele der genannten Gegenstände auch im Binnenbereich an Bord verfügbar sein. Anzumerken ist, dass im Einzelfall und in Abhängigkeit von Fahrtgebiet und -dauer weitere Ausrüstungsgegenstände erforderlich sein können.

Nautische Ausrüstung

  • Steuerkompass,
  • ein Peilkompass oder eine andere Peileinrichtung,
  • Echolot,
  • aktuelle Papier-Seekarten und/oder elektronisches Seekartensystem und Unterlagen für das Fahrtgebiet,
  • Bleistift, Zirkel und Kursdreiecke (bei Nutzung PapierSeekarten),
  • Radarreflektor,
  • Seefunkanlage zur Teilnahme am GMDSS,
  • einschlägige Verkehrsvorschriften für das Fahrtgebiet,
  • Schiffstagebuch

Sicherheitsausrüstung für den Seenotfall

  • Rettungswesten,
  • Sicherheitsgurte (Lifebelts) mit Karabinerhaken zum Einpicken, Rettungsring mit schwimmfähiger Wurfleine und Leuchte,
  • Seenot-Signalmittel (pyrotechnisch/elektrisch).

Sonstige Ausrüstungsempfehlungen

Zusätzlich sollten Sie je nach Fahrgebiet folgende Ausrüstung auf den See- und Binnengewässern an Bord haben:

  • Zwei tragbare Feuerlöscher der Brandklassen ABC,
  • Schöpfgefäß oder Pumpe zum Wasserschöpfen,
  • Anker mit ausreichend langer Leine oder Kette,
  • Handlampen, spritzwassergeschützt, mit Reservebatterien und –glühlampen,
  • eine Erste-Hilfe-Ausrüstung,
  • wichtige Flaggen und Signalkörper (Manövrierunfähigkeit, Ankern etc.),
  • Absperrventile an allen Kraftstofftanks,
  • ein Rundfunkempfänger für Wetterberichte,
  • Funk-/Satellitennavigationsempfänger (z.B. GPS),
  • eine ausreichend lange schwimmfähige Rettungsleine,
  • eine Rettungsinsel,
  • Bootshaken und Fender,
  • Fernglas, Barometer, Nebelhorn,
  • Sicherheitsausrüstung
  • Leuchtfeuerverzeichnis, Gezeitentafel sowie Handbücher für den Funkdienst,
  • zwei Paddel oder Riemen,
  • Reparaturanleitung, Werkzeug, Maschinenersatzteile,
  • Reservekraftstoff/-schmiermittel

Automatisches Schiffsidentifikationssystem (AIS)

AIS wurde ursprünglich für die Berufsschifffahrt entwickelt. Für die Sportschifffahrt gibt es inzwischen eine einfachere AIS-Variante – das AIS-Class B-Gerät in der Größe eines UKW-Funkgerätes.

Zwei wesentlichen Funktionen zeichnen das AIS-Class-B Gerät aus: der Datenempfang von anderen Schiffen in der Umgebung, die mit einem AIS-Gerät ausgerüstet sind, und das Senden eigener aktueller Fahr- und Identifikationsinformationen. Das AIS-Bordgerät sendet die Position alle 30 Sekunden und meldet dabei auch Geschwindigkeit und Kurs.
Alle 5 Minuten werden Angaben mit dem Namen, Rufzeichen und der Art des Fahrzeuges gesendet. So weiß man frühzeitig, ob andere Fahrzeuge gefährlich nahe kommen und kann entsprechend reagieren. Dies bedeutet vor allem in stark frequentierten Seegebieten oder bei schlechter Sicht einen erheblichen Sicherheitsgewinn.

Die Ausrüstung mit AIS ist für die Sportschifffahrt freiwillig – entscheidet sich ein Skipper für die technische Aufrüstung seines Bootes mit einem AIS-Gerät, entscheidet er sich für ein deutliches Mehr an Sicherheit!

Rettungswesten und Rettungsinseln

Bei den Rettungswesten unterscheidet man Feststoffwesten und aufblasbare Rettungswesten. Der Auftriebskörper der Feststoffwesten besteht aus Schaum. Diese Westen haben dadurch den Vorteil, dass sie im Notfall nicht erst aufgeblasen werden müssen.

Der Schwimmkörper der aufblasbaren Rettungswesten wird erst beim Einsatz per Hand oder automatisch bei Kontakt mit dem Wasser mit Gas gefüllt. Die größten Vorzüge der aufblasbaren Rettungswesten sind ihre Handlichkeit und ihr Tragekomfort.

Alle Rettungswesten sollen den Kopf des Trägers über der Wasseroberfläche halten. Sie heben das Gesicht – also Mund und Nase – einer erschöpften oder bewusstlos im
Wasser treibenden Person aus jeder Position aus dem Wasser heraus und bringen den Körper in die stabile Rückenlage. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn diese auch sicher und ordnungsgemäß eingesetzt werden. Es sollten nur Rettungswesten gekauft werden, die das CE-Kennzeichen oder das Steuerrad-Symbol tragen, das heißt, die einer EU-Baumusterprüfung unterzogen wurden. Zusätzlich zum CE-Kennzeichen oder dem Steuerrad-Symbol kann die Rettungsweste auch eine GS-Prüfnummer tragen, die besagt, dass auch eine regelmäßige Produktionsüberwachung stattfindet. Die gekennzeichneten Rettungswesten bieten eine hohe Sicherheit gegen Ertrinken, haben den richtigen Sitz, geben Bewegungsfreiheit beim Schwimmen und sind gut sichtbar.

Pyrotechnische Signalmittel

Um im Notfall Retter auf sich aufmerksam zu machen, können Schiffbrüchige Raketen abschießen, Signalfackeln zünden oder ähnliche pyrotechnische Mittel auslösen. Die Auswahl an pyrotechnischen Signalen ist groß. Für alle gilt jedoch, dass sie trocken aufbewahrt werden müssen und gut erreichbar sind.

Empfohlene Ausrüstung für alle Fahrtgebiete:

1 Aufbewahrungsbehältnis, das den waffenrechtlichen Anforderungen entspricht.
2 Rauchfackeln, orange, Rauchdauer eine Minute oder statt der Rauchfackeln.
2 Rauchsignale, orange, schwimmfähig, Rauchdauer 4 Minuten.
2 Handfackeln, rot, Leuchtdauer 60 Sekunden.
8 Fallschirmsignalraketen, rot, Steighöhe 300 m, Leuchtdauer 30 Sekunden.

Alternativ zu den Fallschirmsignalraketen können für Sportfahrzeuge, die in Küstennähe (bis 3 Seemeilen Küstenabstand) verkehren, auch fachkundefreie Signalgeber mit
roten Leuchtsternen und einer Steighöhe von mindestens 80 Meter verwendet werden.

Mache dich vor Antritt der Reise mit den Seenotsignalen vertraut und denke daran: Pyrotechnische Gegenstände können nach Art und Einsatzzweck extreme Hitze entwickeln, Projektile ausstoßen oder explodieren. Verwende deshalb Seenotsignale nur im Freien und nicht in Innenräumen. Befolge die Bedienungsanleitungen und achte darauf, dass die Produkte mit einer amtlichen Zulassung versehen sind. Überlasse pyrotechnische Gegenstände niemals Kindern oder Personen, die mit den von diesen Gegenständen ausgehenden Gefahren nicht vertraut sind.

Beachte: Der Erwerb und die Nutzung pyrotechnischer Signalmittel erfordert entsprechende Sachkunde.

Verkehrsregeln auf dem Wasser

Ebenso wie der Autoverkehr auf der Straße ist auch der Schiffsverkehr auf dem Wasser geregelt. Bevor wir uns mit einzelnen Vorschriften befassen, sollten wir noch einmal den Blick auf das Ganze werfen: Denn vor allen Einzelvorschriften steht der Grundsatz, dass der Schiffsführer nach den Regeln der allgemeinen Sorgfaltspflicht und der Guten Seemannschaft alles zu vermeiden hat, was:

  • Menschenleben oder Umwelt gefährdet,
  • Fahrzeuge, Schifffahrtszeichen, Ufer- und Strombauwerke beschädigt unddie Schifffahrt behindert.

Im Binnen- und im Seebereich gelten unterschiedliche Verkehrsvorschriften. Für jeden Schiffsführer ist es unerlässlich, alle notwendigen und verfügbaren Informationen einzuholen und stets alle für das Fahrtgebiet geltenden Regelungen zu kennen oder an Bord bereit zu halten.

Verkehrsvorschriften

Auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen gelten folgende Verkehrsvorschriften:

  • Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln – KVR) sowie die Verordnung zu den Kollisionsverhütungsregeln,die nationale Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO),die Schifffahrtsordnung Emsmündung (ausschließlich für Ems und Leda),die besonderen Befahrensregelungen für Nationalparke Wattenmeer und Naturschutzgebiete sowie für Schieß- und Warngebiete.

Die internationalen Kollisionsverhütungsregeln gelten auf der Hohen See und im nationalen Bereich uneingeschränkt außerhalb der Fahrwasser der SeeSchStrO.
Innerhalb der Fahrwasser gelten sie, wenn nichts anderes bestimmt ist. Informiere dich in der SeeSchStrO oder der Schifffahrtsordnung Emsmündung genau, welche Regeln im Fahrtgebiet gelten.

Die Verkehrsvorschriften werden durch die Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstellen Nord und Nordwest zur SeeSchStrO und zu der Schifffahrtsordnung Emsmündung ergänzt. Beides findest du als Veröffentlichung des BSH oder online unter www.elwis.de.

Kollisionsverhütungsregeln für Boote und Schiffe

Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) heißen offiziell „Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See“ und sollen Havarien verhüten.
Hier finden sich auch die Regeln, nach denen Boote und Schiffe einander ausweichen. Sie müssen von allen am Seeverkehr teilnehmenden Fahrzeugen beachtet werden, sobald sie einander in Sicht haben. Dabei ist die Lage der Fahrzeuge beim ersten in Sicht kommen maßgebend.

Jedes Manöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes muss entschlossen, rechtzeitig und so ausgeführt werden, wie Gute Seemannschaft es erfordert. Ziel des Manövers ist es, einen sicheren Passierabstand zu erreichen.
Das Manöver muss außerdem deutlich sein. Änderungen des Kurses oder der Geschwindigkeit bei Ausweichmanövern müssen so reichlich bemessen werden, dass ein anderes Fahrzeug sie schnell und eindeutig erkennen kann.
Mehrere aufeinander folgende kleine Änderungen von Kurs und/oder Geschwindigkeit sind zu vermeiden.

Ausweichregeln für Maschinenfahrzeuge untereinander

Entgegengesetzte Kurse

Nähern sich zwei Maschinenfahrzeuge auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen einander so, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, müssen beide Fahrzeuge nach Steuerbord ausweichen, damit sie einander an der Backbordseite passieren.

Kreuzende Kurse

Kreuzen sich die Kurse zweier Maschinenfahrzeuge so, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muss dasjenige, welches das andere Fahrzeug an seiner Steuerbordseite hat, ausweichen.

Ausweichregeln für Segelfahrzeuge untereinander

Nähern sich zwei Segelfahrzeuge einander so, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, so muss, wenn beide den Wind von derselben Seite haben, das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen ausweichen.

Hinweis:
Surfbretter sind keine Fahrzeuge sondern Wassersportgeräte im Sinne der SeeSchStrO und haben nach § 31 SeeSchStrO allen Fahrzeugen auszuweichen.

Haben zwei Segelfahrzeuge den Wind nicht von derselben Seite, so muss dasjenige ausweichen, das den Wind von Backbord hat

Wenn ein Segelfahrzeug mit Wind von Backbord ein Segelfahrzeug in Luv sichtet und nicht mit Sicherheit erkennen kann, von welcher Seite dieses den Wind hat – das kann etwa nachts der Fall sein – so muss es ausweichen

Ausweichregeln für Maschinenfahrzeug und Segelfahrzeug

Wenn ein Maschinenfahrzeug und ein Segelfahrzeug sich so nähern, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muss das Maschinenfahrzeug dem Segelfahrzeug ausweichen, es sei denn, dass das Maschinenfahrzeug auf das Fahrwasser angewiesen ist. Abweichend davon gilt in Verkehrstrennungsgebieten ein Behinderungsverbot von Maschinenfahrzeugen kleiner 20 Meter und allen Segelfahrzeugen, unabhängig von ihrer Länge.

Ausweichregeln für Segelfahrzeug und fischendes Fahrzeug
Segler müssen fischenden Fahrzeugen, die als solche gekennzeichnet sind, ausweichen.

Ausweichregeln für Fahrzeug und manövrierbehindertes Schiff

  • Alle Fahrzeuge, und zwar sowohl Maschinen- als auch Segelfahrzeuge, müssen einem manövrierbehinderten Schiff ausweichen.

Ausweichregeln für Überholer

  • Ungeachtet der vorstehenden Ausweichregeln muss jedes Fahrzeug beim Überholen dem anderen ausweichen.

Schleppen

Die häufigste im freien Seeraum und bei Seegang genutzte Variante ist das Schleppen des Havaristen mit Hilfe einer Schleppleine hinter dem helfenden Boot. Da nicht viel Zugkraft benötigt wird, um ein Boot auf See zu schleppen, kann auch ein kleineres Boot ein deutlich größeres und mehr verdrängendes Boot schleppen.

Der Schleppende bereitet zu diesem Zweck eine Hahnepot vor, die er jeweils backbord und steuerbord auf den achteren Klampen belegt. Hierdurch werden die beim Schleppen auftretenden Kräfte besser verteilt und der Zug bleibt mittig hinter dem Schleppenden. So bleibt die Steuerfähigkeit erhalten.

Die Länge der Schleppleine richtet sich nach den Seegangverhältnissen. Es sollte versucht werden, den Abstand zwischen Havarist und Schleppendem so einzustellen, dass sich beide Boote möglichst auf einem Wellenberg oder in einem Wellental befinden. Die Schleppleine sollte jedoch mindestens dem Vierfachen der Länge des Havaristen entsprechen, besser jedoch so lang sein, dass die Leine so viel Durchhang besitzt, dass sie in der Mitte im Wasser hängt. Steht nicht ausreichend Leinenlänge zur Verfügung, kann auch ein Reitgewicht auf der Schleppleine angebracht werden, um die Dämpfung zu erhöhen.

Fahren in engen und flachen Gewässern – Sog, Stau und Schwell

Bewegen sich Fahrzeuge durch das Wasser, so verdrängen Sie das Wasser zur Seite. Durch dieses Verdrängen entstehen einige unangenehme Nebenwirkungen, die jedoch unmittelbar mit der Größe des Schiffes, der Bauart und der Geschwindigkeit mit der sie durch das Wasser fahren zusammenhängen. Die sichtbare Nebenwirkung dieser Verdrängung ist der Schwell – die Bug- oder Heckwelle. Sehr große Schiffe der Berufsschifffahrt liegen sehr gerade im Wasser und haben eine deutliche Bugwelle.

Größere Schiffe der Sportschifffahrt oder kleinere Berufsschiffe tauchen bei steigender Geschwindigkeit mit dem Heck sehr tief in das Wasser und verdrängen im Heckbereich besonders viel Wasser. Hier entstehen oftmals sehr hohe Heckwellen. Diese Heckwellen verfügen meist über sehr starke Energien. Kleinere Boote, die in diese Heckwelle hineingeraten, haben oftmals sehr mit diesen Wellen zu kämpfen. Das Boot läuft sehr stark aus dem Ruder, wird zur Seite gedrängt, ein Versetzen um mehrere Meter ist hier durchaus möglich, es kann sogar bis zum querschlagen des Bootes führen.

Auf jeden Fall gerät das kleinere Boot in sehr starke Bewegung und Mannschaftsmitglieder die unachtsam sind können hierbei leicht über Bord fallen. Rechnen Sie bei anderen Booten mit diesen Wellen, besonders bei größeren Schiffen der Sportschifffahrt, da diese Skipper oftmals unerfahren sind und ihr eigenes Gefährdungspotential nicht richtig einschätzen können.
Solltest du selbst ein derartiges Fahrzeug führen, so kontrolliere regelmäßig die eigene Heckwelle. Du bringst mit einer hohen Heckwelle andere in Gefahr und sollte etwas passieren, so kannst du dafür durchaus zur Verantwortung gezogen werden.

Achte bei Ihrer Fahrt auch auf Fahrzeuge, die entlang der Fahrtstrecke an Rande liegen und Pause machen. Durch eine hohe Welle wirfst du diese Schiffe vor das Land, so dass die Fender voll beansprucht und bei der anschließenden Entlastung die Festmacher voll belastet werden. Sitzt in diesem Schiff jemand vor einer Tasse Kaffee, so wird diese Tasse in derartigen Momenten umkippen. Bedenke bitte, das du morgen dort liegst und deine Freizeit genießen möchtest.

Beachte bitte die wichtigste Regel auf dem Wasser: Rücksichtnahme.
Wellen die auf einem Kanal erzeugt werden, der ein gerades festes Ufer hat, werden von diesem Ufer zurückgeworfen. Bedenke das die gleiche Welle dich also nochmal erreicht, wenn auch in abgeminderter Form von der anderen Seite.

  • In engen Gewässern musst du vorsichtig und langsam fahren, um Sog und Wellenschlag zu vermeiden.
  • Wenn ein kleines Fahrzeug an ein großes in Fahrt befindliches Fahrzeug zu nahe heranfährt, kann es durch dessen Bug- oder Heckwelle kentern oder kann durch den Sog mit dem Fahrzeug kollidieren.
  • Begegnen sich zwei Fahrzeuge in einem engen Fahrwasser so weichen beide Fahrzeuge nach Steuerbord aus, setzen die Geschwindigkeit herab und sorgen für ausreichenden Abstand zueinander.
  • Wenn ein größeres Fahrzeug ein kleineres überholt, so kann das kleine Fahrzeug durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen, querschlagen und in flachen Gewässern auf Grund laufen. Bei derartigen Manövern besteht immer die Gefahr, dass Mannschaftsmitglieder über Bord fallen.
  • Überholmanöver sind zügig und mit ausreichendem Abstand zum Überholten auszuführen und nur dann, wenn es die Verkehrslage erlaubt.
  • In engen Gewässern in denen Fahrzeuge am Rand festgemacht sind ist die Geschwindigkeit so zu wählen, das gefährlicher Sog und Wellenschlag vermieden wird.
  • Bei geringer Wassertiefe muss die Geschwindigkeit reduziert werden, weil sich das Heck absetzen könnte und die Steuerfähigkeit verloren gehen kann.

Verhalten im Notfall

Mensch über Bord

Wenn du „Mensch über Bord“ rufen, bedeutet das immer, dass akute Lebensgefahr besteht. Für die Schiffsbesatzung stellen sich dann zwei Fragen:

  • Wie kommt man an den Überbordgefallenen heran?

und

  • Wie bekommt man ihn wieder aufs Schiff?

Je nach Fahrzeugtyp, Wassertemperatur, Wetterlage, Besatzungsstärke und physischem Zustand der Besatzung gibt es zur Lösung beider Aufgaben verschiedene Strategien.

Die erforderlichen Rettungsmanöver müssen auf jeden Fall häufig und intensiv geübt werden. Der Schiffsführer muss dafür sorgen, dass mindestens ein weiteres Besatzungsmitglied diese Rettungsmanöver sicher durchführen kann und die übrige Besatzung mit den Manövern gründlich vertraut ist. Eine theoretische Einweisung allein genügt nicht. Besteht die Besatzung nur aus zwei Personen, müssen beide alle Aspekte der erforderlichen Manöver beherrschen.

Die unmittelbar nach einem Mensch-über-Bord-(MOB)-Unfall, möglichst simultan zu treffenden Maßnahmen sind jedoch für alle Boote und Schiffe weitgehend gleich:

  • Sofort „Mensch über Bord!“ rufen, um die Besatzung zu alarmieren,
  • zur Markierung der Unfallstelle und als Hilfsmittel unverzüglich ein Rettungsmittel mit Leine über Bord werfen. In der Nacht oder bei hoher See ist die über Bord gegangene Person leichter zu finden, wenn das Rettungsmittel ein Rauchsignal oder die Rettungsboje ein Nachtlicht hat,
  • Ausguck mit Fernglas besetzen, damit er die über Bord gefallene Person im Auge behält, mit dem Arm auf die über Bord gegangene Person zeigen, Schiffsort, Kurs und Uhrzeit festhalten; bei GPS-Geräten die MOB-Taste drücken, um die Position zu halten, auf Seglern, soweit vorhanden, die Maschine starten und bei Bedarf einkuppeln; es ist auf Seglern empfehlenswert, das Rettungsmanöver unter Motor zu fahren, andere Schiffe und Rettungsdienste durch MAYDAY dieses gilt auch auf Binnenschifffahrtsstraßen, alle zur Rettung und Versorgung benötigten Gerätschaften klarlegen.

Der Schiffsführer oder der Wachführer müssen sich bei Reise- und Wachantritt und bei deutlicher Änderung der Faktoren, die Einfluss auf die Manöverstrategie haben können, grundsätzlich über die Manöver zur Mensch über-Bord-Rettung im Klaren sein.

Wenn es an Bord brennt

Jeder Brand an Bord bringt das Schiff und die Besatzung in akute Gefahr. Wenn es nicht gelingt, einen Brand noch während der Entstehung zu löschen, ist das Fahrzeug ohne fremde Hilfe meist nicht mehr zu retten. Deshalb sollte das Brandrisiko durch richtiges Verhalten und durch die richtige Ausrüstung mit Brandbekämpfungs-einrichtungen verringert werden.

Im Brandfall sollte man:

  • Ruhe bewahren.
  • Bei laufendem Motor die Brennstoffzufuhr absperren und durch Vollgas den Vergaser entleeren; decke den Vergaser so weit wie möglich ab. Schließe alle Lüftungsöffnungen des Motorenraums und gebe das Löschmittel aus Feuerlöscher durch Feuerlöschdurchlass oder einen anderen vorsichtig geöffneten Durchlass ein. Sei dabei vorsichtig. Die einströmende Luft kann eine Stichflamme hervorrufen. Soweit an Bord vorhanden, löse die fest eingebaute Feuerlöschanlage aus.
  • Unterbreche die Brennstoffzufuhr von Koch- und Heizeinrichtungen und verschließe die Lüftungsöffnungen.
  • Betätige den Feuerlöscher erst am Brandort und bekämpfen den Brand von vorn und von unten.
  • Bewahre nach dem Löscheinsatz das noch vorhandene Löschmittel auf, falls es noch zu Rückzündungen kommt. Die ununterbrochene Funktionsdauer eines Feuerlöschers liegt je nach Größe bei sechs Sekunden für ein Drei-Liter-Gerät und bis zu 15 Sekunden bei einem Zehn-Liter-Gerät.
  • Sollten die Löschmittel verbraucht und der Brand im Boot noch nicht gelöscht sein, dann verschließe alle Öffnungen, um den Brand zu ersticken. Kühle die Decks einschließlich der Aufbauten von außen mit Wasser.

Feuerlöscher

Zugelassene Feuerlöscher sind ABC-Pulver- und-Schaumlöscher.
Das „A“ steht für feste Stoffe, das „B“ für Flüssigkeiten und das „C“ für Gase. Mit ABC-Pulver- und Schaumlöschern kann man also sowohl brennende feste Stoffe, als auch brennende Flüssigkeiten und Gase löschen.

Wartung: Mindestens alle 2 Jahre.

Kentern

Segelfahrzeuge kentern meist nach Lee. Die Hauptursachen dafür sind ungeschicktes Halsen, zu starkes Anluven in einer Bö auf einem Kurs hoch am Wind und zu schnelles, hartes Anluven in Böen beim Segeln mit raumem Wind.

Kentern nach Luv kann vorkommen, wenn bei weit in Luv sitzender Besatzung die Großschot zu plötzlich und zu weit aufgefiert wird oder wenn auf einem Raumschot-Kurs eine See schräg von achtern unter dem Boot durchläuft und dabei der Bug angehoben wird und das Heck ins folgende Wellental sackt.

Nach dem Kentern sollte man grundsätzlich am Boot bleiben und versuchen, auf sich aufmerksam zu machen.

Auf Grund gelaufen

Bei einer Grundberührung sind Boot und Sicherheit der Besatzung gefährdet. Da du nicht weißt, wie schwer der Schaden am Unterwasserschiff ist, sollte man nach der Kollision den nächsten Hafen anlaufen und das Unterwasserschiff inspizieren lassen.

Wenn du bei einer Grundberührung nicht festkommst, untersuche das Boot sofort auf Lecks und eindringen des Wasser. Bei Wassereinbruch kann man versuchen, das Boot durch Abdichten mit Bordmitteln und den Einsatz von Lenzeinrichtungen schwimmfähig zu halten. Dringt viel Wasser ein, sollten sofort Hilfe herbeirufen und versucht werden, das Boot auf möglichst weichem und ebenem Grund aufzusetzen.

Wenn man festgekommen ist, muss das Unterwasserschiff ebenfalls auf Lecks und Wassereinbruch geprüft werden.

Zusätzlich sollte man versuchen, die Schäden am Rumpf von außen abzuschätzen. Der Schiffsführer muss entscheiden, ob es vertretbar ist, zu versuchen, das Boot abzudichten und durch Gewichtsveränderungen und eventuellen Einsatz eines Beiboots frei zu bekommen. Andernfalls muss man um Hilfe rufen. Denke daran, dass nach dem Festfahren im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßen unverzüglich die zuständigen Behörden (nächstes Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt oder nächste Dienststelle der Wasserschutzpolizei) und im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen die jeweils zuständigen Verkehrszentralen zu verständigen – es besteht Meldepflicht! Ist die durch die Grundberührung entstandene Situation kritisch, sollte man einen Hilferuf absetzen und alles für das Verlassen des Bootes vorbereiten – bleibe aber solange wie möglich an Bord!

Signale im Seenotfall (BSH Bröschüre)

Jeder kann in Seenot geraten – und was dann? Ein altes englisches Sprichwort sagt: „Verlasse nie das Schiff, bevor es dich verlässt.“ Trotzdem sollte man sich auch darauf vorbereiten.
Regeln, die für jeden Seenotfall gelten, gibt es nicht, da kein Seenotfall dem anderen gleicht. Das Schicksal der Besatzung hängt entscheidend vom Können und der Besonnenheit des Schiffsführers und der Besatzung ab. Auf alle Fälle: Ruhe bewahren, nicht überstürzt oder unüberlegt handeln!

Dem Schiffbrüchigen drohen Ertrinken, Unterkühlung, Durst, Erschöpfung, Hunger, Schädigung durch Sonnenlicht, Schädigung durch ausgelaufenes Mineralöl und Seekrankheit. Im Seenotfall sollte man unbedingt folgende Punkte beachten:

  •  Bleiben Sie so lange wie möglich an Bord.
  • Nehmen Sie vor dem Verlassen des Schiffes ein Mittel gegen Seekrankheit ein.
  • Trinken Sie so viel wie möglich, bevor Sie das Schiff verlassen.
  • Trinken Sie in den ersten 24 Stunden nach dem Verlassen des Schiffes nichts.
  • Trinken Sie unter keinen Umständen Seewasser.
  • Auf keinen Fall Alkohol trinken! Das vermindert die Reaktionsfähigkeit und fördert die Unterkühlungsgefahr!
  • Ziehen Sie sich warm an. Über dicke Pullover und Jacken ziehen Sie auch noch Ölzeug an und schließen sie alle Öffnungen an Hals, Armen, Hosen- und Jackenbund mit Leinen oder Klebeband. Behalten Sie Gummistiefel mit warmen Socken an. Es ist die beste Möglichkeit, den Körper vor Unterkühlung zu bewahren. Das Anlegen der Rettungsweste nicht vergessen!
  • Ziehen Sie im Wasser keine Kleidungsstücke aus. Anders als Sie vielleicht denken, zieht die durchnässte Kleidung Sie nicht unter Wasser.
  • Zusätzlich Trinkwasser, Decken, Kleidung, dünnes Tauwerk und Proviant mit in das Boot nehmen.
  • Nicht ins Wasser springen.
  • Bewegen Sie sich im Wasser möglichst wenig. So behalten Sie die gespeicherte Körperwärme am längsten. Dabei kann auch eine möglichst zusammengerollte Körperhaltung helfen.
  • Im Wasser möglichst zusammenbleiben. Binden Sie sich untereinander an und entfernen Sie sich nicht vom gekenterten Boot, weil Sie dort besser gesehen werden. Um die Auskühlung zu verringern, sollten die Personen auch im Wasser sehr engen Körperkontakt halten

Auf den Seenotfall können Sie durch Seenotsignale oder über Funk aufmerksam machen. Wenn Sie Hilfe über Funk rufen können, geben Sie Namen und Rufzeichen, Position und Art des Unfalls und der benötigten Hilfe an. Nutzen Sie nach Möglichkeit DSC-Geräte, weil bei korrekt arbeitenden Geräten auch die aktuelle Position mit dem Notruf gesendet wird.

  • langsames und wiederholtes Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme,
  • Seewasserfärber,
  • DSC-Notalarm (Digital Selective Calling)

Ankern

Mit Kette mindestens die dreifache Wassertiefe, mit Leine mindestens die fünffache Wassertiefe ausstecken.
Der Anker hält, wenn beim Handauflegen auf die Ankerkette oder -leine kein Rucken zu verspüren ist und sich die Ankerpeilung nicht ändert.

Was gilt generell

Ankerverbot

  • In Kanälen
  • Im Fahrwasser.
  • An Engstellen und unübersichtlichen Krümmungen.
  • Im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke.
  • Vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen.
  • In den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals.
  • Vor Fähr- und Brückenstrecken.
  • 300 m vor und hinter Ankerverbotszeichen.

Verhalten bei Sturm

Grundsätzlich wird davor gewarnt, sich unnötig Stürmen auszusetzen. Bei Sturm oder Sturmwarnung sollte man im sicheren Hafen bleiben. Geraten Sie jedoch unterwegs in eine Sturmsituation, bedenke, dass das Boot – welcher Größe auch immer – meistens stärker ist als die Besatzung.

Wenn man einige grundsätzliche Regeln der Seemannschaft beachtet, ist aber auch bei schwerem Wetter fast jede Situation zu meistern:

  • Sichern Sie alle Öffnungen vor Wassereinbruch (Schotten und Luken schließen).
  • Zurren Sie lose Gegenstände fest.
  • Legen Sie Rettungswesten und Sicherheitsgurte/Lifebelts an und picken Sie sich mit der Lifeline an besonders festen Punkten ein
  • Halten sie die verfügbaren Rettungsmittel bereit.
  • Reffen Sie die Segel oder setzen Sie Sturmsegel.
  • Laufen Sie einen Schutzhafen an – vermeiden Sie dabei auf Legerwall zu geraten.
  • Um die Lifeline, also die Leine für den Sicherheitsgurt, einzupicken, bieten sich Ösen, Augen, Handläufe und Profilean. Noch besser geeignet sind Strecktaue oder ein Gurtband an Deck. Bei vielen Fahrzeugen haben die Bootsbauer und Werften im Deckslayout geeignete Einpickpunkte bereits vorgegeben. Oft sind jedoch die Erfindungsgabe und handwerkliches Können des Skippers gefragt, um gute Punkte auszuwählen. Das können sein:
    • Das Cockpit, das bereits aus dem Niedergang erreichbar ist,
    • ür den Rudergänger die Steuersäule,
    • das Sicherheitstau oder ein Gurtband am Deck,
    • der Mast,
    • Augbolzen, die ausreichend groß sind.
    • Strecktaue oder Laufleinen sollten auf Sportbooten zur Standardausrüstung gehören. Die erhältlichen Sicherheitsgurte und Leinen sind für höchste Bruchlasten ausgelegt.

Mit Legerwall, auch Leegerwall, wird die Situation eines Wasserfahrzeuges beschrieben, in der dieses durch Wind, Seegang oder Strömung an eine Küste getrieben wird.

Es würde den Rahmen dieses Manuals sprengen, hier alle denkbaren Gefahrensituationen aufzuzeigen und Lösungen anzubieten. Es wird daher gewarnt, ohne ausreichende Kenntnisse der Seemannschaft und ohne praktische Erfahrung Seegebiete zu befahren.

Wissensüberprüfung Kapitel 8

 

Kapitel 9 Umweltschutz

Zehn Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur (offizielle Fassung)

Viele Pflanzen und Tierarten sind in ihrem Bestand gefährdet. Helfen Sie darum, die Lebensräume der Pflanzen und Tiere in Gewässern und Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern. Unsere Bemühungen um den Schutz der Natur kommen uns Menschen selbst zugute. Denn wir sind nicht nur Teil der Natur, sondern benötigen zum Leben eine intakte Umwelt.

Im Binnenbereich sind die Umweltbestimmungen in den Polizeiverordnungen definiert und geregelt, im Seebereich in der See-Umweltverhaltensverordnung und den entsprechenden Verordnungen der Bundesländer.

Beachten Sie, dass die Nichteinhaltung bestimmter Regeln auch geahndet werden kann.

Beachten Sie bitte die folgenden Regeln:

  1. Fahren Sie nicht in Röhrichtbestände, Schilfgürtel, Ufergehölze und alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie Kies-, Sand und Schlammbänke, da Vögel sie gerne als Rast- und Aufenthaltsplätze nutzen. Meiden Sie auch seichte Gewässer, insbesondere dann, wenn sie mit Wasserpflanzen bewachsen sind – es könnten Laichgebiete sein.
  2. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Ufergehölzen. Auf großen Flüssen sollten Sie nicht näher als 30 bis 50 Meter herankommen. Halten Sie einen ausreichenden Abstand Schilfgürtel – Befahren untersagtzu Vogelansammlungen auf dem Wasser, wenn möglich mehr als 100 Meter.v
  3. Befolgen Sie in Naturschutzgebieten und Nationalparks unbedingt die dort geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten und in Nationalparks ganzjährig, zumindest aber zeitweilig völlig untersagt oder nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. Wildwasserfahrer dürfen unter keinen Umständen das Flussbett verändern, etwa durch Ausräumen störender Felsbrocken.v
  4. Nehmen Sie in „Feuchtgebieten internationaler Bedeutung“ besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig.
  5. Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze. Ansonsten suchen Sie sich solche Stellen, an denen Sie sicher sind, dass Sie keinen Schaden anrichten.
  6. Nähern Sie sich Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation auch von Land her nicht. Sie könnten unbewusst in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen eindringen und ihn gefährden.
  7. Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, damit Sie die Tiere nicht stören oder vertreiben. Halten Sie mindestens 300 bis 500 Meter Abstand zu den Liegeplätzen von Seehunden und zu Vogelansammlungen. Bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie langsam.
  8. Beobachten und fotografieren Sie Tiere nur aus der Ferne.
  9. Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, ganz besonders nicht der Inhalt Ihrer Chemietoilette. Diese Abfälle müssen genauso wie Altöle an den Sammelstellen im Hafen abgegeben werden. Benutzen Sie im Hafen ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stillliegen den Motor Ihres Bootes nicht laufen. Sie vermeiden damit die unnötige Belastung der Umwelt mit Abgasen.
  10. Informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die Bestimmungen auf ihrer Route. Geben Sie ihre Kenntnisse weiter und motivieren Sie durch Ihr eigenes vorbildliches Verhalten auch Jugendliche und andere Wassersportler, sich umweltbewusst zu verhalten

Umgang mit Abfällen an Bord und im Hafen

Im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung müssen Sportboote ab 12 m Länge und Traditionsschiffe das Merkblatt gemäß § 11 See-Umweltverhaltensverordnung zur Abfallbeseitigung an Bord haben (verfügbar auf der Homepage des Deutschen Motoryachtverbandes e. V. oder des Deutschen Segler Verbandes e. V. unter www.dmyv.de, www.dsv.org).

Abfälle gehören grundsätzlich nicht ins Wasser. Insbesondere Kunststoffe haben im Meer eine sehr hohe Beständigkeit. Der Müll hat oft schwerwiegende Auswirkungen auf Meereslebewesen und -lebensräume und verursacht hohe Kosten für die Gesellschaft. Tiere können sich in Plastikmüll verfangen und strangulieren oder sie verschlucken diesen, da sie ihn mit Nahrung verwechseln. Sie werden dadurch geschwächt, verletzt oder verenden. Zudem ist Kunststoff eine wertvolle Ressource die nachhaltig genutzt werden und im Stoffkreislauf erhalten bleiben sollte.

Umweltverschmutzung hat fatale Folgen für Tier- und Umwelt

Im Umgang mit Müll sollten Sportbootfahrer folgende Regeln beachten:

  • Weniger ist mehr: Achten Sie bei der Verproviantierung und Ausrüstung darauf, kein unnötiges Verpackungsmaterial mit an Bord zu nehmen. Sehen Sie passende Bereiche an Bord vor, in denen Sie Abfälle getrennt, sicher und hygienisch bis zum nächsten Hafen so lagern können, dass sie nicht versehentlich über Bord gehen.
  • Wiedersehen macht Freude: Verzichten Sie auf Einweggeschirr oder Einmal-Folie, da Sie damit bereits viel Abfall vermeiden. Zudem sind diese Produkte nicht nachhaltig und verwehen leicht ins Gewässer. Becher, Besteck, Geschirr und Aufbewahrungsboxen für eine langfristige Nutzung sollten zur Standard-Ausrüstung an Bord gehören.
  • Vom Winde verweht: Plastiktüten, aber auch Verpackungsfolien neuer Ausrüstungsgegenstände, sollten an Bord und in Wassernähe immer gegen Verwehung gesichert werden. Diese sind nicht nur schädlich für die Umwelt, sondern stellen, einmal im Propeller verfangen, ein Sicherheitsproblem für Boot und Besatzung dar. Gehen Sie an Deck besonders achtsam mit kleinen, leichten Verpackungen von z. B. Chips, Taschentüchern, Keksen oder Bonbons um, da gerade diese leicht verwehen können.
  • Ab in die Tonne: Entsorgen Sie Haushaltsmüll grundsätzlich im Hafen in den dafür vorgesehenen Einrichungen. Dazu gehören auch Glasflaschen, Verpackungen, Metalldosen und Essensreste. Dabei sollte auf eine Trennung nach Material (Glas, Papier, Kunststoff, Metall, etc.) geachtet werden, damit ein Recycling möglich ist. Sollte in einem Hafen keine Entsorgung mit Materialtrennung möglich sein, sprechen Sie den Hafenmeister darauf an. Dieser hilft auch bei der Entsorgung von Sondermüll wie Farbdosen und Ölgefäßen.
  • Da beißt die Maus keinen Faden ab: Entsorgen Sie auch Leinenreste (Tampen, Zeisinge, etc.), auch aus Reparaturen, in den dafür vorgesehenen Einrichtungen im Hafen. Im Wasser zerfasern sie im Laufe der Zeit und stellen eine große Gefahr für Tiere dar. Größere Leinenkönnen sich in den Propellern von Schiffen verfangen.
  • Kippen auf die Kippe: Sammeln Sie Zigarettenkippen an Bord und entsorgen sie diese ordnungsgemäß im Hafen. Zigarettenfilter aus Kunststoff (Zellulose-Acetat), zerfallen früher oder später im Wasser zu Mikroplastik (kleinste Plastikteilchen, die die Umwelt dauerhaft belasten). Darüber hinaus enthalten Zigarettenkippen über 7.000 Schadstoffe, viele davon sind krebserregend. Gelangen Kippen ins Wasser, werden die Schadstoffe gelöst und gelangen in die Meeresumwelt.
  • Waschtag für Boote: Waschen Sie Ihr Boot ausschließlich auf Waschplätzen mit einer effizienten Auffangvorrichtung und Filtration des Waschwassers. Farben, Lacke und Antifouling-Beschichtungen enthalten für Mensch und Umwelt schädliche Stoffe. Informieren Sie sich über umweltfreundliche
  • Gemeinsam für saubere Häfen: Von vielen Vereinen und Marinas werden Müllsammelaktionen im Hafen oder der näheren Umgebung angeboten. Engagieren Sie sich hier oder initiieren Sie selber eine solche Aktion.

Naturschutzgebiete auf See

Die Nordsee ist zwar ein nur durchschnittlich 94 Meter tiefes Randmeer des Atlantischen Ozeans, gehört aber wegen ihrer Lage zusammen mit dem Ärmelkanal zu den am dichtesten befahrenen Wasserstraßen der Welt. Was gut ist für die Wirtschaft, bedeutet Stress für die Natur. So hat z.B. intensiver Fischfang den Bestand der Nordsee deutlich reduziert, und auch Abwässer aus Nordeuropa und Teilen Mitteleuropas gelangen über verschiedene Wasserwege schließlich in die Nordsee. Glücklicherweise hat ein grundsätzliches Umdenken mit verschiedenen Gegenmaßnahmen schon seit einiger Zeit eingesetzt. So befindet sich in Schleswig-Holstein mit dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer der größte Nationalpark Mitteleuropas, und in den letzten 80 Jahren wurden durch Verordnungen insgesamt 189 Naturschutzgebiete und 275 Landschaftsschutzgebiete festgeschrieben.

Kein Nationalpark zwischen dem Nordkap und Sizilien ist größer: Das Wattenmeer zwischen dem niederländischen Den Helder und Esbjerg in Dänemark ist die größte zusammenhängende Wattlandschaft der Welt und eines der letzten Gebiete in Europa, in der die Natur weitgehend unbeeinflusst von menschlichen Eingriffen existieren kann. Bereits in den 1980er Jahren erkannten die Küstenländer seine besondere Bedeutung. So wurden im Abstand von nur wenigen Jahren 1985 das schleswig-holsteinische Wattenmeer, 1986 das Niedersächsische Wattenmeer und 1990 das Hamburgische Wattenmeer zum Nationalpark erklärt. Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist dabei ein Schutzgebiet im schleswig-holsteinischen Teil des Wattenmeeres. Er umfasst ein Gebiet von der deutsch-dänischen Seegrenze bis zur Elbmündung. Die nordfriesischen Geestkern-, Marscheninseln und Halligen gehören ebenfalls mit dazu. Das Watt kann dabei eine maximale Breite von 40 km erreichen. Mit einer Fläche von 4.410 qkm handelt es sich auch um den mit Abstand größten Nationalpark in Deutschland. Etwa 68 % der Fläche liegen dauerhaft unter Wasser, 30 % fallen periodisch trocken. Seit 1990 ist der Nationalpark zusammen mit den nordfriesischen Halligen ein von der Unesco anerkanntes Biosphärenreservat sowie Unesco-Weltnaturerbe.

Im schleswig-holsteinischen Teil sind als Besonderheit ungewöhnlich viele Schweinswale, Brandgänse und Seegräser zu finden. Nationalpark-Ranger, Wattführer sowie Mitarbeiter von Naturschutzverbänden informieren die Besucher über alle Sehenswürdigkeiten dieses Nationalparks, die jedes Jahr in über 5.000 Exkursionen entdeckt werden können.

Befahrensregeln der Naturschutzgebiete

Die Küstengewässer und das Küstenmeer auch innerhalb der Nationalparks gelten als Seewasserstraßen nach dem Bundeswasserstraßengesetz, deren Befahren mit Wasserfahrzeugen eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums regelt. Diese besagt (§2), Verkehrsteilnehmer haben sich auf den Bundeswasserstraßen in den Nationalparks so zu verhalten, dass die Tierwelt nicht geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, gestört wird.

Bei Hochwasser gilt das gesamte Wattenmeer als Bundeswasserstraße. Bei Niedrigwasser, wenn Watt und Sandbänke trockenfallen, entfaltet es seine Funktion als Nahrungsplatz für Vögel sowie als Ruheplatz für Robben, die nicht gestört werden dürfen.

Zeitliche Beschränkungen

Die Ruhezone des Nationalparks darf außerhalb der gekennzeichneten und in den Seekarten eingezeichneten Fahrwasser nur während des Hochwassers (d. h. von drei Stunden vor bis drei Stunden nach dem örtlichen Tidehochwasser) befahren werden. Das bedeutet auch: Trockenfallen ist dort verboten!

Örtliche Beschränkungen

Innerhalb der Ruhezone sind zudem besondere Schutzgebiete festgelegt, die in den amtlichen Seekarten eingezeichnet sind. Für diese Gebiete gilt ein striktes Befahrensverbot:

  • in Robbenschutzgebieten vom 1.5. bis 1.10. des Jahres
  • in den Vogelschutzgebieten bei Memmert/ Juist und Minsener Oog vom 1.4. bis 1.10. des Jahres
  • in Vogelschutzgebieten vor Salzwiesen ganzjährig
  • in kombinierten Robben- und Vogelschutzgebieten vom 1.4. bis 1.10. des Jahres.
  • in den kombinierten Robben- und Vogelschutzgebieten im hamburgischen Wattenmeer ganzjährig

Maßgeblich für die jeweiligen Schutzzeiträume sind die Angaben in den Seekarten.

Geschwindigkeitsbeschränkungen (motorgetriebene Fahrzeuge)

Für motorbetriebene Fahrzeuge gelten darüber hinaus folgende Beschränkungen (alle Geschwindigkeitsangaben für die Fahrt durch das Wasser):
In der Ruhezone (Zone I)

  • außerhalb der bezeichneten Fahrwasser: Höchstgeschwindigkeit 8 kn (Knoten)
  • innerhalb der Fahrwasser: maximal 12 kn
  • Motorboote mit Wasserskiern oder sogenannte Wassermotorräder (Jetbikes, Jetskooter) dürfen die Ruhezone nicht befahren!

Ansonsten gilt:

  • außerhalb der Fahrwasser: maximal 12 kn
  • innerhalb der Fahrwasser: maximal 16 kn

Wissensüberprüfung Kapitel 9

 

Kapitel 10 Arbeiten in der Seekarte

Längengrad und Breitengrad: Geographische Koordinaten

Das Koordinatensystem

Der Erdball wird zunächst in 180 Breitengrade und 360 Längengrade eingeteilt.

  • Breitengrade verlaufen parallel zum Äquator. Auf einer genordeten Karte sind sie annähernd waagerecht.
  • Längengrade verbinden Nord- und Südpol. Auf einer genordeten Karte sind sie senkrecht.

So entsteht ein grobmaschiges Gitter, anhand dessen man die ungefähre Position auf der Erdoberfläche angeben kann.
Um die Genauigkeit zu erhöhen, wird jeder Breiten- und Längengrad (°) zusätzlich in 60 Minuten (′) mit je 60 Sekunden (″) unterteilt.

Breitengrade: Winkel zur Äquatorebene

Die Breitenkreise verlaufen auf einer Ost-West-Achse und beschreiben so die Nord-Süd-Dimension eines Ortes auf der Erdoberfläche.
Der Äquator verläuft im rechten Winkel zur Erdachse und liegt ungefähr in der Mitte zwischen Nord- und Südpol. Mit einem Winkel von 0° gilt er im geographischen Koordinatensystem als Ausgangspunkt für die Berechnung der Breitenkreise.

Die geographische Breite wird angegeben als Winkel zwischen der Linie Erdmittelpunkt-Äquator und der Linie Erdmittelpunkt-Ort. Nord- und Südpol haben einen Breitenwinkel von 90°. Um Orte auf der Nordhalbkugel von jenen auf der Südhalbkugel zu unterscheiden, wird die Breite in der traditionellen Schreibweise zusätzlich mit einem N für Nord oder einem S für Süd versehen.

Längengrade: Winkel zum Nullmeridian

Die Längenkreise verlaufen auf einer Nord-Süd-Achse und beschreiben so die Ost-West-Dimension eines Ortes auf der Erdoberfläche.
Als erdumspannende Kreise durchlaufen sie den Nord- und Südpol und kreuzen den Äquator. Jeder Längenkreis bildet den Umfang der Erde ab. Eine die Pole verbindende Längenkreishälfte wird als Meridian bezeichnet.

Anders als die Breitengrade, deren Winkel sich vom Äquator ableiten, haben die Längengrade keinen natürlichen Nullpunkt. Deswegen wurden bis ins frühe 20. Jahrhundert je nach Land verschiedene Ausgangspunkte verwendet. Heute gilt der Meridian, der den Londoner Stadtteil Greenwich durchläuft, als Nullmeridian und somit als Ausgangspunkt für die Berechnung der Längengrade.

Die geographische Länge wird angegeben als Winkel zwischen der Linie Erdmittelpunkt-Nullmeridian und der Linie Erdmittelpunkt-Ort. Der Greenwich-Meridian hat einen Winkel von 0°, während der gegenüberliegende Längengrad, entlang dessen die Datumsgrenze verläuft, einen Winkel von 180° aufweist.

Der Nullmeridian unterteilt die Erdoberfläche in eine westliche und eine östliche Halbkugel. Um Orte auf den beiden Hemisphären voneinander zu unterscheiden, wird in der traditionellen Schreibweise die Länge zusätzlich mit einem W für West oder einem E für Ost (East) versehen.

Definition der Seemeile

Die Seemeile oder nautische Meile ist eine in der Schiff- und Luftfahrt gebräuchliche Maßeinheit der Länge. Sie soll 1/60 Längengrad am Äquator entsprechen bzw. 1/60 Breitengrad, also einer Winkelminute. Sie wurde aber später mit exakt 1852,0 m definiert.

Distanzmessungen in der Seekarte

Abmessen der Seemeilen nur am linken oder rechten Kartenrand. Die Bogenminuten am unteren oder oberen Rand entsprechen nicht den Seemeilen.
Bedenke! Eine Bogenminute am Äquator ist eine Seemeile lang aber zum Nordpol läuft diese Bogenminute auf 0 zusammen.

Kompass, Kurs und Peilung

Kompasslehre

Der Kompass dient als wichtigstes Instrument für die Überwachung des Kurses. Gerade wegen seiner Unabhängigkeit vom elektrischen Bordsystem kann er unter Umständen das einzige verbleibende Navigationsgerät zur Richtungsbestimmung sein. Da wegen verschiedener Einflüsse erhebliche Fehlanzeigen entstehen können, ist deren Kenntnis von wichtiger Bedeutung.

Erdmagnetismus

Die Erde ist ein riesiger Magnet. Die Magnetische Achse, die am jeweiligen Ende auf den magnetischen Nord- und Südpol weist, ist nicht mit der Erdachse identisch, sondern um ca. 11,5 Grad geneigt. Die Lage der magnetischen Pole wandert langsam auf einer Elipse um die geographischen Pole. (1 Umrundung in ca. 960 Jahren; jährliche Wanderung ca. 8 km). Zurzeit befindet sich der magnetische Nordpol ca. 1000 NM südlich des geographischen Nordpols in Kanada.

Magnetkompass

Der Magnetkompass besteht aus einer Metallscheibe mit aufgedruckter Kompassrose und einer magnetischen Stahlnadel. Sie sind miteinander verbunden auf einer Spitze frei drehend und fast widerstandsfrei aufgehängt. Die Bewegung dieser Kompassrose wird durch eine Flüssigkeit gedämpft. Über einen am Sichtfenster des Magnetkompasses angebrachten Steuerstrich wird der Winkel zwischen der Fahrtrichtung des Schiffes und dem magnetischen Nordpol über die Gradeinteilung angezeigt.

Missweisung (Mw)

Da sich die frei im Magnetkompass aufgehängte Magnetnadel parallel zu den Kraftlinien des Magnetfeldes zum magnetischen Nordpol ausrichtet zeigt sie nicht zum geographischen Nordpol. Diese Abweichung wird als Missweisung bezeichnet. Sie ist je nach der Position auf der Erdkugel unterschiedlich.

Die Missweisung kann der aktuellen Seekarte entnommen werden und gilt für diese Karte. Dadurch das sich die Position des magnetischen Nordpoles verändert, verändert sich auch die Missweisung an den meisten Plätzen der Welt ständig.

In der Kompassrose, die auf jeder Seekarte vorhanden ist, findest du die Angaben zur Missweisung. Dort findest du eine Angabe wie z.B.: 0° 30′ W 1990 (6’E). Sie bedeutet das die Missweisung in Jahr 1990 0,5° West war. Jedes Jahr verändert sich die Missweisung um 6 Minuten in Richtung Osten.

Für 1999 bedeutet dies (-30′) + (9 * 6′) = (-30′) + (+54′) = +24′. 1999 ist die Missweisung also 0°24′ E

In der Prüfung wird die Missweisung bereits mit den negativen oder positiven Vorzeichen angegeben, das für die Berechnung benötigt wird, so dass sie einfach in die Berechnung mit einfließen kann.

Ablenkung (Abl) (Auch Deviation)

Die Kompassanzeige wird durch Magnetfelder stromführender Leitungen, anderer Geräte an Bord des Schiffes oder den Körper des Bootes (Stahl) selbst zusätzlich abgelenkt. Deshalb muss die individuelle Ablenkung während des Betriebs festgestellt werden. Ist die Ablenkung sehr groß, z.B. bei Stahlschiffen, muss der Kompass kompensiert werden, hier werden kleine Magneten z.B. so eingesetzt das diese Ablenkungen verringert (kompensiert) werden. Eine derartige Kompensation ist nicht bei jedem Kompass möglich. Nur spezielle hoch kompensierbare Kompanten sind in der Lage große Missweisungen auszugleichen aber nicht ganz zu beheben.

Die verbleibende Ablenkung jedes Magnetkompasses wird in einer Deviationstabelle ausgewiesen, die die Deviation der Haupt- und Nebenrichtungen ausweist. Die Deviation für den aktuellen Kurs muss berechnet werden. Die Deviationstabelle wird bei Bedarf (erkennbare Fehler) und eventuell nach Ein- oder Ausbau einer potenziellen Störquelle neu erstellt.

Achtung! Die Deviation kann sich durch elektrische Felder, z.B. bei dem Betrieb elektrischer Anlagen an Bord ändern.

Die Seekarte

Eine Seekarte ist eine Karte, die die Gebiete für die Schifffahrt die Seewege und Küsten, Untiefen, Seezeichen, Fahrrinnen etc. eines bestimmten Seegebietes (z. B. Nordsee) darstellt.

Die Maßstäbe von Seekarten reichen von etwa 1:25.000 bis 1:100.000 (für großmaßstäbige Küstenkarten) bis 1:10 Millionen (kleinmaßstäbige Ozeankarten), die auch Übersegler genannt werden.

Eine großmaßstäbige Seekarte enthält neben der Angabe des Maßstabes und des Herausgabejahres mit dem Stand der Berichtigung u. a.

  • die Küstenlinie,
  • Tiefenlinien (üblich sind 0 m, 2 m, 5 m, 10 m, 20 m und 50 m) und Einzeltiefen bezogen auf das Seekartennull,
  • die Seezeichen als genormte Symbole,
  • bei Leuchtfeuern Angaben, in welchen Sektoren das Leuchtfeuer in welchen Farben und mit welchen Kennungen leuchtet,
  • Wracks und andere Unterwasserhindernisse wie z. B. große Steine, Pipelines oder Seekabel,
  • Angaben über gefährliche Wasserfahrzeuge wie z. B. HSC (Hochgeschwindigkeitswasserfahrzeuge),
  • Warnungen über unzuverlässige Tiefenangaben, Anomalien im Erdmagnetfeld, gefährliche Strömungen usw.,
  • Verkehrstrennungsgebiete und Wasserstraßen,
  • militärische und andere Sperrgebiete,
  • die wichtigsten Ortschaften, Verkehrswege und Höhen nahe der Küste,
  • ein Gradnetz aus Längen- und Breitengraden,
  • die magnetische Deklination (Missweisung, Differenz zwischen geographisch Nord und magnetisch Nord) sowie deren jährliche Änderung.

Landgebiete (üblicherweise Gebiete über dem Mittleren Hochwasser) werden mit einem gelblichen Flächenton dargestellt, der Flachwasserbereich in verschiedenen Blautönen, trockenfallende Gebiete (Flächen mit einer Höhe zwischen Seekartennull und MHW) z. B. Watt grün eingefärbt. Die Tiefwassergebiete haben einen weißen Hintergrund. Seezeichen, Symbole, Abkürzungen und Begriffe in Seekarten sind in der sogenannten Karte 1 (INT 1) aufgeführt.

Die amtlichen Seekarten werden in Deutschland vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) herausgegeben. Früher geschah dies durch das Deutsche Hydrographische Institut (DHI) bzw. den Seehydrographischen Dienst der DDR (SHD). Das deutsche Seekartenwerk ist seit 2014 hauptsächlich auf die deutschen Gewässer begrenzt. Außerdem gibt es je eine kleinmaßstäbige Karte von Nord- und Ostsee sowie einzelne Karten der Antarktis.

Berichtigung der Seekarte

Jede Seekarte enthält am unteren Rand das Datum der Herausgabe durch das BSH. In der Zeit der Benutzung eingetretene Änderungen werden durch die Nachrichten für Seefahrer bekanntgegeben und müssen selbst ausgeführt oder einem Seekarten-Berichtigungsinstitut übertragen werden. Man kaufe nur Seekarten, die bis nahe zu dem Verkaufsdatum berichtigt sind.

Seekarten müssen immer wieder auf dem neuesten Stand sein, da es auf einzelne Angaben in Gefahrensituationen u. U. wesentlich ankommt. Angaben über Änderungen und Berichtigungen (jeweils nur die im darin angegebenen Zeitraum erfolgten) entnimmt man den wöchentlich vom Deutschen Hydrographischen Institut herausgegebenen «Nachrichten für Seefahrer (NfS)«. Die nach dem Druck der Karte noch vom Deutschen Hydrographischen Institut oder einer amtlich zugelassenen Vertriebs- und Berichtigungsstelle für Seekarten und nautische Bücher durchgeführten handschriftlichen Korrekturen werden mit einem Stempel am linken unteren Kartenrand bestätigt, aus dem auch die letzte berücksichtigte Ausgabe der NfS hervorgeht.

Die Kartenlegende

Die INT 1 ist die Legende für Seekarten, die nach dem internationalen Normierungsvorschlag durch die International Hydrographic Organization (IHO) gestaltet sind. Für Deutschland gibt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Karte 1 (INT 1) heraus, in der die Informationen zu Zeichen, Abkürzungen, Verwendung von Farben, Stricharten und -stärken, Beschriftungsarten et cetera für Seekarten und andere amtliche nautische Publikationen aufgeführt sind.

Seekartennull

Das Seekartennull oder kurz Kartennull ist eine Bezugsfläche für Wassertiefen in der Seefahrt. Angaben zu Wassertiefen in Seekarten und Gezeitentafeln beziehen sich darauf. Jeder Karte ist ein bestimmtes Seekartennull zugeordnet. Bei Gezeitengewässern wird angestrebt, das tiefste vorkommende Niedrigwasser – das extreme Springniedrigwasser – als Seekartennull festzulegen. Dadurch werden bei den Tiefenangaben auch in Gezeiten-Revieren immer Mindestwassertiefen angezeigt.

Seekartennull darf nicht verwechselt werden mit Normalhöhennull, das für Landkarten verwendet wird. Da das Seekartennull als tiefstes Gezeitenniveau vom Tidenhub bestimmt wird, ist seine Differenz zum Normalnull von Ort zu Ort verschieden. Diese Differenz beträgt etwa die Hälfte des jeweiligen Maximalen Tidenhubs.

Da das Seekartennull tiefer liegt als das mittlere Niedrigwasser kann die Null-Höhenlinie in Seekarten von der Wattgrenze in anderen Karten in der Weise abweichen, dass in der Seekarte die Wattflächen größer sind. In See- wie in Landkarten ist die Küstenlinie beim mittleren (Tiden-)Hochwasser eingezeichnet, liegt also etwa um den halben Mittleren Tidenhub über Normalnull und entsprechend weiter landwärts, aber unterhalb bzw. seewärts der Wasserkante bei maximalem Tidenhochwasser. Die Höhenangaben im Watt, in (deutschen) Seekarten von den Wassertiefen in den Fahrwassern durch Unterstreichung der Stelle vor dem Komma unterschieden, reichen dadurch bis zu Werten, die dem Durchschnitt aus dem maximalen und dem mittleren Tidenhub entsprechen.

Kurs

Unter Kurs versteht man den stets dreiziffrig in Grad angegebenen in der Horizontalebene gemessenen Winkel zwischen einer Bezugsrichtung und der Bewegungs- oder Vorausrichtung eines Schiffs.

Hingegen heißt der Winkel zwischen einer Bezugsrichtung und der in die Horizontalebene projizierten Richtung zu einem Objekt hin Peilung

Kurse in Bezug zum geografischen Nordpol werden als rechtweisend, in Bezug zum magnetischen Nordpol als missweisend bezeichnet. Die Winkel werden dabei im Uhrzeigersinn gezählt. Kurs 090 bedeutet also Kurs Ost.

Aus der gemessenen oder geschätzten Geschwindigkeit und der Zeit bis zur Kursänderung werden die in Kursrichtung zurückgelegten Wegstrecken während der Fahrt laufend errechnet und in die Karte eingetragen. Das Verfahren heißt Koppelnavigation. Sie wird durch Standortbestimmungen überprüft und bei Bedarf korrigiert. Standortbestimmungen können durch Peilung von Landmarken bekannter Positionen, durch andere Methoden der terrestrischen Navigation und Astronavigation sowie mit technischen Hilfsmitteln der Ortsbestimmung, wie zum Beispiel GPS, vorgenommen werden.

Winkel relativ zur Nordrichtung

Es wird zwischen folgenden Kursen, den damit in Zusammenhang stehenden Abkürzungen sowie deren englischen Entsprechungen unterschieden:

rwN = rechtweisend Nord = Nordrichtung.
rwK = rechtweisender Kurs = Winkel zwischen dem geplanten oder tatsächlichen Weg eines Schiffes und rechtweisend Nord
mwK = missweisender Kurs = Winkel zwischen dem Weg eines Schiffes oder Flugzeugs und missweisend Nord.
Abl = Ablenkung = Die Ablenkung ist kein Kurs, sondern ein Korrekturwert.
MgK = Magnetkompasskurs = Winkel zwischen dem Weg eines Schiffes und Kompass-Nord.

Kursdreieck und Zirkel – Arbeiten mit Karten

Zur Ermittlung eines Kurses wird der geplante Kurs in die Karte als Strich eingezeichnet und dann abgenommen. Der Kurs, welcher der Karte entnommen wurde, ist rechtweisend: Ist der Kurs im Verhältnis zum geographischen Nordpol. Wollen wir diesen Kurs in den Kompasskurs umrechnen so müssen die Missweisung und die Ablenkung in diesen Kurs hineingerechnet werden.

Das benötigte Arbeitsgerät

Für die Kartenarbeit benötigen wir:

  • ein mit einer Gradskala versehenes Kursdreieck,
  • ein Anlegedreieck zum Parallelverschieben,
  • einen Stechzirkel, für die Praxis am besten den etwas abgestumpften Marinezirkel, und Zeichengeräte wie mehrere weiche gut angespitzte Bleistifte, Radiergummi etc.

Einzeichnen des Kurses

Beim Einzeichnen des Kurses muss sehr gewissenhaft gearbeitet werden. Es wird eine Linie von der derzeitigen ermittelten Position zum geplanten Zielort eingezeichnet.

Abmessen des Kurses

Der Kurs ist nichts anderes als der Winkel zwischen dem eingezeichneten Kurs und einem Meridian (Linie vom Nordpol rechtwinklig auf den Äquator) und wird daher auch in der Karte an einem Meridian gemessen. Man verwendet hierzu das Kursdreieck, bei dessen Gebrauch zu beachten ist:

1. Kurslinie einzeichnen

2. Kursdreieck an Kurslinie anlegen

3. Anlegedreieck an Kursdreieck anlegen

4. Kursdreieck mit dem Mittelpunkt auf Meridian verschieben

5. Kurs an der Skala des Kursdreieckes ablesen.

Beim Parallelverschieben des Kursdreieckes sollte folgendermaßen vorgegangen werden. Kursdreieck anlegen an die Kurslinie und mit Druck der Fingerspitzen auf die Karte drücken. Anlegedreieck an Kursdreieck anlegen. Anlegedreieck auf die Karte drücken und den Druck auf das Kursdreieck lösen. Kursdreieck auf den Meridian verschieben.

Das Kursdreieck wird mit seiner längeren Seite direkt an die eingezeichnete Kurslinie angelegt. Die Spitze seines rechten Winkels zeigt auf der Karte immer in südliche Richtung (nach unten), also nie nördlicher als die Ost-West-Achse (nach oben). Das zweite Dreieck (Anlegedreieck) wird so an das Kursdreieck angelegt, das das Kursdreieck nun mit seinem Anlegepunkt (in der Mitte der längeren Seite) so verschoben werden kann das er mit einem Meridian zur Deckung gebracht wird. An der südlichen Verlängerung des Kursdreiecks kann der Kurs auf der Gradskala abgelesen werden. Sie finden dort zwei Kurse (Kurs und Gegenkurs). Eine der Werte beschreibt den Wert des Kurses von links nach rechts (von W nach E / 0° bis 180°) der zweite Wert den Gegenkurs von rechts nach links (von E nach W / 180° bis 360°) Kontrolliere den Kurswert durch einen Überschlag des Wertes.

Abmessen von Distanzen

Distanzen werden mit dem Marinezirkel gemessen. Nach dem Einzeichnen des Kurses wird die Länge des Kurses mit dem Zirkel abgegriffen. Am linken und rechten Kartenrand kann mit dem Zirkel dann die Distanz abgemessen werden. Jede Bogenminute entspricht 1 Seemeile. Achten Sie auf die Einteilung am Seitenrand, und versuchen Sie genauestens herauszufinden welche Einteilung einer Bogenminute entspricht.

1. Kurslinie einzeichnen

2. Kurslänge in den Zirkel nehmen

3. Entfernung in Bogenminuten = Seemeilen am rechten oder linken Kartenrand ablesen.

Abmessen der Seemeilen nur am linken oder rechten Kartenrand. Die Bogenminuten am unteren oder oberen Rand entsprechen nicht den Seemeilen. Bedenke! Eine Bogenminute am Äquator ist eine Seemeile lang aber zum Nordpol läuft diese Bogenminute auf 0 zusammen.

Positionen in der Karte messen

Positionen werden mit dem Marinezirkel gemessen.

Mit dem Zirkel wird die Distanz zwischen der Position und dem Meridian erfasst. Ist die Distanz sehr klein empfiehlt es sich die Distanz zu dem übernächsten Meridian abzumessen. Am oberen oder unteren Rand der Karte kann dann die Länge der Position in Grad und Minuten abgelesen werden. In der linken oberen Ecke finden Sie die Gradangabe für diesen Kartenbereich. Da wir östlich von Greenwich sind, werden alle Längenangaben in unserem Bereich immer E sein.

Die Position der Breite kann mit Hilfe des Zirkels auf die Seite der Karte projiziert werden. Hier kann die Position der Breite abgelesen werden. Auf der Nordhalbkugel haben alle Positionen die Angabe N.

Sollen vorhandene Positionen in die Karte eingetragen werden, kann über das umgekehrte Vorgehen die Position in die Karte eingetragen werden.

Berechnungen – Umwandeln des Kurses

Zum Ermitteln eines Kurses wird der geplante Kurs in die Karte als Strich eingezeichnet und dann abgenommen. Der Kurs, welcher der Karte entnommen wurde, ist rechtweisend: Ist der Kurs im Verhältnis zum geographischen Nordpol. Wollen wir diesen Kurs in den Kompasskurs umrechnen so müssen die Missweisung und die Ablenkung in diesen Kurs hineingerechnet werden.

MgK – Magnetkompass-Kurs – Der Magnetkompass-Kurs ist der Winkel zwischen der Recht-voraus-Richtung und Magnetkompass-Nord. Er wird am Kompass abgelesen.

Abl – Ablenkung – Die Ablenkung ist der Winkelunterschied zwischen missweisendem Kurs und Magnetkompass-Kurs. Sie ergibt sich aus magnetischen Einflüssen an Bord, dem sog. Schiffsmagnetismus.

mwK – Missweisender Kurs – Der rechtweisende Kurs der schon um die Missweisung ergänzt wurde

Mw – Missweisung – Der Winkelunterschied zwischen geographisch Nord und magnetisch Nord.
rwK – Rechtweisender Kurs – Der Kurs der aus der Karte entnommen wurde.

Fw – Fehlweisung – Die Addition von Mw und Abl

Zwischen MgK und rwK besteht folgender Zusammenhang:

MgK
Abl
——-
mwK
Mw
——-
rwK

Bei jeder Umrechnung zwischen MgK und rwK schreibe bitte als erstes diese Formel so hin. Steht bei der Berechnung diese Formel, so bist du bereits in den Punkten unabhängig von den Berechnungen die du anschließend anstellst.

Umwandlung von Peilungen

Die Umwandlung von Magnetkompass-Peilung und rechtweisender Peilung erfolgt auf die gleiche Art und Weise wie die Umwandlung der Kurse. Die Ablenkung wird der Deviationstabelle des Schiffes entnommen, die Missweisung der Karte.

MgP
Abl
——
mwP
Mw
——-
rwP

Wie wird der Kompass aufgestellt?

Der Kompass muss parallel zur Kiellinie verlaufen. Der Kompass muss gut ablesbar sein und darf nicht in der Nähe von Eisenteilen aufgestellt werden. Der Steuerstrich muss parallel zur Kiellinie verlaufen. Der Kompass muss gut ablesbar sein und darf nicht in der Nähe von Eisenteilen aufgestellt werden.

Berechnungen von Geschwindigkeit, Distanzen und Zeit

In einigen Fragen ist es notwendig die Geschwindigkeit (Fahrt), die Distanz oder die Zeit zu ermitteln. Wenn zwei dieser Werte vorhanden sind kann der dritte Wert errechnet werden.


 

Fahrt in Knoten

Der Knoten (kn) ist ein Geschwindigkeitsmaß in der See- und Luftfahrt bzw. der Meteorologie, das auf der Längeneinheit Seemeile (sm) oder nautische Meile beruht. Eine Seemeile entspricht exakt 1852 Metern. Das Einheitenzeichen ist kn.

Fahrt durchs Wasser – Fahrt über Grund

Mit der Bezeichnung Fahrt durchs Wasser wird die Geschwindigkeit eines Wasserfahrzeugs relativ zur befahrenen Wassermasse angegeben. Durch die Berücksichtigung von Strom und Abdrift ergibt sich die Geschwindigkeit über Grund. Ein treibendes Fahrzeug macht Fahrt über Grund, aber keine Fahrt durch Wasser.

Schiffsort durch Koppeln

Koppelort, ist der durch koppeln in der Seekarte ermittelter Schiffsort. Durch terrestrische Navigation oder durch Satelitennavigation wird der wahre Ort (auch als beobachteter Ort bezeichnet) ermittelt. Dies ist dann der tatsächliche Standort. Der Unterschied zum Koppelort wird Besteck genannt. Der Unterscheid kann durch Meeresströmung und Windversetzung zustande kommen.
Koppeln, dabei wird von einem bekannten Punkt aus laufend der zurückgelegte Weg in die Seekarte eingetragen. Die Koppelorte stimmen mit der Zeit jedoch immer weniger mit der tatsächlichen Fahrzeugposition überein und müssen deshalb durch direkte Standortbestimmung (z.B. Satellitennavigation) korrigiert werden.

Besteck, der nach geographischen Länge und Breite bestimmte Ort eines Schiffs auf hoher See. Das Bestecknehmen (wahres oder beobachtetes Besteck) erfolgt durch Peilungen und Abstandsbestimmung von Landmarken und Seezeichen (terrestrisches Besteck), durch Messung von Gestirnshöhen (astronomisches Besteck) oder durch Vergleich des vorhergehenden astronomischen Besteck mit dem seither gesteuerten Kurs und dem zurückgelegten Weg (geschätztes oder gegisstes Besteck).

Besteckversetzung, die Kurzbezeichnung BV ist der Abstand mit Richtungsangabe zwischen wahrem Ort und beobachteten Ort (z.B. durch astronomische Standlinien)
Als Standlinie wird in der klassischen Navigation eine annähernd gerade Linie auf der Erdoberfläche bezeichnet, auf der sich zufolge einer Messung der Standpunkt des Beobachters befinden muss. Eine Standlinie erhält man. Indem man ein bekanntes feststehendes Objekt peilt und die rechtweisende Peilung in die Seekarte einträgt.

Viele Fragezeichen, die sich nun aufgetan haben, werden wir gemeinsam in unseren interaktiven Online-Workshops beseitigen und uns gemeinsam Stück für Stück in die Kartenaufgaben einarbeiten. Keine Sorge, das ist gar nicht so schwer wie es sich anhört.

Wissensüberprüfung Kapitel 10

 

Kapitel 11 – SBF See Prüfungsbögen – Übung

SBF See - Übung - Prüfungsbogen 1

Prüfe dein Wissen in diesem Übungs-Prüfungsbogen. Hier findest du die 30 Theorie-Fragen, die auf dich zukommen können, wenn du diese Bogen bei der Prüfung erhalten solltest. Viel Erfolg und Spaß beim Testen.


SBF See - Übung - Prüfungsbogen 2

Hier findest du die 30 Fragen des Prüfungsbogen 2. 6 Fehler kannst du dir hierbei erlauben. Viel Erfolg.


SBF See - Übung - Prüfungsbogen 3

Prüfe dein Wissen in diesem Übungs-Prüfungsbogen. Hier findest du die 30 Theorie-Fragen, die auf dich zukommen können, wenn du diese Bogen bei der Prüfung erhalten solltest. Viel Erfolg und Spaß beim Testen.


SBF See - Übung - Prüfungsbogen 4

Hier findest du die 30 Fragen des Prüfungsbogen 2. 6 Fehler kannst du dir hierbei erlauben. Viel Erfolg.


SBF See - Übung - Prüfungsbogen 5

Hier findest du die 30 Fragen des Prüfungsbogen 2. 6 Fehler kannst du dir hierbei erlauben. Viel Erfolg.


SBF See - Übung - Prüfungsbogen 6

Prüfe dein Wissen in diesem Übungs-Prüfungsbogen. Hier findest du die 30 Theorie-Fragen, die auf dich zukommen können, wenn du diese Bogen bei der Prüfung erhalten solltest. Viel Erfolg und Spaß beim Testen.



SBF See - Übung - Prüfungsbogen 7

Prüfe dein Wissen in diesem Übungs-Prüfungsbogen. Hier findest du die 30 Theorie-Fragen, die auf dich zukommen können, wenn du diese Bogen bei der Prüfung erhalten solltest. Viel Erfolg und Spaß beim Testen.



SBF See - Übung - Prüfungsbogen 8

Prüfe dein Wissen in diesem Übungs-Prüfungsbogen. Hier findest du die 30 Theorie-Fragen, die auf dich zukommen können, wenn du diese Bogen bei der Prüfung erhalten solltest. Viel Erfolg und Spaß beim Testen.



SBF See - Übung - Prüfungsbogen 9

Prüfe dein Wissen in diesem Übungs-Prüfungsbogen. Hier findest du die 30 Theorie-Fragen, die auf dich zukommen können, wenn du diese Bogen bei der Prüfung erhalten solltest. Viel Erfolg und Spaß beim Testen.



SBF See - Übung - Prüfungsbogen 10

Prüfe dein Wissen in diesem Übungs-Prüfungsbogen. Hier findest du die 30 Theorie-Fragen, die auf dich zukommen können, wenn du diese Bogen bei der Prüfung erhalten solltest. Viel Erfolg und Spaß beim Testen.



SBF See - Übung - Prüfungsbogen 11

Prüfe dein Wissen in diesem Übungs-Prüfungsbogen. Hier findest du die 30 Theorie-Fragen, die auf dich zukommen können, wenn du diese Bogen bei der Prüfung erhalten solltest. Viel Erfolg und Spaß beim Testen.



SBF See - Übung - Prüfungsbogen 12

Prüfe dein Wissen in diesem Übungs-Prüfungsbogen. Hier findest du die 30 Theorie-Fragen, die auf dich zukommen können, wenn du diese Bogen bei der Prüfung erhalten solltest. Viel Erfolg und Spaß beim Testen.



SBF See - Übung - Prüfungsbogen 13

Prüfe dein Wissen in diesem Übungs-Prüfungsbogen. Hier findest du die 30 Theorie-Fragen, die auf dich zukommen können, wenn du diese Bogen bei der Prüfung erhalten solltest. Viel Erfolg und Spaß beim Testen.



SBF See - Übung - Prüfungsbogen 14

Prüfe dein Wissen in diesem Übungs-Prüfungsbogen. Hier findest du die 30 Theorie-Fragen, die auf dich zukommen können, wenn du diese Bogen bei der Prüfung erhalten solltest. Viel Erfolg und Spaß beim Testen.



SBF See - Übung - Prüfungsbogen 15

Prüfe dein Wissen in diesem Übungs-Prüfungsbogen. Hier findest du die 30 Theorie-Fragen, die auf dich zukommen können, wenn du diese Bogen bei der Prüfung erhalten solltest. Viel Erfolg und Spaß beim Testen.


Kapitel 12 – SBF See Prüfungsbögen – Download

Hier findest du alle 15 Prüfungsbögen und die Lösungen

 

Bogen_01

Bogen_02

Bogen_03

Bogen_04

Bogen_05

Bogen_07

Bogen_08

Bogen_09

Bogen_10

Bogen_11

Bogen_12

Bogen_13

Bogen_14

Bogen_15

SBF-See-Übungsbögen-Lösungen

Kapitel 13 – SBF See Bonusmaterial – Download

Hier findest du noch ein paar nützliche Tipps und Ergänzungen zu deinem Kurs

Aerztliches_Zeugnis für SBF

2022 01 DMYV Zulassungsantrag Sportbootfhrerschein

Legende Karte 1 Kartenzeichen

Besteckversetzung

Formeln Distanz Geschindigkeit

SBF-Praxismanöver Manövertafeln

Workshop Knotenkunde

Kursübersicht: SBF See – Sportbootführerschein See

Sportbootführerschein – SBF See Manual

Inhaltsverzeichnis

    1. Gesetzliche Grundlagen
    2. Lichter und Sichtzeichen
    3. Schifffahrtszeichen – Lateralsystem, Kardinalsystem, Schifffahrtsbehinderungen
    4. Schifffahrtszeichen – Tafeln, Leuchtfeuer und andere Schifffahrtszeichen
    5. Schallsignale
    6. Befahren von Seeschifffahrtsstraßen
    7. Wetter und Gezeiten
    8. Praktische Schiffsführung
    9. Umweltschutz
    10. Arbeiten in der Seekarte
    11. Prüfungsbögen 1-15 zum Üben
    12. Prüfungsbögen 1-15 zum download
    13. Download – Anmeldeunterlagen und Erläuterungen

Einleitung

Wichtige Fragen zur Prüfung – Vorabinformationen zu deinem Kurs

Herzlich Willkommen an Bord oder wie Seeleute sagen: Ahoi. Wir werden mit dir alle Dinge und Anforderungen besprechen und erarbeiten, dass du in der amtlichen Abschlussprüfung keine Probleme bekommen solltest. Unsere Trainer werden dir viele Lernhilfen, Gedächtnisstützen und Eselbrücken an die Hand geben, dass du schnell und sicher die theoretischen Fragebögen durcharbeiten und beantworten kannst. weiterlesen »

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